Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Edibe Gölgeli (SP) betreffend «eines Migrantinnen- und Migrantenrats für den Kanton Basel-Stadt» abzuschreiben. Der Verein Mitstimme setzt sich seit zehn Jahren für die politische Partizipation von und mit Menschen mit Migrationsbiografie ein und organisiert erfolgreich die alle zwei Jahre stattfindende etablierte und anerkannte Migrant*innensession beider Basel. Zahlreiche Personen mit Migrationsbiografie werden mit dem gut funktionierenden und erfolgreichen Mitwirkungsorgan erreicht. Politikerinnen und Politiker nehmen die Anliegen der Session auf und sorgen für die Überweisung an die Politik, was eine direktdemokratische Wirkung erzeugt. Die Migrant*innensession soll folglich nachhaltig gesichert werden. Auf einen zusätzlichen unabhängigen Migrantinnen- und Migrantenrat ohne organisatorische Einbettung soll hingegen verzichtet werden. (Auskunft Jenny Pieth, kantonale Integrationsdelegierte Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel: +41 61 267 44 54).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Sasha Mazzotti (SP) betreffend «Auswirkungen verschiedener Schulmodelle auf die Chancengleichheit» abzuschreiben. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Schülerinnen und Schüler der Schulstandorte mit altersdurchmischten Unterrichtsmodellen bessere oder schlechtere Leistungen erzielen. Auch die Übertrittsquoten weisen keine Auffälligkeiten auf und es können keine Aussagen über die folgenden Schulbiografien getroffen werden. Die Chancengerechtigkeit wird demnach nicht durch die Unterrichtsmodelle des altersdurchmischten Lernens beeinflusst. Der Grosse Rat hat am 22. Oktober 2025 das Schulgesetz geändert, sodass in Jahrgangs- oder Mehrjahrgangsklassen unterrichtet werden kann. (Auskunft: Urs Bucher, Co-Leitung Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 62 92).
- dem Grossen Rat eine Verlängerung der Frist für die Berichterstattung zur kantonalen Volksinitiative «Für mehr Geld im Portemonnaie (Kaufkraft-Initiative)» sowie zur Durchführung der Volksabstimmung um je ein Jahr beantragt. Die Volksinitiative fordert, dass die drei Einkommenssteuerstufen um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Das Initiativkomitee hat einer Fristverlängerung von einem Jahr zur Bearbeitung des Initiativanliegens durch den Regierungsrat zugestimmt. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 96 82).
- eine Finanzhilfe für den Verein Château Solaire in der Höhe von 340'000 Franken für das Jahr 2027 genehmigt. Der Verein Château Solaire betreibt im Sommercasino als Zwischennutzung ein Kulturhaus mit Fokus auf Jugendkultur. Angeboten wird eine breite Palette von Aktivitäten aus unterschiedlichen Kunstsparten. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Forderung der Selbstorganisation von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die im Sommercasino eigene Formate entwickeln und realisieren können. Das Sommercasino ist gut ausgelastet und es findet ein vielfältiges Programm statt. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 84 85).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG) im Bereich Sicherheit grundsätzlich begrüsst. Angesichts der zunehmenden Cyberbedrohungen und der veränderten sicherheitspolitischen Lage ist es angezeigt, die gesetzlichen Grundlagen zur Stärkung der Sicherheit und Resilienz der Fernmeldeinfrastrukturen weiterzuentwickeln. Die Vorlage schafft hierfür eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage. Die Mitbenutzung passiver Infrastrukturen lehnt der Regierungsrat ab, soweit diese ein Recht zur Mitnutzung von physischen Anlagen und Träger-Systemen der Sicherheitsbehörden einräumt. (Auskunft: Medienstelle Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagene Schaffung eines Straftatbestands Cybermobbing grundsätzlich begrüsst. Er beantragt aber eine Schärfung zur Formulierung. Ein spezifischer Straftatbestand kann dazu beitragen, Betroffene besser zu schützen, die besondere Dynamik systematischer Herabsetzung und