Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Salome Bessenich, SP) betreffend «Nutzung des Horburg-Parkings als Quartierparking» abzuschreiben. Mit dem Erwerb des Parkhauses durch die Einwohnergemeinde der Stadt Basel im Dezember 2024 und der laufenden Planung zur zukünftigen Nutzung wurde der Forderung des Anzuges entsprochen. Nach den erfolgten Massnahmen zur Sicherheit ist vorgesehen, ab 2. Quartal 2026 eines der drei Elemente an Dauermieter zu vermieten, parallel wird die Sanierung in Etappen geplant. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Tel 061 267 99 15)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Brigitta Gerber (Grüne) betreffend «bundesgerichtskonforme, arbeitsrechtliche Einbettung des UberEats-Anbieters; Änderung der kantonalen Handhabung» nicht zu überweisen. In den betroffenen Rechtsgebieten verfügt der Kanton Basel-Stadt über keine eigene Gesetzgebungskompetenz. Sein Handlungsspielraum beschränkt sich auf den Vollzug des Bundesrechts, der – insbesondere im Bereich des Personalverleihs – bereits wahrgenommen wird. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Oliver Thommen (Grüne) betreffend «ein Rathaushof mit Aufenthaltsqualität» abzuschreiben. Eine noch intensivere Nutzung des Rathausinnenhofs, die mit einer Aufwertung im Sinne des vor-liegenden Anzugs verbunden wäre, würde die Arbeit im Rathaus stark beeinträchtigen und den Fluchtweg im Ereignisfall nicht mehr gewährleisten. Zudem wäre eine Begrünung, wie sie die Anzugstellenden anregen, angesichts der starken Verschattung im Rathaushof nicht erfolgreich. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • in der Beantwortung der Petition «Verkehrsberuhigung der Strasse Zu den drei Linden» geschrieben, dass geplant ist, die Strasse um den Schulbeginn am Morgen sowie um das Schulende am Mittag für Motorwagen und Motorräder zu sperren. Entlang der Strasse «Zu den drei Linden» befinden sich mehrere Schulhäuser mit sämtlichen Altersstufen. (Auskunft: Beat Bubendorf, Abteilungsleiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 09 75)
  • beschlossen, dass die Änderung des Schulgesetzes betreffend «alters- und niveaudurchmischtes Lernen und die Spitalschulung» auf Beginn des Schuljahres 2026/27 am 10. August 2026 in Kraft tritt. (Auskunft: Doris Ilg, Co-Leiterin Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 90 01)
  • die kantonalen Geoinformationsverordnung und die kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen angepasst. Damit wird der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung getragen, gleichzeitig werden die aufwändig nachgeführten PDF-Anhänge durch Verweise auf den öffentlich zugänglichen digitalen Geodatenkatalog www.geobasisdaten.ch ersetzt. (Auskunft: Christian Katterfeld, stv. Leiter Geoinformationen, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 89)
  • die kantonale Verordnung zur Verschärfung der Emissionsbegrenzungen bei stationären Anlagen vom 14. August 1990 (Massnahmenverordnung) angepasst. Damit kann eine weitere Reduzierung der Stickoxid-, der Feinstaub- und der Russ-Emissionen erreicht werden. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
  • die Verordnung über die Kontrolle und Finanzierung der Stellenmeldepflicht erlassen und per 1. März 2026 in Kraft gesetzt. Die neue Verordnung benennt das Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) als die für die Kontrolle zuständige Behörde und regelt dessen Untersuchungskompetenzen. Nach knapp zwei Übergangsjahren wird damit auch die gewünschte Transparenz für Unternehmen geschaffen, die der Meldepflicht unterliegende Stellen ausschreiben müssen. Gegenüber der bisherigen Art und Weise, wie diese Kontrolle der Stellenmeldepflicht in Basel-Stadt durchgeführt wird, ändert sich mit der neuen Verordnung nichts. Die Kontrolle der Stellenmeldepflicht und deren Finanzierung war bis Ende 2023 auf Bundesebene geregelt. Die entsprechenden Erlasse waren befristet. (Auskunft: Dieter P. Wirth, Bereichsleiter Arbeitslosenversicherung, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • im Zusammenhang mit der Auflösung des Lufthygieneamts verschiedene Verordnungen aufgehoben bzw. angepasst. Im 25. Juni 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt mitgeteilt, dass er die bikantonale «Vereinbarung über das Lufthygieneamt beider Basel» vom 21. Mai 1985 einseitig aufkündigt und den Betrieb des LHA per 31. Dezember 2025 einstellen möchte. Die Vollzugsaufgaben im Bereich Luftreinhaltung im Kanton Basel-Stadt werden deshalb seit 1. Januar 2026 vom Amt für Umwelt und Energie wahrgenommen. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Ersatzbeschaffung eines E-LKW für die Materialzentrale einen Betrag von 345’380 Franken zu bewilligen. Die Materialzentrale beliefert alle Schulen, Gymnasien, die kantonale Verwaltung und die Universität mit den Bestellungen aus dem Onlineshop. (Auskunft: Marc-Oliver Möller, Leiter Zentrale Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 38)
