Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat hinsichtlich des kantonalen Mindestlohns Bericht über die Anzahl der im Jahr 2025 durchgeführten Kontrollen, die festgestellten Missbräuche, die daraus folgenden Sanktionen und die verrechneten Kontrollkosten erstattet. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit kontrollierte 2’521 Arbeitnehmende und forderte 346 Unternehmen auf, Lohnunterlagen einzureichen. Während die Anzahl überprüfter Unternehmen auf dem Niveau des Vorjahres blieb, lag die Zahl der kontrollierten Arbeitnehmenden 138 % über denjenigen des Vorjahres. Die Verfehlungsquote erhöhte sich leicht von 12.95 % auf 14.98 %. Deutlicher zeigt sich die Entwicklung bei der Summe der festgestellten Lohnunterschreitungen, die von 19'458 Franken auf 88'417 Franken erheblich zunahm. Dieser Anstieg ist primär darauf zurückzuführen, dass die Kontrollen bei grösseren Unternehmen mit einer entsprechend höheren Anzahl betroffener Arbeitnehmenden stattfanden. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Mitglied der Geschäftsleitung, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 87 78).
- dem Grossen Rat für die neue Vertragsperiode 2027 bis 2030 zur Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Regio Basiliensis sowie am gemeinsamen Sekretariat der Deutsch-französisch-schweizerischen Oberrheinkonferenz einen jährlichen Beitrag von 465’470 Franken beantragt. Basis ist der Rahmenvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn und dem Verein Regio Basiliensis. (Auskunft: Silvio Tondi, Stv. Abteilungsleiter Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. 079 6233014).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Lorenz Amiet (SVP) und Daniel Sägesser (SP) betreffend «E-Fuel als CO2-neutrale Ergänzung zur Elektromobilität» abzuschreiben. Der Regierungsrat geht mit der Feststellung des Anzugs einig, dass sich nicht alle Mobilitätsformen sinnvoll elektrifizieren lassen und es künftig Bedarf an ergänzenden CO2-freien Antriebstechnologien und entsprechenden Treibstoffen geben wird. Dies zeigt auch die Strategie der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu grünem Wasserstoff und seinen Derivaten, die der Regierungsrat im Februar 2026 vorgelegt hat. Für den Regierungsrat gilt, dass grüner Wasserstoff und seine Derivate dort eingesetzt werden sollen, wo es wirtschaftlich und ökologisch am sinnvollsten ist. Grüner Wasserstoff wird daher vor allem dort wichtig sein, wo es kaum (CO2- neutrale) elektrifizierte Alternativen gibt, insbesondere auch im Schwerverkehr auf der Strasse sowie in der Schiff- und Luftfahrt. Weil E-Fuels als flüssiges Derivat von grünem Wasserstoff in der Herstellung sehr energieintensiv sind, spielen E-Fuels aus Sicht des Regierungsrats eine ergänzende Rolle. Er sieht daher auch keinen Anlass, die Fahrzeugbeschaffung resp. die Fahrzeugflottenstrategie des Kantons mit ihrem Fokus auf batterieelektrische Fahrzeuge zu verändern. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Nicole Strahm-Lavanchy (LDP) «für einen weiteren Standort der Rettungs-Sanität im Hirzbrunnen oder Riehen» abzuschreiben. Der Hauptstandort an der Hebelstrasse wird seit November 2023 saniert und modernisiert. Parallel dazu hat die Sanität Basel im August 2024 den neuen Zweitstandort beim Zeughaus in Betrieb genommen. Nach der Wiederinbetriebnahme des Hauptstandorts wird die Sanität über zwei sichere, einsatzfähige und zeitgemässe Standorte verfügen. Vor diesem Hintergrund besteht zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass, die Standortstruktur erneut zu überprüfen oder die bestehende Strategie anzupassen. Der Regierungsrat wird die Entwicklung, insbesondere hinsichtlich der Einhaltung der Hilfsfristen, aber weiterhin beobachten und weitere Massnahmen prüfen, sollte sich ein tatsächlicher Bedarf abzeichnen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- die vom Erziehungsrat beantragten Änderungen der Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sowie die Spitalschulung (Sonderpädagogik- und Spitalschulverordnung) vom 21. Dezember 2010 beschlossen. Mit der vom Grossen Rat am 22. Oktober 2025 beschlossenen und vom Regierungsrat per Schuljahr 2026/27 in Kraft gesetzten Änderung des Schulgesetzes wird die Spitalschulung neu im Schulgesetz geregelt. (Auskunft: Urs Bucher, Co-Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 62 92).
