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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Kaspar Sutter (SP) betreffend «Ausbau Elsässerbahn nur mit Überdeckung und S-Bahn-Station Morgartenring» abzuschreiben. Der Anzug fordert, den Ausbau der Elsässerbahn zu einem durchgehenden 4-Meter-Korridor an zwei Bedingungen zu knüpfen: Eine Überdeckung der Elsässerbahn auf der gesamten Strecke zwischen Oberwilerstrasse bis zum Kannenfeldtunnel sowie die Realisierung der S-Bahn-Haltestelle Morgartenring. Da für den genannten Ausbau unterdessen die Plangenehmigungsverfügung vorliegt und die bauliche Realisierung bereits begonnen hat, kann dieses Vorhaben nicht mehr an diese Bedingungen geknüpft werden. Eine Überdeckung der Elsässerbahn hat sich zudem bereits vorgängig zur Bewilligung zum Ausbau des 4-Meter-Korridors als nicht machbar erwiesen, weil ein Grossteil der Bahnböschungen durch das nationale Inventar der Trockenwiesen und -weiden geschützt ist. Die Realisierung der S-Bahn-Haltestelle Morgartenring ist in der Vernehmlassungsvorlage des Bundes zu «Verkehr ‘45» entgegen früheren Überlegungen nicht mehr berücksichtigt. Der Kanton Basel-Stadt wird sich im Rahmen der Vernehmlassungsantwort dafür einsetzen, dass dieses Vorhaben in der dazugehörigen Botschaft zuhanden des Bundesparlaments aufgenommen wird. (Auskunft: Silvan Aemisegger, Projektleiter Raumplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 92 30).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Jean-Luc Perret (SP) betreffend «Sicherer Durchfahrtsbereich auf Velorouten in Tempo 30-Zonen» abzuschreiben. Die grundsätzlichen Anforderungen an sichere Velorouten sind seit 2025 gesetzlich verankert. Bereits 2024 wurden die Standards Fuss- und Veloinfrastruktur Basel-Stadt als bindende interne Richtlinie erlassen. Die kantonale Verwaltung arbeitet auf dieser Grundlage laufend daran, Engstellen entlang von Velorouten zu beheben. Die Anforderungen an sichere Durchfahrtsbreiten und Sicherheitsabstände werden bei der Planung und Überprüfung von Velorouten berücksichtigt. (Auskunft: Lukas Wipfli, Projektleiter Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 41 17).
  • dem Grossen Rat eine Verlängerung der Frist für die Berichterstattung zur Initiative «Für mehr Natur & Biodiversität (Biodiversitätsinitiative)» bis zum 11. Juni 2027 beantragt. Die Zeit wird für vertiefte Abklärungen und die Erarbeitung eines Gegenvorschlags benötigt. Damit anschliessend der Grosse Rat und die vorberatende Kommission genügend Zeit zur Behandlung der Initiative haben, soll zugleich auch die Frist zur Durchführung einer allfälligen Volksabstimmung um sechs Monate verlängert werden. (Auskunft: Yvonne Reisner, Co-Leiterin Fachbereich Natur und Landschaft, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 67 37).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Remo Gallacchi (Die Mitte) betreffend «Regelung der Bespielungspläne» abzuschreiben. Schifffahrtssperren werden aus Gründen der Sicherheit der Schifffahrt angeordnet, sind zeitlich und räumlich begrenzt und liegen im öffentlichen Interesse. Der Regierungsrat anerkennt, dass die temporären Sperrungen für die betroffenen Fährbetriebe mit betrieblichen Einschränkungen verbunden sind. Doch die daraus resultierenden Einschränkungen sind Teil des konzessionsrechtlich vorgesehenen Betriebsrisikos der Fährbetriebe, eine Entschädigung ist in den massgeblichen Rechtsgrundlagen nicht vorgesehen. Für die Erhebung einer zusätzlichen Gebühr bei Veranstaltenden fehlt ebenfalls die gesetzliche Grundlage. (Auskunft: Daniel Arni, Leiter Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 93 50).
  • für den Verein Pro Steinen eine Ausgabe von insgesamt 23'576 Franken für das Projekt «Begrünung Steinenvorstadt Basel» im Jahr 2026 aus dem Stadtbelebungsfonds bewilligt. Der Verein Pro Steinen will die Attraktivität der Steinenvorstadt erhöhen. Er plant deshalb, Pflanztöpfe aufzustellen und damit die Steinenvorstadt als Aufenthaltsort attraktiver zu gestalten und einen neuen Akzent zu setzen. (Auskunft: Massimo Agostinis, Projektleiter Kommunikation, Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 32 73).
