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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Franz-Xaver Leonhardt (Mitte) betreffend «Neuanfang beim Areal Horburg» sowie den Anzug Ivo Ballmer (SP) betreffend «Rahmenausgabenbewilligung für den aktiven Landerwerb» abzuschreiben. Der erfolgte Kauf der Areale «im Surinam» und «Horburg» ermöglicht es dem Kanton, Land gezielt für den gemeinnützigen Wohnungsbau zu sichern und es im Baurecht an Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus abzugeben. Dies entspricht dem Auftrag der Aktiven Bodenpolitik gemäss Finanzhaushaltgesetz. Die beiden wohnpolitischen Anzüge können deshalb abgeschrieben werden. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 99 15).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Raphael Fuhrer (Grüne) betreffend «niederschwelliger Zugang zu allen staatlich mitfinanzierten Museen dank einheitlicher Anerkennung der Museumspässe» abzuschreiben. Dem Kanton Basel-Stadt ist ein niederschwelliger Zugang zu den Basler Museen insbesondere für Geringverdienende, AHV- und IV-Beziehende sowie junge Menschen wichtig. Ein zentrales Instrument hierfür sieht er in der «Kultur-Legi» und unterstützt dieses deshalb substanziell. Zudem gewähren kantonale und staatsbeitragsempfangende Museen Schulklassen beider Basel freien Eintritt. Die Tarifstruktur für Eintritte zu bestimmen, ist jedoch Sache der Museumsdirektorenkonferenz und der jeweiligen Museumsleitung. Dies ist im Basler Museumsgesetz so vorgesehen. Dies betrifft auch die Entscheidung, welche Museumspässe anerkannt werden. Hier die richtige Entscheidung zu treffen – insbesondere in Zeiten von rückläufiger Sponsoring- und Drittmittelakquise – ist Aufgabe der jeweiligen Museumsleitung und soll daher nicht von der Politik vorgegeben werden. Festzuhalten ist, dass Besuchende bereits heute mit einem der gültigen Museumspässe Eintritt in alle baselstädtischen Museen erhalten. Die Museumspässe stellen ein wirksames Instrument im Spannungsfeld zwischen Zugänglichkeit, Regulierung der Besuchendenströme und wirtschaftlicher Stabilität dar. (Auskunft: Isabel Drews, Leitung Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 65 98).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Edibe Gölgeli (SP) betreffend «Universitätszugang für Spät- und Wiedereinsteigende an der Universität Basel» abzuschreiben. Nach eingehender Prüfung der bestehenden Regelungen und der föderalistischen Praktiken rund um die Zulassung zum universitären Studium in der Schweiz lehnt der Regierungsrat es ab, der Universität Basel ein Zulassungsverfahren mittels individualisierter Aufnahmeprüfung vorzugeben. Ein solcher Zulassungsweg wäre systemfremd, würde die etablierten und durchlässigen Zugänge zum universitären Studium in Basel konkurrenzieren und hätte grosse administrative Zusatzaufwände für die Universität zur Folge. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 82 60).