- die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der GGG Stadtbibliothek Basel zur Führung der Schulbibliotheken für die Jahre 2026 bis 2028 genehmigt. Für die Führung der vier Schulbibliotheken der Sekundarschulen Sandgruben, St. Alban, Theobald Baerwart und Wasgenring durch die GGG Stadtbibliothek Basel werden für die Jahre 2026 bis 2028 Ausgaben in der Höhe von insgesamt 680'000 Franken (340'000 Franken p.a.) bewilligt. Diese Mittel werden aus dem ordentlichen Budget für das Entlastungslektionendach der Sekundarschulen entnommen. (Auskunft: Doris Ilg, Co-Leiterin Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 90 01).
- den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Verein «theater Vitamin a» zur Umsetzung der Motion Karin Sartorius (FDP) betreffend «sexualisierte Gewalt: Prävention soll bereits in der Schule gewinnen» für die Jahre 2026 bis 2029 genehmigt. Mit dem Abschluss des Vertrags mit dem Verein «theater Vitamin a» für die Leistungsperiode vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2029 wird die Umsetzung der Motion in den nächsten vier Jahren sichergestellt. (Auskunft: Urs Bucher, Co-Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 62 92).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) und der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) kritisch beurteilt. Ziel der Änderung ist es, die Kostenentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) auf ein medizinisch begründbares Mass zu begrenzen. Das vorliegende Änderungspaket soll zu einem besseren Zugang zu Arzneimitteln und einer Stärkung der Versorgung mit kostengünstigen Arzneimitteln beitragen. Der Regierungsrat kritisiert, dass die Vorlage die neusten internationalen Rahmenbedingungen und Entwicklungen sowie die Arbeit der bundesrätlich eingesetzten Arbeitsgruppe «Life Sciences» nicht berücksichtigt. Im Zentrum stehen Risiken für die Versorgungssicherheit, insbesondere durch mögliche Marktrückzüge, verzögerte Markteinführungen und eine zusätzliche Belastung der Versorgung mit Generika und kostengünstigen Arzneimitteln. Weiter werden erhebliche Unsicherheiten bei der konkreten Ausgestaltung der neuen Vergütungs- und Preisbildungsmechanismen sowie deren Auswirkungen auf Planbarkeit und Marktzugang von Arzneimitteln hervorgehoben. Ebenfalls wird auf mögliche nachteilige Effekte auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Life Sciences-Standorts Basel und des Wirtschaftsstandorts Schweiz hingewiesen. Der Regierungsrat fordert, dass die Revision der KVV und der KLV eine breitere Perspektive berücksichtigen muss, die insbesondere auch den geopolitischen Veränderungen und Abhängigkeiten Rechnung trägt. Es genügt nicht, den heimischen Markt losgelöst von internationalen Entwicklungen zu betrachten. Zudem sind die Erkenntnisse der nationalen Arbeitsgruppe «Life Sciences» abzuwarten. Diese sollen bis Ende Jahr in Form eines Berichts vorgelegt werden. (Auskunft: Ljubisa Stojanovic, Leiter Abteilung Finanzen und Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 60).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Revision des Gefahrgutrechts begrüsst. Die Revision betrifft eine Anpassung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse sowie die Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse. Die Revision trägt den neusten Erkenntnissen zur Sicherheit, Fortschritten in der Technik, neuen Produkten und sonstigen Veränderungen Rechnung. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 385 25 23).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Teilrevision der Bundesverfassung sowie die Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes begrüsst. Der Regierungsrat befürwortet das Vorhaben des Bundes, den nationalen polizeilichen Datenaustausch durch die Einführung einer Polizeilichen Abfrageplattform zu verbessern und damit die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden von Bund und Kantonen zu stärken. Die Möglichkeit, mit einer einzigen Abfrage auf Informationen aus verschiedenen nationalen und internationalen Informationssystemen zuzugreifen, ist ein wichtiger Schritt, um die Polizeiarbeit effizienter zu gestalten und den Herausforderungen insbesondere der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität zeitgemäss zu begegnen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Postverordnung