Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, für die Durchführung des slowUp Basel-Dreiland in den Jahren 2027 bis 2030 einen Staatsbeitrag von jährlich 110'000 Franken (insgesamt 440'000 Franken) zu genehmigen. Der slowUp Basel-Dreiland erstreckt sich über eine Länge von 70 Kilometern in der Schweiz, Frankreich und Deutschland. Er ermöglicht den Bewohnerinnen und Bewohnern der Agglomeration Basel, verschiedene Formen umwelt- und klimafreundlicher Fortbewegung zu erleben. Die seit fast 20 Jahren überaus beliebte grenzüberschreitende Veranstaltung leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung aktiver, gesunder Mobilität und unterstützt den Austausch und die Begegnung der Menschen im Dreiland. (Auskunft: Thomas Graf, Projektleiter Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 85 34).
- dem Grossen Rat beantragt, für die Marketing-Vereinbarung mit der Swiss Indoors AG für den Zeitraum von 2027 bis 2030 Ausgaben in der Höhe von 2'162'000 Franken zu genehmigen. Aufgrund der erfolgreichen Umsetzung und positiven Auswertungen des bisherigen Marketing-Engagements soll der 2026 auslaufende Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Swiss Indoors AG verlängert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Schriftzug «BASEL» weiterhin an diesem hochkarätig besetzten internationalen Tennisturnier auf dem Center Court zu sehen ist und die Durchführung der Swiss Indoors Basel bis 2030 gesichert ist. (Auskunft: Dr. Christoph Bosshardt: Abteilungsleiter Aussenbeziehungen und Stadtortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 40 87 oder +41 79 760 55 50).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Laurin Hoppler (Junges Grünes Bündnis) und Oliver Thommen (Grüne) betreffend «Die Nutzung freiwerdender Räumlichkeiten für Kommissionen und Fraktionen des Grossen Rates» dem Büro des Grossen Rates als Anzug zu überweisen. Für den Regierungsrat ist der Einbezug der Bedürfnisse des Grossen Rates vor dem Hintergrund des freiwerdenden Gebäudes des Staatsarchivs an der Martinsgasse unbestritten. Es ist jedoch Sache des Grossen Rates, diese Bedürfnisse inklusive derjenigen der Kommissionen und der Fraktionen zu definieren und in das Projekt einzubringen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die Motion in einen Anzug umzuwandeln und diesen an das Ratsbüro zu adressieren. Das Büro des Grossen Rates kann dann umfassend mandatiert über den Parlamentsdienst an den weiteren Konzeptarbeiten mitwirken. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher; Staatskanzlei, Tel. +41 61 267 86 36).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Michael Graber (EVP) betreffend Feuerwerks-Littering abzuschreiben. Bereits heute besteht in Basel eine dichte Entsorgungsinfrastruktur. Die Stadtreinigung und die Stadtgärtnerei sorgen zudem dafür, dass Feuerwerks-Littering in der Regel innert 48 Stunden beseitigt wird. Im Rahmen der bestehenden Kommunikationskanäle sowie des aktualisierten «Mass-nahmenpakets gegen Littering» wird die Bevölkerung zudem zum Thema Littering sensibilisiert. (Auskunft: Markus Müller, Leiter Stadtreinigung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 10 07)
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Kerstin Wenk (SP) betreffend «Schutz für Sexarbeiterinnen dank Selbstverwaltung» abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt verfolgt im Umgang mit dem gesellschaftlichen Phänomen der Sexarbeit seit Jahren die bewährte Strategie des liberalen Modells mit Verbotsvorbehalt. Darauf aufbauend wurde in den vergangenen Jahren ein Sechs-Säulen-Ansatz entwickelt, der darauf abzielt, einen möglichst umfassenden Überblick über das Gewerbe zu gewinnen und darauf basierend gezielte Massnahmen zum Schutz der Sexarbeitenden abzuleiten. Der Regierungsrat ist jedoch der Auffassung, dass die Bereitstellung von Liegenschaften oder Infrastruktur durch den Staat kein geeignetes Instrument zur Verbesserung der Situation im Milieu darstellt. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Christoph Hochuli (EVP) betreffend «Stärkung des Bereichs Menschenhandel bei der Kriminalpolizei, beim Fahndungsdienst und bei der Staatsanwaltschaft» zu überweisen. Das Anliegen der Motion, die Bekämpfung des Menschenhandels weiterzuentwickeln, ist begründet und unbestritten. Es soll deshalb im Sinne eines gesamtheitlichen Ansatzes ergänzend zum Projekt «Reorganisation Strafverfolgung» (ReoS), das sich auf die Strafverfolgungsorganisation fokussiert, weiterverfolgt werden. Die erforderliche Koordination ist gewährleistet, indem ReoS im Rahmen des definierten Auftrags sicherstellt, dass die für die Strafverfolgung im Bereich Menschenhandel erforderlichen Spezialisierungen und Schnittstellen in der künftigen Organisation erhalten bleiben und so die Voraussetzungen für eine wirksame und spezialisierte Aufgabenerfüllung weiter verbessert werden. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- die Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall beschlossen. Am 1. Juni 2019 ist das Bundesgesetz vom 16. Juni 2017 über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) in Kraft getreten. Für eine Vielzahl von Vollzugsaufgaben nach dem NISSG sind die Kantone zuständig. Mit der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall regelt der Kanton Basel-Stadt die Zuständigkeiten für die kantonalen Vollzugsaufgaben sowie die Möglichkeit zur Erhebung von Gebühren. (Auskunft: Ramon Inglese, Leiter Rechtsdienst, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 76).
- die Teilrevision des Notariatsgesetzes per 1. August 2026 in Kraft gesetzt und gleichzeitig.die Änderung der Verordnung zum Notariatsgesetz des Kantons Basel-Stadt vom 18. Dezember 2007 beschlossen. Der Grosse Rat hat am 15. April 2026 eine Teilrevision des Notariatsgesetzes des Kantons Basel-Stadt beschlossen. Die Referendumsfrist ist am 30. Mai 2026 unbenutzt abgelaufen. Die Teilrevision betrifft im Kern die Regelung der Beurkundung von neuen Formen der Beschlussfassung durch Versammlungen von Gesellschaftsorganen, darunter die Beurkundung der Beschlüsse von sogenannten multilokalen Versammlungen, also Versammlungen mit mehreren Tagungsorten. Damit ist die bisherige Regelung der Beurkundung multilokaler Versammlungen in der Notariatsverordnung hinfällig. Die entsprechende Verordnungsbestimmung wird aufgehoben. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- die Änderung des Gebührentarifs der IWB Industrielle Werke Basel betreffend Entgegennahme von Abfallen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA) vom 30. Marz 2026 genehmigt. Die Erhöhung der KVA-Anliefertarife per 1. Januar 2027 erfolgt aufgrund der signifikant gestiegenen Betriebs- und Kapitalkosten der KVA in den letzten Jahren insbesondere als Folge von umweltrechtlich notwendigen Massnahmen zur Verbesserung der Rauchgasreinigung. Die Abfallsackgebühren in Basel-Stadt werden deswegen nicht unmittelbar erhöht. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17).
- in der Antwort auf die Petitionen «Gegen Tempo 30 auf Hauptstrassen» und «Tempo 30 für die Neuweilerstrasse» festgehalten, dass seit einigen Jahren im Kanton auf einzelnen verkehrsorientierten Strassen auch Tempo 30 eingeführt wird, sei es rund um die Uhr oder nur zu bestimmten Tageszeiten. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat beauftragt, die flächendeckende Einführung von Tempo 30 zu prüfen. Der Regierungsrat hat ein Konzept erarbeitet, mit dem auf weiteren Abschnitten verkehrsorientierter Strassen Tempo 30 eingeführt und gleichzeitig die gesetzliche Pflicht zur Strassenlärmsanierung erfüllt werden soll. Der entsprechende Ausgabenbericht liegt dem Grossen Rat zur Beratung vor. (Auskunft Rainer Franzen, Abteilungsleiter Verkehrsnetze, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 46 70).
