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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Rahmenausgabenbewilligung für die Programm- und Strukturförderung Orchester des Kantons Basel-Stadt für den Zeitraum August 2027 bis Juli 2031/2034 und damit eine Weiterführung der Programm- und Strukturförderung Orchester mit einem Erhöhungsantrag von 300'000 Franken pro Jahr oder 1'200'000 Franken pro Laufzeit zu beschliessen. Das 2016 in Kraft gesetzte neue Fördermodell zur Orchesterförderung zeigt nach inzwischen zehn Jahren Laufzeit gute Ergebnisse. Die bei der Erarbeitung formulierten Ziele, insbesondere die Sicherung und Verbesserung der Rahmenbedingungen für das Musikschaffen in der Region und der Löhne der Musikerinnen und Musiker, können als erreicht beurteilt werden. Im Hinblick auf die referenzierten Tarife des Schweizerischen Musikerverbands ist eine Erhöhung des Programmbeitrags angezeigt. Ferner ist das Fördermodell anzupassen zu Gunsten einer Abbildung der realen Produktionsbedingungen gross besetzter Klangkörper sowie der Behebung von strukturellen Inkohärenzen, die den Overheadbereich finanziell zu stark belasten. Entsprechend sollen künstlerische Honorarkosten für Dirigentinnen und Dirigenten sowie nicht Basler Komponierender in den Programmkosten abgebildet werden. (Auskunft: Isabel Drews, Leitung Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 65 98).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Ausgabenbericht «Staatsbeitrag des Kantons Basel-Stadt an den Trinationalen Eurodistrict Basel (TEB) und die Infobest Palmrain für die Jahre 2027 bis 2029» zu beschliessen. Für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Finanzierung des Trinationalen Eurodistricts Basel wird für die Jahre 2027 bis 2029 eine Ausgabe von maximal 263’259 Franken (87’753 Franken pro Jahr) bewilligt. Für die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt an der Finanzierung der Infobest Palmrain wird für die Jahre 2027 bis 2029 eine Ausgabe von maximal 63’000 Franken (21’000 Franken pro Jahr) bewilligt. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des Kanton Basel-Stadt im Trinationalen Metropolitanraum Basel ist massgeblich geprägt von dessen Zusammenarbeit mit dem Trinationalen Eurodistrict Basel und der Infobest Palmrain. Gemeinsam mit Partnern in Deutschland, Frankreich und der Schweiz unterstützt der Kanton die beiden Institutionen über Finanzierungs- und Leistungsvereinbarungen. (Auskunft: Silvia Tondi, Stv. Leiter Aussenbeziehungen und Standortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 80 79).
  • dem Grossen Rat beantragt, für die zusätzlichen Leistungen in der mobilen Quartierarbeit und der soziokulturellen Altersarbeit in Umsetzung eines Budgetpostulates wiederkehrende Ausgaben von 439'000 Franken pro Jahr für die Jahre 2026 und 2027 zu beschliessen. Getragen werden die Angebote von den drei Quartiervereinen Treffpunkt Breite, Quartiertreffpunkt LoLa im St. Johann und Quartiertreffpunkt Wettstein. Ihre Fachpersonen gehen aufsuchend und niederschwellig auf die Bevölkerung zu: Sie schaffen Gelegenheiten für Begegnung und Austausch, beraten bei Alltagsfragen und vermitteln bei Bedarf an zuständige Stellen. So erreichen sie die Menschen direkt in ihrem Wohnumfeld – auch jene, die von bestehenden Treffpunkten sonst kaum profitieren. Die Angebote stärken den sozialen Zusammenhalt, fördern Teilhabe und Gesundheit, wirken der Einsamkeit entgegen und helfen, spätere Folgekosten zu vermeiden. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung gewinnen solche wohnortsnahen Angebote zunehmend an Bedeutung. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30).
  • dem Grossen Rat den Geschäftsbericht 2025 der Pensionskasse Basel-Stadt zur Information zugestellt. Für die Abnahme der Jahresrechnung ist gemäss eidgenössischer und kantonaler Gesetzgebung der Verwaltungsrat der PKBS zuständig. Der Verwaltungsrat hat an seiner Sitzung vom 16. April 2026 Geschäftsbericht und Jahresrechnung 2025 genehmigt. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 96 01). 
