Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, die Anzüge von Georg Mattmüller (SP) betreffend «Unterführungen im Stadtgebiet», von Andrea Knellwolf (Mitte) betreffend «Verbesserungen der Übersichtlichkeit und Sicherheit von Fussgängerunterführungen durch Beschriftung und Anbringen von Spiegeln» und von Pascal Messerli (SVP) bestreffend «Sicherheitsempfinden der Bevölkerung durch Massnahmen bei Brücken, Unterführungen u.Ä. zu stärken» abzuschreiben. Der Regierungsrat will die Sicherheit, Hindernisfreiheit und Attraktivität für den Fussverkehr in den bestehenden Unter- und Überführungen in Basel verbessern. 2024/25 wurde daher eine flächendeckende Überprüfung von 44 Über- und Unterführungen durchgeführt. Aufgrund der Ergebnisse dieser Überprüfung werden an 26 Unter- und Überführungen Verbesserungen umgesetzt: Um das subjektive Sicherheitsgefühl der Nutzenden zu erhöhen und die Benützung auch objektiv zu verbessern, sind insbesondere bessere Beleuchtungen und Signaletik sowie neue Anstriche geplant. Zudem möchte der Regierungsrat Panoramaspiegel testen, als neues, einfaches Instrument zur Verbesserung der Einsehbarkeit und Sicherheit in Unterführungen. Im Rahmen grösserer Infrastrukturprojekte wird künftig geprüft werden, ob bestehenden Unterführungen, die sich als nicht mehr zweckmässig erweisen, aufgehoben werden und durch eine ebenerdige Querung ersetzt werden können. Dabei werden insbesondere Aspekte der Verkehrs- und Schulwegsicherheit sowie ökologische und ökonomische Faktoren berücksichtigt. (Auskunft: Andrea Büchel, Projektleiterin Verkehrsnetze, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel +41 61 267 81 94).
- dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Volksinitiative «Erben fürs Wohnen – Erbschaftssteuer für gemeinnützigen Wohnraum» für rechtlich zulässig zu erklären und dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat steht den Forderungen der Initiative kritisch gegenüber. Es ist dem Regierungsrat ein Anliegen, die Schaffung von gemeinnützigem und preisgünstigem Wohnraum zu fördern. Die geforderten Anpassungen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer mit einer entsprechenden Zweckbindung der Steuererträge sind seiner Ansicht nach aber der falsche Ansatz dafür. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 95 62)
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Luca Urgese (FDP) betreffend «fairen Wettbewerb zwischen kantonalen Unternehmen und Privaten stärken» abzuschreiben. Dem Regierungsrat sind die Wettbewerbsneutralität und ein fairer Wettbewerb zwischen privaten und öffentlichen Unternehmen wichtige Anliegen. Deshalb hat der Regierungsrat die Public Corporate Governance-Richtlinien (PCG-Richtlinien) ergänzt. Die neue Regelung bezweckt, dass öffentliche Unternehmen über keine relevanten Wettbewerbsvorteile aufgrund ihrer kantonalen Beherrschung oder der ihnen übertragenen Aufgaben verfügen bzw. vorhandene Vorteile nicht ausnutzen. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 01).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Joël Thüring (SVP) und Lukas Faesch (LDP) betreffend «Innenstadt erreichbar halten – Shuttle-Service während der tramfreien Zeit im Sommer 2026» abzuschreiben. Die BVB hat für die Zeit der baustellenbedingten Sperrung der Achse Barfüsserplatz – Schifflände vom 29. Juni 2026 bis und mit 6. September 2026 ein Ersatzangebot für Rollstuhlfahrende und mobilitätseingeschränkte Fahrgäste vorgesehen. Es handelt sich um einen Shuttle-Service, der täglich zwischen 08:30 und 18:30 Uhr verkehrt und für dessen Nutzung ein gültiges ÖV-Billett erforderlich ist. Die Variante eines Tramersatzes mit einem E-Normalbus wurde von der BVB ebenfalls geprüft, aber unter den gegebenen Umständen für nicht praktikabel befunden. Mit der Shuttle-Lösung für Rollstuhlfahrende und mobilitätseingeschränkte Personen kann das Anliegen des Anzugs erfüllt werden. Die beschlossenen Massnahmen sollen dazu dienen, dass trotz der Bautätigkeiten und der Tramsperrungen die Basler Innenstadt von der Bevölkerung besucht wird. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, +41 61 267 93 10).