Ausgrenzung zu erfassen sowie den Strafverfolgungsbehörden eine klarere Grundlage für ihr Handeln zu bieten. Andererseits sind die praktischen Herausforderungen des neuen Straftatbestands erheblich. Es ergeben sich anspruchsvolle Fragen der Beweisführung, der Abgrenzung zu gewöhnlichen Konflikten sowie der Verhältnismässigkeit strafrechtlicher Interventionen. Zudem können die erforderlichen Ermittlungen für Opfer belastend und für die Strafverfolgungsbehörden ressourcenintensiv sein. (Auskunft: Medienstelle Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV 2030) die vorgeschlagenen Massnahmen im Wesentlichen unterstützt. Er steht jedoch einer Erhöhung des Mindestrucktrittsalters in der beruflichen Vorsorge kritisch gegenüber. In Bezug auf die mögliche Umgehung der Beitragspflicht durch überhöhte Dividendenausschüttung an Angestellte mit erheblichen Beteiligungsrechten beantragt er die Prüfung eines tieferen Schwellenwerts sowie den Verzicht auf den Steuerwert als Berechnungsbasis. Weiter spricht er sich für die Beibehaltung des Begriffs der Betriebsstatte als Anknüpfungspunkt für die Beitragspflicht von Arbeitgebern aus. Er beantragt zudem den Verzicht auf die Regelung zur Lohnadministration durch Dritte (Payrolling). (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amtsleiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 86 39).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Revision der Verordnung über die Unfallversicherung (UVV) begrüsst. Mit den vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen wird die vom eidgenössischen Parlament am 26. September 2025 beschlossene Revision des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) konkretisiert, mit welcher in Erfüllung der Motion Darbellay eine Lücke im Versicherungsschutz bei Rückfallen und Spätfolgen von im Jugendalter erlittenen, damals nicht UVG-versicherten Unfällen geschlossen wird. Der Regierungsrat hat bereits der zugrunde liegenden Gesetzesänderung zugestimmt. Er erachtet die nun vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen der UW als zielführend zur Umsetzung dieser Revision. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amtsleiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 86 39).
- den Bericht «Strategische Stossrichtung zur Nutzungsverteilung zwischen Arbeiten und Wohnen auf den Arealen in Transformation: Überprüfung 2026» zur Kenntnis genommen. Die Analyse 2026 zeigt, dass auf den Transformationsarealen gemäss aktuellem Planungsstand und bezogen auf das Potenzial an Bruttogeschossfläche 51 Prozent für das Arbeiten und 49 Prozent für das Wohnen vorgesehen sind; andere Kategorien von Bruttogeschossflächen werden nicht erfasst. Nur auf den Boden bezogen sind rund 54 Prozent des Bodens für das Arbeiten (reine Arbeitsgebiete und Gebiete für Zentrumsnutzungen ohne Wohnen) und 32 Prozent für das Wohnen (Wohngebiete und Mischnutzung mit Schwerpunkt Wohnen) vorgesehen. Die restlichen Flächen dienen öffentlichen Nutzungen, sind grössere Grünanlagen und Mischgebiete mit Schwerpunkt Arbeiten. Insgesamt besteht in der Stadt Basel bis im Jahr 2045 ein Potenzial von zusätzlichen 35’700 Arbeitsplätzen und 31'300 Einwohnenden. Damit können die kantonalen Richtplanziele von je 220'000 Einwohnenden und Arbeitsplätzen bis im Jahr 2035 erreicht werden. Die Stossrichtung des Regierungsrates, ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Arbeiten und Wohnen mit einem gewissen Spielraum zu verfolgen, bleibt auf Basis dieser Ergebnisse nach wie vor gültig. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30).
- 79 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle des zurückgetretenen Lukas Bollack für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029 als Mitglied der Baumschutzkommission gewählt:
- Noah Weber
- anstelle des zurückgetretenen Emanuel Trueb für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029 als Mitglied der Freizeitgartenkommission und der Friedhofskommission gewählt:
- Petra Huser
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.