  • dem Grossen Rat beantragt, Ausgaben für einen Staatsbeitrag an die Rheumaliga beider Basel (RLBB) in Form einer Finanzhilfe für die Jahre 2027-2030 in der Höhe von jährlich 85'000 Franken (insgesamt 340'000 Franken) zu bewilligen. Damit die RLBB ihre langjährigen und stark nachgefragten Leistungen zugunsten von Rheuma-Betroffenen und ihren Angehörigen weiterhin erbringen kann, ist sie auf die finanzielle Unterstützung des Kantons Basel-Stadt angewiesen. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt und Leiter Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement. Tel.: +41 61 267 95 32). 
  • dem Grossen Rat beantragt, Ausgaben zur Fortführung des Staatsbeitrags an die Stiftung Pro Senectute beider Basel in der Höhe von insgesamt maximal 5.26 Millionen Franken (jährlich maximal 1.315 Millionen Franken) für die Jahre 2027-2030 zu bewilligen. Damit sollen Dienstleistungen der Institution im Rahmen der Sozialberatung, Treuhandschaften, der Führung von Beistandschaften, des Spezialreinigungs- sowie des Umzugs- und Räumungsdienstes sowie das Projekt «Begegnung der Generationen» unterstützt werden. Pro Senectute beider Basel trägt mit diesen Angeboten wesentlich dazu bei, dass Seniorinnen und Senioren möglichst lange zu Hause wohnen können. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 40).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Michael Hug (LDP) betreffend «Mehr Transparenz bei projektbezogenen Beschäftigungsverhältnissen im Kanton Basel-Stadt abzuschreiben. Der Regierungsrat legt Wert auf eine transparente Berichterstattung. Im Sinne des Anliegens des Anzugs Michael Hug wird der Budget- und Jahresbericht mit einer Tabelle ergänzt, die über projektbezogene Stellen in der kantonalen Verwaltung berichtet. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, 061 267 96 01).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Amina Trevisan (SP) betreffend «Wohnen für Hilfe» - intergenerationales Projekt gegen Wohnungsnot und Einsamkeit» abzuschreiben. Der vorliegende Anzug fordert den Regierungsrat auf, Massnahmen zu ergreifen, um ein kantonal subventioniertes Projekt «Wohnen für Hilfe» im Kanton Basel-Stadt anzubieten. Ziel dieses Projekts ist es, Studierende und ältere Menschen zusammenzubringen, um Wohnpartnerschaften zu vermitteln. Im Kanton Basel-Stadt sind mehrere Projekte im Zusammenhang mit «Wohnen für Hilfe» nicht erfolgreich verlaufen und wurden deshalb beendet. Auch in anderen Schweizer Städten wurden die Projekte «Wohnen für Hilfe» wegen fehlendem Interesse beendet. Der Regierungsrat sieht deshalb davon ab, erneut ein solches Pilotprojekt in Basel-Stadt zu lancieren. (Auskunft: Stephan Gassmann, Koordination Alterspolitik, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 61 80). 
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) betreffend «Zukunft der Kirchengebäude in Basel-Stadt» abzuschreiben. Der Anzug stellt den zukünftigen Umgang mit den Kirchengebäuden in Basel-Stadt zur Diskussion. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass sich das geltende baselstädtische Modell der (hinkenden) Trennung zwischen Kirche und Staat sowie die gesetzlich verankerten Beitragsleistungen des Staates an die Kirchen, ebenso wie deren Umsetzung in der Praxis bewährt haben und in der aktuellen Form beibehalten werden sollen. (Auskunft: Dr. Eylem Kumral, juristische Mitarbeiterin, Finanzdepartement, Tel. +41 61 267 95 78).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Lisa Mathys (SP) betreffend «Umsetzungsplanung zur Erreichung der Biodiversitätsziele durch die Immobilien Basel-Stadt» nicht zu überweisen. Der Kanton prüft im Rahmen der bestehenden Immobilienstrategie bereits heute die im Finanzvermögen vorhandenen Möglichkeiten zur Förderung der Biodiversität und setzt diese um. (Auskunft: Barbara Rentsch, Leiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. + 41 61 267 99 15).