  • dem Grossen Rat hinsichtlich der Motion Tobias Christ (GLP) betreffend die «Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans» Fristerstreckung bis Mitte 2027    beantragt. Die Motion fordert den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat spätestens in zwei Jahren einen Ratschlag vorzulegen, der die notwendigen Gesetzesformulierungen, Massnahmen und Finanzmittel zur Einführung eines Aufgaben- und Finanzplans enthält, mit geeigneten Steuerungsinstrumenten für den Grossen Rat, insbesondere Beschlussgrössen über vierjährige Planungswerte.  Die Verwaltung hat Lösungsansätze für eine Umsetzung ausgearbeitet. Dabei hat sich gezeigt, dass diese einer vertieften rechtlichen Abklärung bedürfen, insbesondere in Bezug auf deren Normstufen (Erlass auf Verfassungs- oder Gesetzesebene) und die Integration in das bestehende parlamentarische Steuerungsinstrumentarium. Die Frist wird daher nicht eingehalten werden können, weshalb der Regierungsrat dem Grossen Rat Fristerstreckung beantragt. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 01).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Daniel Seiler (FDP) betreffend «Schutz von vulnerablen Menschen bei Hitze» abzuschreiben. Der Schutz vor klimabedingter Gesundheitsgefährdung, insbesondere für vulnerable und ältere Personen, bleibt ein zentrales Anliegen des Kantons Basel-Stadt und entspricht den Zielen des Legislaturplans für die Jahre 2025 bis 2029. Der Regierungsrat setzt auf Sensibilisierung, präventive Verhaltensmassnahmen sowie auf die Weiterentwicklung bestehender Hitzeschutzmassnahmen. Im Rahmen der Erstellung des strategischen Berichts zur Anpassung an den Klimawandel (Publikation 2027/28) wird systematisch überprüft, ob weitere Massnahmen getroffen werden sollen. In Spitälern. Pflegeheimen und Arztpraxen ist die Sensibilisierung für die Hitzethematik hoch. Hier sind individuelle Lösungen erforderlich, die eine ausgewogene Abwägung zwischen Gesundheitsschutz und Klimazielen berücksichtigen. (Auskunft: Dr. Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 45 23).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Beatrice Isler (Mitte) betreffend «Veloparkplätze rund um den Bahnhof SBB» abzuschreiben. Das Amt für Mobilität hat zusammen mit der SBB das Veloabstellplatz-Konzept für den Bahnhof Basel SBB aktualisiert. Das Konzept umfasst unter anderem eine Analyse der Situation und eine Abschätzung des künftigen, auch längerfristigen Abstellplatzbedarfs. Es beschreibt die Massnahmen, die der Kanton und die SBB zur Verbesserung der Abstellsituation prüfen werden. Dazu gehören unter anderem Massnahmen zur besseren Bewirtschaftung der bestehenden Abstellplätze sowie zur Förderung von Bike-Sharing. Das Konzept dient dem Kanton und der SBB als Grundlage für die weitere Planung von Veloabstellplätzen am und um den Bahnhof SBB. (Auskunft: Samuel Diethelm, Projektleiter Verkehrsplanung, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 82 99).
  • in der Beantwortung der Petition «Für eine öffentliche Bibliothek für die Quartiere Kleinhüningen und Klybeck» dargelegt, dass er dem Ansinnen der Petentschaft grundsätzlich wohlwollend gegenübersteht. Mit dem vom Grossen Rat überwiesenen Anzug (ehemalige Motion) Catherine Alioth (LDP) betreffend «Einrichtung einer öffentlichen Bibliothek für die Quartiere Kleinhüningen und Klybeck» hat der Regierungsrat bereits den Auftrag, in Abstimmung mit der GGG Stadtbibliothek Grundlagen zu erarbeiten, auf deren Basis über die Weiterentwicklung des Standortnetzes – insbesondere im Raum Kleinhüningen und Klybeck – diskutiert werden kann. Dieser Dialog wurde inzwischen aufgenommen. Inhaltliche Antworten zur Perspektive wird der Regierungsrat mit der Beantwortung des Anzugs Catherine Alioth im Frühling 2027 geben. (Auskunft: Isabel Drews, Leitung Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 65 98).
  • in der Beantwortung der Petition «für eine vernünftige Nutzung von Strassenlaternen» dargelegt, weshalb eine zeitweise Abschaltung von Strassenlaternen zu bestimmten Zeiten nicht möglich ist. So erhöht die Strassenbeleuchtung während der dunklen Tageszeit die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmende und unterstützt die Einsatzkräfte bei ihren Interventionen. Sie kann im öffentlichen Raum zudem das subjektive Sicherheitsgefühl erhöhen und die Wahrscheinlichkeit von Vandalismus verringern. Die aktuell laufende Umstellung der Strassenbeleuchtung von konventionellen Leuchten auf moderne energieeffiziente SED-Technologie führt zu signifikanten Verbesserungen. So werden LED-Leuchten in den Nachtstunden – wo möglich und sinnvoll – gedimmt. Durch gezielte Lichtlenkung werden unerwünschte Immissionen weiter reduziert. Das warmweisse Licht ist für Menschen angenehmer und reduziert die Beeinträchtigung nachtaktiver Tiere und Insekten. (Auskunft: Harald Hikel, Amtsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Umwelt und Soziales, Tel. 41 61 267 08 04).
