Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Grosen Rat) die Motion Michela Seggiani (SP) betreffend «‘LGBTI-Label’ für Basel-Stadt» nicht zu überweisen. Ungeachtet dessen, dass die Motion rechtlich nicht zulässig ist, besteht aus Sicht des Regierungsrats kein Bedarf für die Einführung des «Swiss LGBTI-Labels». Der Arbeitgeber Basel-Stadt setzt sich bereits heute im Bereich Diversität und Inklusion vielfältig ein und verfolgt eine Nulltoleranz bei Diskriminierungen und Belästigungen am Arbeitsplatz. (Auskunft: Dr. Samir Stroh, Leiter HR BS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 40)
- dem Grossen Rat für die Gesamtsanierung der unter Schutz gestellten und in der Schutzzone befindlichen Liegenschaft St. Johanns-Vorstadt 48 eine Finanzhilfe in Höhe von 860'000 Franken beantragt. Beim geplanten Umbau werden neben dem äusseren historischen Erscheinungsbild auch im Inneren einige Räume und deren Bauteile dieses aus architekturgeschichtlicher, typologischer und stadtgeschichtlicher Sicht wichtigen Gebäudes erhalten. (Auskunft: Dirk Schmid, Städtebau & Architektur, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 44)
- in der Beantwortung der Petition «Frauenabschnitt am Rheinufer» unter anderem auf die Aufnahme der Thematik sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt im öffentlichen Raum in die bereits bestehende Kampagne Rhylax hingewiesen. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 48 42)
- im Rahmen der Einführung des neuen Gesamt-Tarifsystems (TARDOC und ambulante Pauschalen) den bisherigen Taxpunktwert unter TARMED von 0.91 Franken als provisorischen Tarif festgelegt. Dies gilt sowohl für ambulante ärztliche Leistungen in Arztpraxen als auch für ambulante ärztliche Leistungen der baselstädtischen Spitäler. Der Erlass dieses provisorischen Tarifs ist eine vorsorgliche Massnahme bis zum Vorliegen der definitiven genehmigten Tarifverträge oder subsidiär bis zur Festsetzung von Tarifen nach gescheiterten Verhandlungen, um eine ordnungsgemässe Fakturierung ambulanter ärztlicher Leistungen in Arztpraxen und Spitälern zu ermöglichen. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Telefon 061 205 32 44)
- die Verordnung über das kantonale Ordnungsbussenverfahren angepasst. Damit können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abfallkontrolle – zusätzlich zur Kantonspolizei – neu ebenfalls Ordnungsbussen bei Verstössen gegen das Taubenfütterungsverbot und gegen das Nichtaufnehmen von Hundekot erheben. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 01)
- für das Jahr 2026 zur Erhaltung der Infrastruktur inklusive der Synergiemassnahmen im Zusammenhang mit dem Fernwärmeausbau 78,37 Mio. Franken, für die Anpassungen gemäss den Anforderungen zu BehiG 4,04 Mio. Franken, für die Erhaltung und Ergänzung der Haltestelleninfrastruktur 2,38 Mio. Franken, für Massnahmen im Zusammenhang mit Langsamverkehr 0,06 Mio. Franken und für Klimaadaptionsmassnahmen aus dem Mehrwertabgabefonds 2,60 Mio. Franken bewilligt. (Auskunft: Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt/Kantonsingenieur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 24)
- das Kantonale Statistikprogramm 2026 genehmigt. Das Statistikprogramm dient dem Regierungsrat seit Inkrafttreten des Statistikgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen als Steuerungsinstrument für die kantonale öffentliche Statistik und trägt zur Transparenz bei. Mit der Aktualisierung des Statistikprogramms für das Jahr 2026 werden einige wenige Anpassungen vorgenommen. (Auskunft: Dr. Lukas Mohler, Leiter Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 87 53)
- die Jahresrechnung 2025 des Standortförderungsfonds genehmigt. Im Jahr 2025 wurden durch den Standortförderungsfonds Programme mit Kosten von insgesamt rund 6,4 Mio. Franken gefördert. Das Fondsvermögen beträgt nach der Berücksichtigung der Einlagen und den Entnahmen per 31. Dezember 2025 rund 36,2 Mio. Franken. (Auskunft: Katja Jenni, Bereichsleitung Wirtschaft, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 81 01)
- die Jahresrechnung 2025 des Fonds zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit genehmigt. Die Projekte zur Senkung der Jugendarbeitslosigkeit sowie zur Reintegration von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt wurden wie geplant umgesetzt. Das Fondsvermögen beträgt aktuell 40.5 Mio. Franken. (Auskunft: Dieter P. Wirth, Bereichsleiter Arbeitslosenversicherung, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
- die Entscheide der Kunstkreditjury über die aufgrund der Ausschreibungen 2025 erfolgten künstlerischen Einsendungen zur Kenntnis genommen und den Entwurf für das Kunstkreditprogramm 2026 genehmigt. (Auskunft: Stefanie Proksch-Weilguni, Beauftragte für Projekt- und Programmförderung (visuelle Künste)/Teamleitung Kunstkredit, Künstlerateliers, Kunst und Bau, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 07 76)
- vom Bericht der Fachhochschule Nordwestschweiz zum Budget 2026 Kenntnis genommen. Das Budget 2026 sieht einen Aufwandüberschuss von rund 1,2 Mio. Franken vor. Geprägt ist das Budget von Massnahmen, welche die FHNW in Folge der Identifikation einer Finanzierungslücke 2025 ergriffen hat. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorlage über das neue Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen grundsätzlich begrüsst, da es die Rechte der Nutzenden durch mehr Transparenz und Meldeverfahren für verbotene Inhalte und damit die Meinungs- und Informationsfreiheit stärkt. Anpassungen werden insbesondere bei KI-generierten Inhalten, bei der Geldspielprävention und beim Kindes- und Jugendschutz angeregt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Zivilschutzverordnung, um Personalengpässe im Zivilschutz zu beheben, begrüsst. Zivildienstpflichtige können verpflichtet werden, ihren Dienst in den Organisationen des Zivilschutzes zu leisten. Eine hinreichende Alimentierung der Zivilschutzorganisationen ist im Interesse des Zivilschutzes des Kantons Basel-Stadt, damit dieser in Krisenzeiten den Schutz der Bevölkerung wahrnehmen kann. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den vorgelegten Gesetzesentwurf, soweit er dem Bundesrat erlaubt, sich weiterhin den von der Europäischen Union beschlossenen Sanktionen gegen die Russische Föderation anzuschliessen, grundsätzlich begrüsst. Mit Befremden nimmt der Regierungsrat jedoch zur Kenntnis, dass die vorgesehene Abweichung vom Embargogesetz zur Folge hat, dass die Schweiz zur Wahrung ihrer Neutralität als weltweit einziges Land auch Sanktionen gegenüber der Ukraine verhängt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die von der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) vorgeschlagenen Me-chanismen für ein CO2-Grenzausgleichssystem in der Zementindustrie grundsätzlich begrüsst. Er beantragt aber, die Einnahmen für internationale Klimafinanzierungen zu verwenden und schlägt dazu eine entsprechende Gesetzesanpassung vor. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung zum Vertrag über die Energiecharta abgelehnt. Damit sollen zukünftig Investitionen in fossile Energien auch weiterhin möglich sein. Dies widerspricht jedoch dem von den basel-städtischen Stimmberechtigten im November 2022 beschlossenen Netto Null-Ziel 2037 und der damit in der Kantonsverfassung verankerten Klimagerechtigkeit. (Auskunft: Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
- 62 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.