begrüsst. Künftig soll die indirekte Presseförderung für Regional- und Lokalzeitungen auch auf die Frühzustellung ausgeweitet werden. Zur Umsetzung dieser Gesetzesänderung sieht die Revision der Postverordnung Ausführungsbestimmungen vor. Der Regierungsrat unterstützt die Vorlage, da sie sich an bewährte Förderkriterien und Prozesse für die Tageszustellung anlehnt. Angesichts der fehlenden Technologieneutralität betrachtet er die Neuregelung jedoch als befristete Übergangslösung. Er spricht sich mittelfristig für eine Medienförderung aus, die sich stärker an der publizistischen Leistung statt an der Vertriebsform orientiert. (Auskunft: Katja Jenni, Mitglied der Geschäftsleitung, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Tel. +41 61 267 81 01.)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Massnahmen zur Verbesserung der Anwendung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und zur Änderung der Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS) und der Raumplanungsverordnung (RPV) grundsätzlich begrüsst. Seit der letzten Anpassung der VISOS haben sich damit verbundene Anwendungs- und Verfahrensschwierigkeiten vermehrt. Das Bundesamt für Kultur schlägt daher Anpassungen an der VISOS und gleichzeitig an der RPV vor, damit die Anwendung verbessert und die Planungs- und Rechtssicherheit erhöht wird. Der Regierungsrat sieht eine deutliche Verbesserung für den Kanton Basel-Stadt und seine Gemeinden. Der Regierungsrat schlägt Ergänzungen in der Raumplanungsverordnung vor, um die Regelung zu Solaranlagen auf Kulturdenkmälern weiter zu präzisieren, sowie Ergänzungen in der Verordnung über das VISOS, um die Systematik und das Verständnis zu vereinfachen sowie um die Interesseabwägung und Mitwirkung angemessen zu berücksichtigen. Gleichzeitig ist der Regierungsrat der Meinung, dass die Planungs- und Rechtssicherheit vor allem bei der Planung und Ausführung von Photovoltaikanlagen weiter gestärkt werden kann und schlägt vor, dies parallel zur laufenden Revision weiter zu diskutieren. (Auskunft: Marc Février, Projektleiter, Städtebau, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 42 32).
- die vom Erziehungsrat beantragte Änderung der Verordnung über den Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch» vom 22. Juni 2010 beschlossen. Der Lehrgang «Frühe sprachliche Förderung – Schwerpunkt Deutsch» wurde erstmals im Schuljahr 2009/2010 durchgeführt. Der Lehrgang und die Verordnung sollen nun an die heutigen Anforderungen angepasst werden. Er soll neu zwei Semester dauern, den Schwerpunkt auf die frühe Sprachbildung legen und sich auf die Förderung von Kindern bis maximal 6 Jahre ausrichten. Die Änderung tritt auf Beginn des Schuljahres 2026/2027 am 10. August 2026 in Kraft. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
- den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2025 der Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) genehmigt. Die SRH führen als selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt eine eigene Rechnung. Diese wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und den Regierungen in beiden Trägerkantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Genehmigung vorgelegt. Die beiden Kantonsparlamente nehmen die Jahresrechnung zur Kenntnis. Während die Einnahmen aus der Arealbewirtschaftung und der Hafenabgaben nahezu stabil entwickelten, nahmen die Erträge in den Bereichen Fahrgastschifffahrt (VISA-Neuregelung) und Schub-/Schleppboot (kein Niedrig- oder Hochwasser) ab. Die Aufwendungen nahmen leicht zu. Die Jahresrechnung 2025 schliesst mit einem Jahresergebnis von 6’052'093 Franken ab (Vorjahr: 7’242'626). Vom Jahresergebnis werden 5'753'000 Franken als flexible Baurechtsverzinsung an die beiden Kantone ausgeschüttet. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17).
- 53 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle des zurückgetretenen Mahmut Yasar für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Mitglied der Schulkommission Berufsfachschule gewählt:
Regula Kaufmann - anstelle der zurückgetretenen Nicole Brüderlin per 1. Juli 2026 unbefristet zum internen Mitglied der Spruchkammer der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde gewählt:
Lucas Boloix
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.