- die Erneuerung des Vertrags zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft und der ipso Bildung AG für die Schuljahre 2026/27 bis 2029/30 bewilligt. Mit dem Abschluss des Vertrags vom 1. August 2026 bis zum 31. Juli 2030 über den Berufsfachschulunterricht in den Berufen Medizinischen Praxisassistentinnen und Medizinischen Praxisassistenten EFZ, Dentalassistentinnen und Dentalassistenten EFZ und Fachpersonen Bewegung und Gesundheit EFZ und deren Abgeltungen wird die Erbringung des gesamten Unterrichts der aufgeführten Grundbildungen sowie weitere damit zusammenhängende Leistungen im Kanton Basel-Stadt gewährleistet. Für die genannte Leistungsperiode werden Abgeltungen in der Höhe von 5'406'560 Millionen Franken bewilligt. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
- den ersten Bericht zum Monitoring und Controlling des Stadtklimakonzepts zur Kenntnis genommen. Er fällt positiv aus, da bei praktisch allen Massnahmen Ergebnisse vorliegen. Die zeitlich ambitionierten Vorgaben konnten nicht alle eingehalten werden, sie sind aber auf einem guten Weg. Als Sofortmassnahmen wurden 56 Pflanzgefässe, teilweise mit Rundbank, 71 Sonnenschirme und 12 Sprühnebler aufgestellt. In einigen Strassenzügen wurden zusätzliche Begrünungs- und Entsiegelungsmassnahmen ausgeführt. Positiv hervorzuheben sind auch die Entwicklung der Baumpflanzungen und der Freiflächen. (Auskunft: Susanne Fischer, Stv. Leitung Raumplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, +41 61 267 69 57)
- die Totalrevision der Verordnung über die von der Feuerwehr zu erhebenden Gebühren vom 3. September 2013 beschlossen. Die Hilfeleistungen der Feuerwehr Basel-Stadt zur Rettung von Menschen und Tieren in Notlagen sind grundsätzlich unentgeltlich. Ausgenommen sind Aufwendungen, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Auch für andere Einsätze, die nicht unentgeltlich erfolgen, kann die Feuerwehr die Aufwendungen in Rechnung stellen. Der Regierungsrat hat die darauf anwendbare und seit 2013 geltende Gebührenverordnung per 1. September 2026 angepasst. Einerseits wurde die Liste der von der Feuerwehr erbrachten Leistungen bereinigt und dem heutigen Stand der Technik angepasst. Andererseits wurden die Gebühren aufgrund der erfolgten Kostensteigerungen bei der Feuerwehr selbst sowie bei Lieferantinnen und Lieferanten erhöht. Vereinzelt wurden auch Gebühren gesenkt. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes die Zielsetzung der Vorlage, das Arbeitskräftepotenzial von Personen im Familiennachzug besser nur nutzen, unterstützt. Kritisch beurteilt er jedoch die Finanzierungslogik. Die dauerhaft angelegte Meldepflicht belastet die Kantone strukturell, während die Bundesfinanzierung über die bestehenden Programme INVOL und «Perspecta» bis 2030 befristet ist. Der Regierungsrat erachtet es als erforderlich, dass die Finanzierungsfrage bereits im laufenden Gesetzgebungsverfahren verbindlich geklärt wird. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- den Dienstbarkeitsvertrag über ein unselbständiges Baurecht zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel und der FC Basel Trainingcenter AG genehmigt. Damit wird ein unselbständiges Baurecht betreffend die Liegenschaftsparzelle 2778 des Grundbuchs Münchenstein zu Gunsten der FC Basel Trainingcenter AG errichtet. Die Baurechtsnehmerin wird auf der Baurechtsfläche den Neubau des FCB-Trainingscenters errichten. (Auskunft: Barbara Rentsch, Leiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 99 15).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zum indirekten Gegenvorschlag (Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung) zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» die enge Anlehnung an die EU-Richtlinien CSDDD und CSRD begrüsst. Der Regierungsrat misst der Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt hohe Bedeutung zu. Das vorgeschlagene Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung (NUFG) bündelt die relevanten Regelungen in einem eigenständigen Spezialgesetz, stärkt die Transparenz und verpflichtet sehr grosse Unternehmen zur Einhaltung risikobasierter Sorgfaltspflichten. Eine harmonisierte Lösung erhöht die Rechtssicherheit, reduziert Doppelspurigkeit und gewährleistet vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen in Basel-Stadt und in der EU. Die hohen Schwellenwerte betreffend Sorgfaltspflichten sieht der Regierungsrat hingegen kritisch, da dadurch verschiedene Unternehmen aus risikoreichen Sektoren mit hohem Umsatz, aber geringer Mitarbeitendenzahl nicht in den Geltungsbereich fallen. Er regt daher an, die Kriterien «Umsatzhohe» und «Anzahl Mitarbeitende» alternativ, statt kumulativ anzuwenden. (Auskunft: Katja Jenni, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 81 01)
- 55 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- Fünf Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle des zurückgetretenen Thomas Suter für den Rest der laufenden Amtsperiode 2025-2029 als Mitglied der Kommission für die kaufmännische Berufsbildung gewählt:
Sascha Herzog
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.