  • beschlossen, die vom Grossen Rat am 15. Mai 2024 beschlossene Fassung des Bau- und Planungsgesetzes (BPG) per 18. August 2026 in Kraft zu setzen.  Mit den vom 23. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderungen der Wohnraumförderungsverordnung liegen die notwendigen Zuständigkeitsregelungen, der Verfahrensablauf inklusive Kontrollverfahren und die inhaltlichen Rahmenbedingungen für den Vollzug des beschlossenen Gegenvorschlags «Basel baut Zukunft» vor. Die als Teil des Gegenvorschlags beschlossenen § 101 Abs. 2 jbis (neu) BPG sowie § 101a (neu) BPG sind somit direkt anzuwenden und bedürfen keiner weiteren Ausführungsbestimmungen. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30).
  • eine Finanzhilfe von insgesamt 40'000 Franken für das Projekt «Schnittstelle» im Jahr 2026 aus dem Stadtbelebungsfonds bewilligt und den Vertrag mit dem Verein Grimm Kultur & Projekte genehmigt. Der Verein möchte zusammen mit der Künstlerin Tabea Martin die Unterführung bei der Schützenmattstrasse/Schützengraben mit einer Wandmalerei versehen. Die lokalen Geschäftstreibenden werden bei der Umsetzung sowie beim Abschluss der Arbeiten involviert. Die Malerei in der Unterführung ist geeignet, die Unterführung aufzuwerten und so den Zugang zur Innenstadt und zur Spalenvorstadt zu verschönern. (Auskunft: Massimo Agostinis, Projektleiter Kommunikation Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 32 73).
  • das Reglement der Wohnschutzkommission (WSK) vom 6. März 2026 genehmigt, welches deren Organisation, Geschäftsverteilung, Geschäftsgang sowie die Aufgaben der Schreiberinnen und Schreiber regelt. Die WSK sieht vor, das Reglement nach der Genehmigung durch den Regierungsrat auf den 1. September 2026 in Kraft zu setzen. (Auskunft: Elena Hermann, Leiterin Staatliche Stelle für Wohnraumschutz, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 85 36),
  • den Jahresbericht 2025 des Mobilitätsfonds genehmigt und diesen dem Grossen Rat unterbreitet. Der Mobilitätsfonds leistet Beiträge an Projekte in der trinationalen Agglomeration Basel, die eine umweltgerechte Mobilität fördern und die Parkplatznachfrage im Kanton Basel-Stadt reduzieren. Subsidiär können Fondsmittel auch zur Mitfinanzierung von Anwohnendenparkplätzen in Quartierparkings eingesetzt werden, um so die Verlagerung von Parkplätzen von Allmend auf Privatgrund zu fördern. Seit Einführung des Fonds bis Ende 2025 hat der Kanton 48 Projekte mit Beiträgen aus dem Mobilitätsfonds unterstützt und hierfür 2,87 Millionen Franken reserviert und 11,50 Millionen Franken vergeben. Ende 2025 waren hiervon 9,26 Millionen Franken ausbezahlt. Dank dieser finanziellen Unterstützung konnten bisher 48 Massnahmen mitfinanziert werden, wo von bereits 33 Projekte umgesetzt sind. Seit seiner Einführung hat der Fonds eine Tramlinie, mehrere S-Bahn-Haltepunkte, Park-and-Ride- und Bike-and-Ride-Anlagen, Velostationen, verschiedene Velowege, diverse Sharing-Angebote, Mobilitäts-Apps und einige Aktionen zur Förderung umweltfreundlicher Mobilität unterstützt. Durch den Mobilitätsfonds konnten 1’601 Stellplätze für Velos und 1‘185 Parkplätze für Autos und Motos realisiert werden. (Auskunft: Doreen Heinzmann, Geschäftsführerin Mobilitätsfonds, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 92 07). 
  • beschlossen, dass pro Carsharing-Unternehmen neu höchstens 65 (bisher 40) Standplätze mit neu maximal 130 (bisher 80) Parkplätzen auf öffentlichem Grund ermöglicht werden dürfen. Mit der Mobilitätsstrategie «Basel unterwegs – klimafreundlich ans Ziel» fördert der Regierungsrat das Carsharing. Seit 2022 ermöglicht der Kanton zusätzliche Carsharing-Standplätze im öffentlichen Strassenraum und erhöht damit die Sichtbarkeit dieser Angebote. Nach vier Jahren passt der Regierungsrat die für die Bereitstellung von Parkplätzen geltenden Regeln an die aktuelle Entwicklung an. Das Unternehmen Swiss-E-Car stellt seinen Betrieb auf Ende Oktober 2026 ein. Die Genossenschaft Mobility hat Interesse, die Standorte von Swiss-E-Car auf öffentlichem Grund zu übernehmen und ihr Angebot auszubauen. Damit dies möglich wird, erhöht der Regierungsrat das maximal zulässige Kontingent. Die Anzahl an Fahrzeugen anderer Anbieter ist derzeit sehr gering. Das Gesamtkontingent von 100 Standorten über alle Carsharing-Unternehmen bleibt unverändert bestehen. Zurzeit sind 54 Standorte in Betrieb, wovon 34 über eine Ladestation für Elektrofahrzeuge verfügen. (Auskunft: Simon Kettner, Projektleiter / Stv. Leiter Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 81 19).