- in der Antwort auf die Petition «Lärmschutz an der Osttangente – jetzt» festgehalten, dass die Planung und die Umsetzung der Lärmschutzmassnahmen an der Osttangente voranschreiten. Der Kanton hat den Eigentümerinnen und Eigentümern von Gebäuden mit Grenzwertüberschreitungen als übergesetzliche Massnahme eine Kostenbeteiligung für den Einbau von Schallschutzfenstern angeboten. Der Einbau der geförderten Schallschutzfenster ist mittlerweile abgeschlossen. Zudem wird die Höchstgeschwindigkeit zwischen 22 Uhr und 7 Uhr von aktuell 80 auf künftig 60 km/h umsignalisiert, sobald die laufenden Sanierungsarbeiten an der Osttangente abge-schlossen sind. Das Erhaltungskonzept Osttangente des ASTRA muss nach dem Wegfall des Rheintunnels überarbeitet werden. Sobald es vorliegt, können die weiteren Planungsarbeiten für die Überdeckung Breite-West aufgenommen werden. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 93 10).
- den Zwischenbericht «Kinderfreundliche Gemeinde» von UNICEF Schweiz und Liechtenstein und die dritte Zertifizierung der Stadt Basel als «Kinderfreundliche Gemeinde» und den Aktionsplan «Kinder- und jugendfreundliche Stadt Basel 2024-2027» zur Kenntnis genommen. Die Auszeichnung bestätigt das städtische Engagement, die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen zu erkennen, ihre Anliegen aufzunehmen und ihr Lebensumfeld entsprechend zu gestalten. Ein Bericht zum Stand der Umsetzung des Aktionsplans «Kinder- und jugendfreundliche Stadt Basel 2024 -2027» nach zwei Jahren Laufzeit zeigt, dass ein Grossteil der Massnahmen bereits in Umsetzung ist. Aufgrund der bisherigen positiven Erfahrungen strebt der Regierungsrat eine vierte Zertifizierung der Stadt Basel als «Kinderfreundliche Gemeinde» an. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Bereichsleiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 84 73).
- beschlossen, folgende kantonale Vorlagen am 27. September 2026 zur Abstimmung zu bringen:
- Kantonale Volksinitiative «JA zur Durchsetzung von Recht und Ordnung – NEIN zum Chaotentum (Anti-Chaoten-Initiative)»
- Kantonale Volksinitiative «Für die Einrichtung eines Sammlungszentrums im Rundhofgebäude der Messe Basel (Sammlungszentrum-Volksinitiative)»
(Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin und Leiterin der Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. +61 41 267 85 60). - hat genehmigt, die Liegenschaften Steinenvorstadt 16‒18 (zugleich Steinenbachgässlein 11-13), Steinenvorstadt 20 (zugleich Steinenbachgässlein 15) sowie Steinenvorstadt 22 (zugleich Steinenbachgässlein 17) ins Kantonale Denkmalverzeichnis in Basel einzutragen. Die Liegenschaften Steinenvorstadt 16‒18, 20 und 22 in Basel sind wegen ihres städtebaulichen, baugeschichtlichen und kulturellen Zeugniswerts besonders erhaltenswürdige, hochrangige Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes. Am Erhalt der Liegenschaften besteht aufgrund ihres Denkmalwerts ein hohes öffentliches Interesse. Die aktuelle Nutzung der Gebäude als Wohn- und Geschäftshäuser wird durch den Eintrag ins Kantonale Denkmalverzeichnis nicht eingeschränkt. Die Häuser können bei einer Unterschutzstellung umfassend saniert und im bisherigen Rahmen weitergenutzt werden. (Auskunft: Meike Wolfschlag, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39).