  • den Geschäftsbericht 2025 der Basler Kantonalbank (BKB) genehmigt und die KPMG als Prüfgesellschaft der BKB für das Geschäftsjahr 2026 gewählt. Der Regierungsrat ist für die Genehmigung des Geschäftsberichts (Jahresbericht und Jahresrechnung) zuständig und leitet diesen zur Kenntnisnahme an den Grossen Rat weiter. Die Wahl der Prüfgesellschaft auf Antrag des Bankrates fällt ebenso in die Kompetenz des Regierungsrates. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 01).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Verordnung über den Rebbau und die Einfuhr von Wein abgelehnt. Mit der vorgeschlagenen Änderung der Weinverordnung soll die Zuteilung der Weinimportkontingente neu an die Inlandleistung (Ankauf und Kelterung von Schweizer Trauben) geknüpft werden. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass dies zu erheblichen Marktverzerrungen und bürokratischem Mehraufwand führt, während fraglich bleibt, ob das angestrebte Ziel – die Förderung des Konsums und des Marktanteils von Schweizer Wein – tatsächlich erreicht werden kann. An der bewährten Zustellung der Zollkontingente nach der Reihenfolge der Annahme der Einfuhrzollanmeldungen soll daher weiterhin festgehalten werden. (Auskunft: Harald Hikel, Amtsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Umwelt und Soziales, Tel. 41 61 267 08 04).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung die vorgeschlagene Implementierung einer auf die Kostenentwicklung abgestützten Anpassungsmethode unterstützt. Der Regierungsrat unterstützt ebenso die damit verbundene Anhebung der Franchise von 300 auf 400 Franken ab voraussichtlich 2029. Er begrüsst, dass die zugrunde liegende Motion mit einer moderaten Anpassung der ordentlichen Franchise umgesetzt wird. Diese zurückhaltende Ausgestaltung ist insbesondere deshalb angezeigt, weil eine Erhöhung der ordentlichen Franchise chronisch kranke Personen sowie Personen mit geringem Einkommen betrifft, die das finanzielle Risiko höherer Franchisen in der Regel nicht tragen können. Der Regierungsrat regt darüber hinaus an, koordinierte und integrierte Versicherungsmodelle gezielt stärker zu fördern, indem die Mindestfranchise weniger stark erhöht wird als im ordentlichen Modell (z.B. 350 statt 400 Franken. (Auskunft: Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 86 39).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Krankenversicherung die Anpassungen befürwortet. Dabei handelt es sich um einen Nachvollzug von neuen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zum Datenaustausch und zur Sistierung bei nicht kontaktierbaren Versicherten. Die Umsetzung des Datenaustauschs nach einem einheitlichen Verfahren und die Ausarbeitung des Konzepts für den Datenaustausch sind mit Kosten für die Kantone verbunden, die aber aufgrund ihrer Erfahrung im Rahmen des Datenaustauschs zur Prämienverbilligung und der Nichtbezahlung von Prämien begrenzt sein werden. Es wird davon ausgegangen, dass das Verfahren zur Sistierung der Versicherungspflicht von nicht kontaktierbaren Versicherten nicht zu Mehrkosten für die Kantone führt und keine neuen personellen Ressourcen benötigt werden. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 86 39).
  • anstelle des zurückgetretenen Prof. Dr. Felix Uhlmann für die Amtsdauer vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2029 als Mitglied und Präsidentin in die Kommission für das Kunstmuseum Basel gewählt:
    Yvonne Pieles

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.