  • eine Erhöhung der Ausgabenbewilligung für das Vorhaben «Bauliche Optimierung des Geschäftsbereichs Betrieb des Tiefbauamtes am Standort Dreispitz» von Fr. um insgesamt Fr.7,361 Mio. Franken auf 44,656 Mio. Fr. bewilligt. Aufgrund unvorhersehbarer Gegebenheiten und zwingender Zusatzmassnahmen hat sich das Projekt zwischenzeitlich verteuert. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die bauliche Optimierung dieses Standortes zur Instandhaltung der kantonalen Infrastruktur und Fahrzeugflotte, zur Funktionsfähigkeit systemrelevanter Prozesse auch in Krisenzeiten sowie zur Sicherstellung der Versorgung kantonaler Departemente zwingend notwendig ist. (Auskunft: Medienstelle, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 52)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Anpassung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich verschiedene Verbesserungen vorgeschlagen. Die Anpassung der Verordnung sieht eine neue Methode für die Berücksichtigung der Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial vor. Die vorgesehene Regelung führt nicht zu einer geringeren Berücksichtigung der quellenbesteuerten Grenzgängereinkommen im Ressourcenpotenzial und führt mit der Fortschreibung des vorgesehenen Pauschalbetrags mit der Teuerung zu einer Verschlechterung. Sie lässt die Frage der Datengrundlage offen. Der Regierungsrat schlägt deshalb verschiedene Verbesserungen vor. (Auskunft: Lukas Schwank, Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 94 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Hurni «Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten» die vorgesehenen erweiterten Transparenzpflichten grundsätzlich begrüsst. Bei der Festlegung von Entschädigungsobergrenzen befürwortet er jedoch eine zurückhaltendere Regelung. (Auskunft: Ljubisa Stojanovic, Leiter Abt. Finanzen und Dienste, Bereich Gesundheitsversorgung, Tel. 061 205 32 60)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagenen Verordnungsänderungen und die damit verbundene Einführung einer Identitätskarte mit Datenchip grundsätzlich begrüsst. Damit wird es Schweizer Staatsangehörigen weiterhin möglich sein, mit der Identitätskarte in den Schengenraum bzw. in die Europäische Union einzureisen. Bis auf Weiteres werden aber auch Identitätskarten ohne Datenchip ausgestellt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Genehmigung und Umsetzung des Haager Unterhaltsübereinkommens und -protokolls von 2007 und das vorgeschlagene neue Bundesgesetz zur Verbesserung der nationalen Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen grundsätzlich begrüsst. In Bezug auf die neue Pflicht der Zentralen Behörde des Bundes für die grenzüberschreitende Inkassohilfe, die kantonalen Fachstellen in Fragen der internationalen Inkassohilfe juristisch zu beraten, weist der Regierungsrat darauf hin, dass die Bereitstellung genügender personeller Ressourcen für eine zeitnahe Beratung in den immer komplexer werdenden Dossiers mitentscheidend für den Erfolg des internationalen Unterhaltsinkassos ist. (Auskunft: Vera Frei. Stv. Leiterin Amt für Sozialbeitzräge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 56 74)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung und der Krankenversicherungsverordnung grundsätzlich begrüsst. Er beantragt jedoch Präzisierungen bei den Meldepflichten der Versicherer im Zusammenhang mit dem Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen sowie bei der vorgesehenen Abweichung vom Gleichbehandlungsgrundsatz bei den Mitteilungen an die Versicherten. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Verordnung über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung grundsätzlich begrüsst. Sie regelt die die pro rata-Vergütung von Leistungen für Hilfe und Betreuung zu Hause für Personen, die teilweise in einem Heim oder Spital und teilweise zu Hause leben. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Revision der Energieförderungsverordnung abgelehnt. Er beantragt, den variablen Anteil des Bewirtschaftungsentgeltes für die Ausgleichskosten wie bisher beizubehalten. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Einführung eines obligatorischen Orientierungstags für Schweizerinnen mittels Teilrevision der Bundesverfassung sowie der dazugehörigen Gesetzesbestimmungen grundsätzlich begrüsst. Damit will der Bundesrat erreichen, dass sich dank vertiefter Information mehr Frauen für einen freiwilligen Dienst entscheiden und sich dadurch der Frauenanteil in der Armee und im Zivilschutz erhöhen wird. Der Regierungsrat beantragt dem Bundesrat aber eine Abgeltung der zusätzlichen Kosten, die den Kantonen durch die Einführung zusätzlich entstehen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • für die laufende Amtsdauer bis 30. Juni 2029 als Präsident des Schulrats der Primarstufe Bruderholz gewählt:
    Torsten Schutzbach
  • anstelle des zurückgetretenen Matthias Nettekoven für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Schulkommission Allgemeine Gewerbeschule Basel gewählt: 
    Serge Corpataux
  • anstelle von Brigitte Meyer (Pension) für den Rest der Amtsperiode 2025 bis 2028 ihre Nachfolgerin Simone Leibundgut als neues Mitglied und Vizepräsidentin des Verwaltungsrates der Hardwasser AG vorgeschlagen.
  • anstelle des zurückgetretenen Grossrats Erich Bucher als gewählt erklärt:
    Christophe Haller, Liste 1 (FDP. Die Liberalen Basel-Stadt und Jungfreisinnige) des Wahlkreises Grossbasel-Ost

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.