  • für den Verein lebensträume@work für die Leistungsperiode für das Schuljahr vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 Ausgaben in der Höhe von maximal 151'175.00 Franken genehmigt. lebensträume@work leistet einen wirksamen Beitrag zur Erreichung des Ziels, dass möglichst alle Jugendlichen auf Sekundarstufe ll eine Anschlusslosung finden. Dank dem spezifischen Setting mit verbindlicher Tagesstruktur, Arbeitstraining und individueller Begleitung werden Jugendliche unterstützt, die aufgrund fehlender Ausbildungsreife oder erschwerter Ausgangslage in der Privatwirtschaft nur geringe Chancen auf einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz haben. lebensträume@work ist einer der wenigen Anbieter, welche ein praxisnahes Programm mit mehreren realen Arbeitsfeldern und enger individueller Begleitung anbieten. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
  • für den Verein Choose Integration für die Leistungsperiode für das Schuljahr vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 Ausgaben in der Höhe von maximal 151'175.00 Franken genehmigt. Choose leistet einen wirksamen Beitrag zur Erreichung des Ziels, dass möglichst alle Jugendlichen auf Sekundarstufe ll eine Anschlusslösung finden. Dank dem spezifischen Setting mit verbindlicher Tagesstruktur, Arbeitstraining und individueller Begleitung werden Jugendliche unterstützt, die aufgrund fehlender Ausbildungsreife oder erschwerter Ausgangslage in der Privatwirtschaft nur geringe Chancen auf einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz haben. Choose ist einer der wenigen Anbieter, welche ein praxisnahes Motivationsprogramm mit mehreren realen Arbeitsfeldern und enger interdisziplinärer Begleitung anbieten. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
  • für die Stiftung Job Training für die Leistungsperiode für das Schuljahr vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 Ausgaben in der Höhe von maximal 197’650.00 Franken genehmigt. Die Stiftung Job Training leistet einen wirksamen Beitrag zur Erreichung des Ziels, dass möglichst alle Jugendlichen auf Sekundarstufe ll eine Anschlussl6sung finden. Dank dem spezifischen Setting mit verbindlicher Tagesstruktur, Arbeitstraining und individueller Begleitung werden Jugendliche unterstützt, die aufgrund fehlender Ausbildungsreife oder erschwerter Ausgangslage in der Privatwirtschaft nur geringe Chancen auf einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz haben. Stiftung Job Training ist einer der wenigen Anbieter, welche ein praxisnahes Programm mit mehreren realen Arbeitsfeldern und enger individueller Begleitung anbieten. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 88 21).
  • die vom Erziehungsrat beantragte Änderung der Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt beschlossen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017 dürfen bei Exkursionen und Lagern während der obligatorischen Schulzeit den Eltern nur diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die sie aufgrund der Abwesenheit ihrer Kinder einsparen. Diese Kosten beschränken sich auf die Verpflegung der Kinder. Die Präzisierung der Rechtsprechung muss noch in der kantonalen Verordnung über die auswärtigen Schulanlässe der Schulen des Kantons Basel-Stadt nachvollzogen werden. Für die Erziehungsberechtigten ändert sich damit nichts Die Änderung ist auf Beginn des Schuljahres 2026/27 am 10. August 2026 in Kraft getreten. (Auskunft: Bitte Doris Ilg, Co-Leitung Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 90 01).