  • die Teilrevision der Verordnung über das Grundbuch vom 16. Dezember 2003 beschlossen. Mit der Teilrevision wird die Grundlage für die Einführung des elektronischen Geschäftsverkehrs mit dem Grundbuch geschaffen. Gleichzeitig enthält sie die Grundlage für die elektronische Eigentumsauskunft. (Auskunft: Dr. Annatina Wirz, Stv. Amtsleiterin Grundbuch und Vermessungsamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 92 84).
  • vorbehaltlich der Bewilligung der entsprechenden Ausgaben durch den Grossen Rat den Vertrag zwischen dem Kanton Basel-Stadt und dem Verein «Gsünder Basel» betreffend Ausrichtung einer Finanzhilfe für die Jahre 2027-3030 von jährlich 353'800 Franken, insgesamt 1'415'200 Franken, genehmigt. Die Angebote des Vereins «Gsünder Basel» in den Bereichen Bewegung, psychische Gesundheit, Migration sowie gesunde und nachhaltige Ernährung leisten einen wichtigen Beitrag zur Förderung, Erhaltung und Verbesserung der Bevölkerungsgesundheit im Kanton Basel-Stadt, insbesondere auch für Menschen mit tieferem sozioökonomischem Status. Die beantragten Anpassungen des Staatsbeitrages tragen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung eines bewährten Angebots bei. (Auskunft: Dr. Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 95 32).
  • die Änderung des Gebührentarifs der IWB Industrielle Werke Basel für den Anschluss und die Nutzung des Netzes für elektrische Energie sowie die Messung von Elektrizität vom 18. Juni 2026 genehmigt. Mit der Verselbständigung der IWB per 1. Januar 2010 ist die Kompetenz zum Erlass der Tarife von Gebühren für das Erbringen öffentlicher Leistungen durch IWB auf den IWB-Verwaltungsrat übergegangen. Dessen Tarifbeschlusse stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Regierungsrat. Gestützt auf die Kalkulationen der IWB unter Berücksichtigung der externen Kosten und der nationalen regulativen Vorgaben resultiert für das Jahr 2027 eine leichte Tariferhöhung bezogen auf den Gesamttarif (Netz und Energie bleiben konstant, Abgaben werden leicht erhöht). Die Änderung des Gebührentarifs tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel, +41 61 256 85 17).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zu den erstmaligen Kosten- und Qualitätszielen 2028-2031 in der obligatorischen Krankenversicherung die Einführung dieses Instruments als Beitrag zu einer nachhaltigen Gesundheitsversorgung im Grundsatz begrüsst. In Kombination mit dem künftigen Monitoring und den Empfehlungen der Eidgenössischen Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring bieten die Zielvorgaben des Bundes die Chance, Massnahmen zu entwickeln, die das Kostenwachstum in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dämpfen können. Die Vorlage weist jedoch Anpassungsbedarf bei der Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Festlegung und Funktionsweise der Kostenziele sowie bei der Partizipation an den Grundlagenarbeiten auf. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 32 40).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der KFZ-Verordnung (KFZV) und der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) im Grundsatz begrüsst. Die Revision der KFZV schafft mehr Rechtssicherheit für Garagen, die Fahrzeuge im Agenturmodell vertreiben. Nach Ansicht des Regierungsrates sollen jedoch die bestehenden Schutzbestimmungen der KFZV – nicht nur die Kündigungsfrist - auch für Agenturvertrage gelten. Zudem soll ein Wechsel zu einem neuen Vertriebsmodell nur zulässig sein, wenn der Kraftfahrzeuganbieter dessen höhere Effizienz nachweist. Damit wird sichergestellt, dass selbständige Schweizer Garagen wirksam geschützt bleiben. Die Änderungen der PBV unterstützt der Regierungsrat vollumfänglich. Sie verbessert die Transparenz bei Fahrzeugleasing-Angeboten und erleichtert Konsumentinnen und Konsumenten den Vergleich verschiedener Angebote. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: + 41 61 267 87 78).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung das Abkommen über den digitalen Handel zwischen den EFTA-Staaten und Singapur begrüsst. Es erleichtert den digitalen Handel mit einem der führenden Digital- und Technologiestandorte Asiens und schafft Rechtssicherheit für Unternehmen, ohne dabei die Einhaltung der schweizerischen Datenschutzstandards oder den regulatorischen Handlungsspielraum der Schweiz zu beeinträchtigen. Das Abkommen verhindert zudem allfällige Wettbewerbsnachteile gegenüber Staaten mit bereits bestehenden Digitalabkommen mit Singapur. (Auskunft: Katja Jenni, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: + 41 61 267 81 01).
  • 71 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

     

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.