Öffentliche Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen
MedienmitteilungRegierungsrat
Das Erziehungsdepartement eröffnet die öffentliche Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung betreffend die Pflichtlektionenzahl und die Lektionenzuteilung der Lehrpersonen an den vom Kanton geführten Schulen vom 13. Januar 2004 (SG 411.500). Die Vorlage geht auf einen Auftrag aus der kantonalen Aufgabenüberprüfung (GAP) zurück. Hintergrund sind wachsende Guthaben an Jahres- und Einzellektionen im Gegenwert von rund 58 Millionen Franken, die das heutige System kaum abbauen kann. Stellungnahmen sind bis zum 26. September 2025 möglich.
Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt werden auf Basis von Unterrichtslektionen angestellt. Für zusätzliche Lektionen, etwa bei Stellvertretungen oder der Übernahme eines höheren Pensums, entstehen Guthaben auf sogenannten Jahres- und Einzellektionenkonten. Ende 2024 belief sich die Verpflichtung des Kantons gegenüber den Lehrpersonen auf einen Betrag im Gegenwert von 57,9 Millionen Franken. Das heutige System bietet kaum Möglichkeiten, diese Guthaben gezielt abzubauen. Es fehlen Steuerungsmöglichkeiten und die derzeit geltende Verordnung führt zu falschen Anreizen.
Die Revision verfolgt drei Ziele:
- Abbau der bestehenden Guthaben innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren
- Verhinderung von neuen zu hohen Guthaben
- Angleichung der Regelungen für die Lehrpersonen an die für andere Kantonsmitarbeitende geltenden Bestimmungen
Anpassungen nach bereits erfolgter Konsultation
Ein früherer Entwurf der Verordnungsänderung wurde im Jahr 2022 in eine Konsultation bei schulnahen Organisationen und Verbänden gegeben. Anschliessend hat das Erziehungsdepartement den Verordnungsentwurf in Zusammenarbeit mit dem Finanzdepartement nochmals überarbeitet und in wesentlichen Punkten angepasst.
Öffentliche Vernehmlassung
Neben schulnahen Organisationen und Verbänden sind auch Parteien, Wirtschaftsverbände und weitere Interessierte eingeladen, zur vorgeschlagenen Verordnungsänderung Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können bis zum 26. September 2025 eingereicht werden.
Der Vernehmlassungsbericht und die Unterlagen dazu sind im Internet unter der folgenden Adresse zu finden: https://www.bs.ch/regierungsrat/vernehmlassungen