  • die vom Universitätsrat beschlossenen Aufnahmekapazitäten für das Studienjahr 2027/28 genehmigt. Angesichts des weiter bestehenden hohen Anmeldedrucks beschränkt die Universität Basel im kommenden Studienjahr im Verbund mit den anderen Universitäten die Ausbildungskapazitäten für das Studium der Human- und Zahnmedizin. Aus Kapazitätsgründen wird die Zulassung auch für das Bachelorstudium in Sport, Bewegung und Gesundheit beschränkt. Die Genehmigung erfolgt gestützt auf §13 des Vertrags zwischen und Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, +41 61 267 82 60). 
  • die Verträge mit dem Verein Begleitete Besuchstage Basel-Stadt, dem Verein HELP! For Families und der Kinder- und Jugendpsychiatrische Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) zu den gleichen Bedingungen für das Jahr 2027 verlängert. Für den Verein Begleitete Besuchstage Basel-Stadt werden Staatsbeiträge von 68'898 Franken pro Jahr bewilligt. Für den Verein HELP! For Families werden jeweils Staatsbeiträge pro Beratungseinheit in der Höhe von 240 Franken für sozialpädagogische Familienbegleitungen, 177 Franken für transkulturelle Familienbegleitungen, 278 Franken für transkulturelle Familienbegleitungen mit Verstärkung einer sozialpädagogische Familienbegleitung bewilligt. Für die Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) werden Staatsbeiträge für die multisystemische Therapie 343 Franken pro Belegungstag bewilligt. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61267 84 85). 
  • den Baurechtsvertrag Plus vom 4./11. Mai 2026 zur Abgabe der Baurechtsparzelle 5/3084 in Basel, lastend auf der Liegenschaftsparzelle 5/3078 des Grundbuchs Basel an die beiden Genossenschaften GEWONA Nord-West und Wohngenossenschaft Zimmerfrei genehmigt. Die Genossenschaften beabsichtigen die Erstellung von rund 120 Wohnungen, diversen Gemeinschaftsräumen und Gewerberäumen. Die mit den beiden Genossenschaften abgeschlossene Absichtserklärung wurde bereits im April 2021 vom Regierungsrat genehmigt. (Auskunft: Barbara Rentsch, Leiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. + 41 61 267 99 15). 
  • die am 14. Januar 2026 beschlossene Änderung des Staatsbeitragsgesetzes betreffend Teuerung auf den 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt. (Auskunft: Dr. Markus König, Leiter Finanzverwaltung, Finanzdepartement, 061 267 96 01).
  • den Vertrag betreffend den Staatsbeitrag in Form einer Finanzhilfe an die «Stiftung Rheinleben» in der Höhe von insgesamt 61 '000 Franken für das Jahr 2027 zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Stiftung Rheinleben für das Projekt «Irre Normal» genehmigt. Psychische Erkrankungen beginnen oft im Jugendalter, werden aber häufig zu spät erkannt. Das Projekt «Irre Normal» sensibilisiert Jugendliche durch persönliche Erfahrungsberichte und fachliche Inputs für die psychische Gesundheit. Das Projekt fördert Wissen, Verständnis und den Abbau von Vorurteilen. Es stärkt die Fähigkeit, mit Krisen umzugehen und frühzeitig Hilfe zu suchen. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur Prävention und Gesundheitsförderung. (Auskunft: Corina Schweighauser, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. + 41 61 267 46 60). 
  • Ausgaben in der Höhe von 151'908.00 Franken für das Jahr 2027 für HEKS, Beratungsstelle für Asylsuchende der Region Basel (BAS) genehmigt. Der Staatsbeitrag für die von HEKS betriebene Beratungsstelle soll somit in unveränderter Höhe für ein Jahr verlängert werden. Aufgrund der finanziellen Unsicherheiten bei HEKS ist derzeit unklar, in welchem Umfang HEKS die erforderlichen Eigenmittel für den Betrieb der Beratungsstelle künftig bereitstellen kann. Bis Anfang 2027 sollte sich die finanzielle Situation und die Auswirkungen auf das Leistungsangebot der BAS klären. Die Beratungsstelle wird einen Antrag auf Verlängerung des Staatsbeitrags für die Jahre 2028-2031 einreichen. (Auskunft: Ruedi Illes, Amtsleiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: 061 267 02 07).
