Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Beda Baumgartner (SP) betreffend «’Ein Bus’ für Basel» abzuschreiben. Das vom Anzug angesprochene mobile Beratungsangebot «Ein Bus» in Zürich richtet sich primär an Personen am Rande der Gesellschaft, um ein Grundangebot der Überlebenshilfe und Beratung anzubieten. Die Voraussetzungen in der Stadt Zürich sind jedoch nicht dieselben wie in Basel-Stadt. Berücksichtigt man das flächenmässig wesentlich kleinere Basler Stadtgebiet, ist die Dichte von vorhandenen Angeboten sehr gross und deckt gewisse Zielgruppen sogar mehrfach ab. In Basel sind viele Institutionen aufsuchend in der niederschwelligen Beratung tätig. Es besteht in diesem Bereich kein Bedarf für ein weiteres Angebot. (Auskunft: Ruedi Illies, Amtsleiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 02 07).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Beda Baumgartner (SP) betreffend «endlich gleich lange Spiesse im gewerblichen Personentransport» zur Erledigung innert vierjähriger Frist zu überweisen. Zwischen klassischen Taxibetrieben und plattformbasierten Fahrdiensten bestehen grundlegende strukturelle Unterschiede. Die bestehende Regulierung im Taxigesetz knüpft bewusst an die besonderen Rechte und die Einbindung der Taxis in den öffentlichen Raum an. Die vorliegende Motion wirft Fragen auf, die sich mit bereits hängigen Vorstössen überschneiden. Wird der Vorstoss als Motion überwiesen, zeigt der Regierungsrat dem Grossen Rat die rechtlichen, tatsächlichen und verkehrspolitischen Konsequenzen einer Ausdehnung des Geltungsbereichs des Taxigesetzes auf weitere gewerbliche Fahrdienste auf und gewährleistet innert der ordentlichen Frist eine sorgfältige gesetzgeberische Umsetzung. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
die Verordnung über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (VIZA) beschlossen. Mit der Verabschiedung der Verordnung regelt der Regierungsrat die operative Umsetzung des am 1. Januar 2026 in Kraft getretenen Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit (GIZA). Die Verordnung konkretisiert insbesondere Zuständigkeiten, Verfahren, Gesuchsberechtigung sowie Qualitätsnachweise und schafft damit die notwendigen Grundlagen für eine transparente, wirkungsorientierte und kohärente Umsetzung der kantonalen internationalen Zusammenarbeit. Gleichzeitig beschliesst der Regierungsrat die Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit 2026–2029 des Kantons Basel-Stadt, welche die strategischen Ziele und Förderschwerpunkte für die erste Förderperiode festlegt. Im Zusammenhang mit der Inkraftsetzung der VIZA wird zudem die Kommission für Internationale Zusammenarbeit eingesetzt, welche den Regierungsrat und das zuständige Präsidialdepartement bei der Umsetzung des GIZA berät. Der Regierungsrat wählt per Inkrafttreten der VIZA folgende Personen als Mitglieder der neuen Kommission für Internationale Zusammenarbeit für die verbleibende Dauer der Legislaturperiode 2025-2029:
- Lucy Koechlin, Präsidium
- Nadezhda Amar-Sliwa
- Bettina Bühler
- Urs Gröhbiel
- Maya Natarajan
- Fabian Waldmeier
- Monika Winet
- Claudia Kessler
- Fabian Kohler.
(Auskunft: Christoph Bosshardt, Leiter Aussenbeziehung und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 40 87).- die vom Erziehungsrat beantragte Änderung der Verordnung über die Beurteilung und die Schullaufbahnentscheide der Schülerinnen und Schüler der Volksschule und der weiterführenden Schulen vom 11. September 2012 beschlossen. Per 1. März 2026 ist die neue Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität in Kraft getreten. Kernziele der Anpassung sind die Modernisierung der Bildungsinhalte, die Steigerung der Attraktivität sowie die Verbesserung der Anschlussfähigkeit zur Fachhochschule. Die Änderungen auf Bundesebene müssen kantonal nachvollzogen werden. Der Regierungsrat hat deshalb die Schullaufbahnverordnung und die kantonale Berufsmaturitätsverordnung angepasst. Die Änderung tritt mit Ausnahme von § 11 und § 13 Abs 2. am 31. Juli 2026 in Kraft. Die Änderung von § 11 tritt auf Beginn des Schuljahres 2027/28 am 16. August 2027 in Kraft. Die Änderung von § 13 Abs. 2 tritt auf Beginn des Schuljahres 2028/29 am 14. August 2028 in Kraft. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
- die vom Erziehungsrat beantragte Änderung der Verordnung über die Berufsmaturität (Berufsmaturitätsverordnung) vom 26. Juni 2018 beschlossen. Per 1. März 2026 ist die neue Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität in Kraft getreten. Kernziele der Anpassung sind die Modernisierung der Bildungsinhalte, die Steigerung der Attraktivität sowie die Verbesserung der Anschlussfähigkeit zur Fachhochschule. Die Änderungen auf Bundesebene müssen kantonal nachvollzogen werden. Der Regierungsrat hat deshalb die Schullaufbahnverordnung und die kantonale Berufsmaturitätsverordnung angepasst. Die Änderung tritt am 31. Juli 2026 in Kraft. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zu «Mehr Ressourcen und Anreize für die 3R-Forschung, um Alternativen zu den Tierversuchen rascher voranzutreiben» Stellung bezogen. Ziel ist es, die Ressourcen und Anreize für Alternativen zu Tierversuchen zu erhöhen. Der Regierungsrat begrüsst die Stärkung der 3R-Forschung (Replace, Reduce, Refine). Auch die stufengerechte Bearbeitung von Tierversuchsgesuchen durch die Einsetzung von Fachsekretariaten in den Kantonen wird begrüsst. (Auskunft: Dr. Michel Laszlo, Kantonstierarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 58 43).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur neuen nationalen Eurodac-Verordnung aufgrund der Übernahme und Umsetzung des EU-Migrations- und Asylpakts (Weiterentwicklung des Schengen-/Dublin-Besitzstands) Stellung bezogen. Der Regierungsrat begrüsst die neue nationale Eurodac-Verordnung im Grundsatz. Er regt jedoch an, die Verordnung dahingehend anzupassen, dass auch den kantonalen Polizeikorps ein direkter Zugriff auf Eurodac-Daten zur Verhütung, Aufdeckung und Ermittlung schwerer Straftaten eingeräumt wird. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.