Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Beda Baumgartner (SP) betreffend «Unterstützung von aufsuchender Arbeit im Altersbereich» abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt befasst sich seit mehreren Jahren mit aufsuchenden und mobilen Ansätzen in der Altersarbeit und betrachtet diese als sinnvolle Ergänzung zu bestehenden, ortsgebundenen Angeboten. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich die mobile Altersarbeit bewährt und sie insbesondere die aufsuchenden und raumbezogenen Angebote der Quartiertreffpunkte optimal ergänzt und zu einem nachhaltigen Beziehungsaufbau und einer guten Erreichbarkeit der Seniorinnen und Senioren beiträgt. Mit der Umsetzung der Neuausrichtung der Altersvision 2026ff wird im Massnahmenkatalog abgebildet werden, dass in Zusammenarbeit mit den beteiligten Trägerschaften wie Quartiertreffpunkten, Fundus und weiteren Akteuren eine Grundlage erarbeitet werden soll für eine abgestimmte und gesamtstädtische Umsetzung der Altersarbeit in den Quartieren. (Auskunft: Stephan Gassmann, Projektleiter Koordinationsstelle Alterspolitik, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 61 80).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Andrea Strahm (Mitte) betreffend «die Regelung der Stellvertretungen an den Schulen» als Anzug zu überweisen. Das Erziehungsdepartement teilt die Einschätzung der Motionärinnen und Motionäre, dass die aktuelle Organisation kurzfristiger Stellvertretungen überprüft werden soll. Fraglich ist jedoch, ob eine schulstufenübergreifende Datenbank mit einem Pool qualifizierter Lehrpersonen hierfür die geeignetste Lösung darstellt. Der Regierungsrat erachtet es deshalb als zielführender, zunächst die Ergebnisse der im März 2026 eingesetzten Arbeitsgruppe abzuwarten und mögliche Lösungen im Rahmen eines Anzugs zu prüfen. (Auskunft: Urs Bucher, Co-Leitung Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 62 92).
- dem Grossen Rat beantragt, drei Motionen von Katja Christ (GLP), Christophe Haller (FDP) sowie Thomas Strahm (LDP) abzuschreiben. Die drei Motionen fordern verschiedene Anpassungen bei der Besteuerung des Eigenmietwerts. Mit der auf Bundesebene beschlossenen Abschaffung des Eigenmietwerts werden die Motionen hinfällig. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Felix Wehrli (SVP) betreffend «Reduktion der Arbeitszeit bei den Polizistinnen und Polizisten im Schichtdienst sowie weiteren Kantonsangestellten» abzuschreiben. Das durch den Grossen Rat am 20. Mai 2026 verabschiedete Lohnmassnahmenpaket führt für die Mitarbeitenden zu einer umfassenden Verbesserung der Arbeitsbedingungen und damit zu einer Erhöhung der Arbeitgeberattraktivität. Dies insbesondere für die Mitarbeitenden der Kantonspolizei. Die Massnahmen tragen dabei dem Umstand Rechnung, dass angesichts des Unterbestandes bei der Kantonspolizei eine Reduktion der Arbeitszeit nicht zu der gewünschten Verbesserung der Arbeitssituation führen würde. Ebenso ist der Regierungsrat zum Schluss gelangt, dass er im Hinblick auf die Steigerung der Attraktivität als Arbeitgeber auf eine Arbeitszeitreduktion verzichten will. (Auskunft: Samir Stroh, Leiter Human Resources Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 99 40).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Beda Baumgartner (SP) betreffend «Stärkung der Härtefallregularisierung im Kanton Basel-Stadt» nicht zu überweisen. Der Regierungsrat erachtet die Anliegen der Motion innerhalb des bestehenden bundesrechtlichen Rahmens weitgehend als umgesetzt. Im schweizweiten Vergleich schöpft der Kanton Basel-Stadt den bundesrechtlichen Ermessensspielraum bei der Härtefallpraxis gegenüber Sans-Papiers bereits stark aus. Eine über den Ausnahmecharakter der Härtefallregelung hinausgehenden Praxis würde das Risiko einer Umgehung der geltenden migrationsrechtlichen Bestimmungen erhöhen und