- den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung 2025 der Gebäudeversicherung Basel-Stadt genehmigt. Gestützt auf das Gebäudeversicherungsgesetz berichtet der Regierungsrat dem Grossen Rat jährlich über die Geschäftsführung und die Jahresrechnung der Gebäudeversicherung. (Auskunft: Veronika Röthlisberger, Direktorin Gebäudeversicherung Basel-Stadt, Tel. +41 61 205 30 00)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland («Lex Koller») festgehalten, dass er die Massnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts grundsätzlich begrüsst, die Vorlage jedoch nicht ausgereift erscheint. Der Regierungsrat regt an, dass der Bundesrat die Auswirkungen der beabsichtigten Verschärfungen sowie mögliche alternative Massnahmen noch einmal vertieft prüft. (Auskunft: Elena Hermann, Leiterin Staatliche Stelle für Wohnraumschutz, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 85 36).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen, dem Vorschlag des Bundesrates grundsätzlich zugestimmt. Mit der vorgeschlagenen Änderung sollen zwei von den Eidgenössischen Räten überwiesene gleichlautende Motionen umgesetzt werden. Der Regierungsrat begrüsst, dass die Änderung für die Mehrheit der von der Mindestbesteuerung betroffenen Unternehmen keine Auswirkungen haben dürfte, die Systemintegrität der Mindestbesteuerung durch die internationale Koordination gewährleistet ist und der qualifizierende Status der schweizerischen Ergänzungssteuer bestehen bleiben sollte. (Auskunft: Dr. Marc Enz, Leiter Abteilung Recht, Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 33).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung und Totalrevision der Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler, Geburtshäuser und Pflegeheime in der Krankenversicherung die vorgesehenen Verordnungsanpassungen grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage schafft wichtige Grundlagen für die Umsetzung von EFAS und regelt zentrale Fragen der Finanzierung, der Datenbearbeitung sowie der Zusammenarbeit zwischen Kantonen, Versicherern und weiteren Akteuren. Aus Sicht des Regierungsrats besteht bei einzelnen Bestimmungen jedoch Anpassungsbedarf. Insbesondere müssen die Kantone über ausreichende Daten verfügen, um ihre gesetzlichen Aufgaben in den Bereichen Planung, Finanzierung, Aufsicht und Qualitätsentwicklung wirksam wahrnehmen zu können. Zudem sind aus Sicht des Kantons noch verschiedene Umsetzungsfragen zu präzisieren. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 40).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung das Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit begrüsst. Das Abkommen, das von Costa Rica, Island, Neuseeland und der Schweiz unterzeichnet wurde, leistet einen Beitrag zu den klima- und umweltpolitischen Zielen des Bundes und des Kantons Basel-Stadt, indem es Zölle auf Umweltgüter abbaut, den Marktzugang für Umweltdienstleistungen verbessert und erstmals völkerrechtlich verbindliche Verpflichtungen zur Einschränkung schädlicher Subventionen für fossile Energien schafft. Damit stärkt es den Multilateralismus und das regelbasierte Völkerrecht, was im ureigenen Interesse der Schweiz als mittelgrosse offene Volkswirtschaft ist. Der Regierungsrat halt es für entscheidend, dass der Bundesrat alle diplomatischen Möglichkeiten nutzt, um den Kreis der Vertragsparteien zu erweitern und so die Wirkung des Abkommens zu verstärken. (Auskunft: Nicole Hostettler, Amtsleiterin, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 87 50).