  • die Ergebnisse der kantonalen Volksabstimmung vom 14. Juni 2026 validiert. Die Ergebnisse wurden im Kantonsblatt vom 17. Juni 2026 publiziert. Die Beschwerdefrist ist unbenutzt abgelaufen, weshalb der Regierungsrat das Ergebnis verbindlich feststellt. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Bereich Recht und Volksrechte, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 63 00).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) grundsätzlich unterstützt. Er bringt zudem die Anliegen des Kantons Basel-Stadt zur Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für einen leistungsfähigen, nachhaltigen und resilienten Güterverkehr ein. Die Vorlage ist für den Kanton Basel-Stadt aufgrund der Bedeutung der Schweizerischen Rheinhäfen und leistungsfähiger Güterverkehrskorridore von besonderem Interesse. (Auskunft: Luca Olivieri, Projektleiter Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 82 97).
  • Stellung zur Petition «Rettet die Kunsti Margarethen» genommen, die fordert, dass alle Möglichkeiten für den Erhalt der Kunsteisbahn Margarethen geprüft werden. Der Regierungsrat bekräftigt, dass er drei Varianten zur Sanierung der Kunsteisbahn sowie einen Rückbau geprüft hat. Er will am Standort der Kunsteisbahn Margarethen eine multifunktionale, ganzjährig nutzbare, klimafreundliche Sport- und Bewegungsanlage mit einer mobilen Eisfläche errichten. Um die wegfallende Eisfläche zu kompensieren, möchte der Regierungsrat auf der Sportanlage Bachgraben eine neue Eishalle mit zwei Feldern für den Vereins- und Schulsport bauen. Der Regierungsrat wird dem Grossen Rat einen Projektierungskredit für die Ausarbeitung der beiden Projekte vorlegen. Ziel ist es, die neue Eishalle Bachgraben zu bauen, bevor die Sanierung der Kunsteisbahn Margarethen beginnt. So wird sichergestellt, dass der Eissport durchgehend betrieben werden kann. (Auskunft Steve Beutler, Abteilungsleiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 57 39).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Verordnung über Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich grundsätzlich begrüsst. Gegenstand der Teilrevision ist insbesondere die Erweiterung des Integritätsgebots auf Medizinprodukte, was aus Sicht des Regierungsrats Transparenz in diesem Bereich gewährt. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 95 33).
  • in der informellen Anhörung des Bundesamts für Gesundheit die Änderung der Verordnung über die Pilotversuche nach dem Betäubungsmittelgesetz die Stossrichtung unterstützt. Er begrüsst die vorgesehene flexiblere Verlängerungsmöglichkeit der laufenden Pilotversuche. Sie schafft mehr Planungssicherheit, ermöglicht eine Weiterführung der Studien und stärkt die wissenschaftliche Grundlage für die weitere Cannabisregulierung. Der Regierungsrat erachtet jedoch eine rechtliche Anschluss- bzw. Übergangslösung bis zum tatsächlichen Inkrafttreten des neuen Cannabisproduktegesetzes erforderlich, um sicherzustellen, dass bestehende bewilligte Pilotversuche weitergeführt werden können. (Auskunft: Regine Steinauer, Leiterin Abteilung Sucht, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 89 27).
  • den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der KV Basel AG betreffend Festlegung von Leistungen in der beruflichen Grundbildung und deren Abgeltungen in der Leistungsperiode vom 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2030 genehmigt. Er hat für diesen Zeitraum Abgeltungen in der Höhe von insgesamt circa 65,9 Millionen Franken bewilligt. Mit dem Abschluss des Vertrags werden die Erbringung des gesamten Unterrichts der kaufmännischen Grundbildung sowie weitere damit zusammenhängende Leistungen im Kanton Basel-Stadt gewährleistet. (Auskunft: Andrea Attenhofer, Planerin/Controllerin, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 56 16).
  • in stiller Wahl Anita Heer als Präsidentin des Zivilgerichts (100%) gewählt. Für die Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts wurden nicht mehr Kandidaturen eingereicht, als Personen zu wählen sind. Anita Heer hat bisher ein 50%-Zivilgerichtspräsidium inne. Die Advokatin ist ehemalige Grossrätin SP Sozialdemokratische Partei Basel-Stadt, GRÜNE Basel-Stadt, BastA! - Basels starke Alternative!. Hinsichtlich der Wahl widerruft der Regierungsrat den angesetzten Wahlgang vom 27. September 2026. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. + 41 61 267 85 60).
  • 105 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 69 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Dr. Thomas Schweizer für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Mitglied der Aufsichtskommission des Kantons Basel-Stadt gewählt:
    • Liselotte Henz

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.