zu einer Besserstellung gegenüber Ausländerinnen und Ausländern führen, die auf dem ordentlichen Weg eine Aufenthaltsbewilligung beantragen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- die Nutzungsfläche/Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5927–5930 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau-, Strassen- und Weglinien sowie die Neugestaltung des Lysbüchelplatzes, des Saint-Louis-Parks und der Weinlagerstrasse, Abschnitt Lothringerstrasse bis Elsässerstrasse, inklusive der Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassen- und Weglinien genehmigt. Auf dem Gewerbe- und Industrieareal VoltaNord, auch Lysbüchel-Areal genannt, entstehen rund 2‘000 bis 2‘500 neue Arbeitsplätze sowie Wohnraum für 1‘500 bis 2‘000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die Grünanlagen, Plätze und Erschliessungsstrassen werden in den Jahren 2026 bis 2028 erstellt. Der neue Lysbüchelplatz ist Teil der Arealentwicklung VoltaNord und bietet einen zentralen Begegnungsort mit Grünflächen, Bäumen, Brunnen, Sitzgelegenheiten und einem Pavillon. Der neue Saint-Louis-Park ist eine grosse Grünanlage mit Bäumen, Naturschutzflächen, Gehbereichen, Aufenthaltsflächen sowie einer Veloverbindung. Die Weinlagerstrasse wird als neue Verbindung zwischen der Elsässerstrasse und der Lothringerstrasse erstellt. Mit dem Bau der Weinlagerstrasse wird auch der Beckenweg mit dem Lysbüchelplatz verbunden. Die Präzisierung und Aktualisierung der vorhandenen Rechtsinstrumente (Bau- und Strassenlinien, Zonenplan usw.) sind eine Voraussetzung für die Neuparzellierung der Grünflächen und den Erwerb der künftigen Allmendflächen durch den Kanton. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 276 45 63).
- Ausgaben aus der Rahmenausgabenbewilligung (RAB) Langsamverkehr II für die Jahre 2026 bis 2028 in Höhe von 4’525’000 Franken bewilligt. Die Mittel werden für die Finanzierung von Personalressourcen und für die Umsetzung diverser Massnahmen zugunsten des Fuss- und Veloverkehrs eingesetzt. Über die RAB wird die Finanzierung von Massnahmen mit einem Kostenrahmen zwischen 300'000 und 1,5 Millionen Franken sichergestellt. Diese Massnahmen tragen zur Verbesserung der Fuss- und Veloverkehrsinfrastruktur bei und somit auch zur Erreichung der Mobilitätsziele aus dem Umweltschutzgesetz. (Auskunft: Samuel Aellen, Projektleiter Verkehrsnetze, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 21 47).
- dem Grossen Rat beantragt, die Kantonale Volksinitiative «Bürokratie-Stopp-Initiative» für rechtlich zulässig zu erklären. Der Regierungsrat unterstützt das grundlegende Ziel einer effizienten Verwaltung und eines verantwortungsvollen Umgangs mit öffentlichen Mitteln. Er ist bestrebt, sowohl die Personalausgaben wie auch den Personalbestand auf einem angemessenen Niveau zu halten. Der Regierungsrat lehnt jedoch die Forderung der Initiative, die Entwicklung der Stellen der kantonalen Verwaltung an das Bevölkerungswachstum zu koppeln, ab. Das Stellenwachstum hat vielfältige Hintergründe. Eine Koppelung an das Bevölkerungswachstum hätte gewichtige Nachteile. So kann es zu einem Missverhältnis zwischen den der Verwaltung übertragenen Ausgaben und den Kapazitäten beim Vollzug dieser Aufgaben kommen. Weiter kann eine solche Koppelung die Übertragung von Aufgaben an Dritte (Auslagerung bzw. Outsourcing und externe Berater) fördern, selbst wenn dies im Einzelfall unwirtschaftlich wäre. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 01).
- anstelle des zurückgetretenen Raphael Müller für die Amtsdauer vom 1. Juni 2026 bis 30. Juni 2029 als Gesellschaftsmitglied des Schulrats der Sekundarschule Sandgrube gewählt:
Noemie Balmer - anstelle des zurückgetretenen Michel Girard als Mitglied der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029:
Mario Balsiger
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.