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zu Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamtes für Energie (BFE) mit Inkrafttreten am 1. Januar 2027 die Änderungen der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) betreffend die Anpassung der Bemessungsgrundlagen für die Bundesprämie abgelehnt. Damit wurde das finanzielle Risiko im Fall eines Nuklearunfalls weiter auf die Steuerzahlenden übertragen. Dies widerspricht klar dem Verursachendenprinzip. Der Regierungsrat begrüsst hingegen die Änderungen der Verordnungen im Energiebereich, der Energieverordnung, der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen sowie der Stromversorgungsverordnung im Grundsatz. Mit der Revision werden bürokratische Hürden abgebaut und die Rahmenbedingungen für die Dekarbonisierung und Energieeffizienz gestärkt. Die vorgesehenen Verordnungsänderungen leisten somit einen Beitrag zur Erreichung des kantonalen Klimaziels Netto-Null-Emissionen bis 2037. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Amtsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 04).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Stromreserveverordnung keine Einwände. Sie ist aus Sicht des Regierungsrats erforderlich, damit die verschiedenen Elemente der im Stromversorgungsgesetz künftig vorgesehenen Stromreserve etabliert und im Falle einer Energiemangellage zur Wirkung kommen können. Er begrüsst, dass damit auch die Umsetzung einer Verbrauchsreserve geregelt wird, die die Erhöhung der Versorgungssicherheit im Fall einer Mangellage auch durch eine Reduktion des Verbrauchs und nicht nur durch eine Mehrproduktion von Strom sicherstellt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Revision der Holzhandelsverordnung begrüsst. Mit der Vorlage werden bestehende Handelshemmnisse bei Importen von Holzprodukten aus der Europäischen Union (EU) reduziert. Für Holz und Holzprodukte, die bereits nachweislich gesetzeskonform in der EU in Verkehr gebracht wurden, gilt künftig eine vereinfachte Sorgfaltspflicht. Importeure und holzverarbeitende Betriebe in der Region Basel profitieren von deutlich weniger administrativem Aufwand. Der Grundsatz, dass kein illegal geschlagenes Holz auf den Markt gelangt, bleibt unverändert bestehen. Die Kontrollen konzentrieren sich künftig stärker auf Holz aus Drittstaaten. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Amtsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 04).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung der Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung betreffend die einheitliche Leistungserbringung für Vergewaltigungsopfer zugestimmt. Mit der Änderung sollen Gesundheitsschäden infolge sexuellen Übergriffs, sexueller Nötigung und Vergewaltigung systematisch und einheitlich von der Unfallversicherung übernommen werden. Der Regierungsrat stimmt dieser Änderung zu, da damit auch urteils- und widerstandsunfähigen Opfern von Vergewaltigungen und anderen sexuellen Übergriffen ein Anspruch auf Leistungen gemäss UVG eingeräumt wird. (Auskunft: Dr, Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 86 39).
- anstelle der zurückgetretenen Béatrice Müller für den Rest der laufenden Amtsperiode als Präsidenten der Wohnschutzkommission gewählt:
Nicola Mišić - anstelle des zurückgetretenen Beat Burkhardt für den Rest der laufenden Amtsperiode vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027) als Richter am Jugendgericht gewählt:
Christoph Reusser - festgestellt, dass anstelle des zurückgetretenen Pascal Pfister (SP) als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
Armin Cem Kieser, Liste 05 (SP Basel-Stadt und Juso) des Wahlkreises Grossbasel-West - festgestellt, dass anstelle des zurückgetretenen Georg Mattmüller (SP) als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
Hannes Hui, Liste 05 (SP Basel-Stadt und Juso) des Wahlkreises Kleinbasel - festgestellt, dass anstelle der zurückgetretenen Fina Girard (Grüne) als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
Benjamin van Vulpen, Liste 43 (Grüne Basel-Stadt und Junges Grünes Bündnis) des Wahlkreises Grossbasel-West.
Hinweise
- Die nächste ordentliche Sitzung des Regierungsrates findet nach einer Sommerpause am 11, August 2026 statt.
- Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.