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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • den Grossen Rat beauftragt, die Erneuerung der Rahmenausgabenbewilligung für die aktive Provenienzforschung an den kantonalen Museen von insgesamt 4'000'000 Franken für die Jahre 2027 bis 2030/2033 zu bewilligen. Die systematische Herkunftsprüfung der Sammlungsbestände ist eine rechtlich gestützte Kernaufgabe der kantonalen Museen. Sie ist Ausdruck einer ethischen Grundhaltung und einer aktiven Aufarbeitung. Damit der Kanton Basel-Stadt seiner Verantwortung für das kulturelle Erbe weiterhin nachkommen und potenzielle Reputationsschäden durch einen intransparenten Umgang mit belasteten Objekten vermeiden kann, soll die Rahmenausgabenbewilligung für die Jahre 2027 bis 2030 in derselben Höhe wie bisher erneuert werden. Die für einzelne Projekte vom Bundesamt für Kultur und Drittmittelgebern sowie durch den Globalkredit bezahlten Arbeitskräfte reichen für diese notwendige Aufgabe nicht aus. Es geht darum, Objekte und Sammlungen mit problematischem historischem Hintergrund ganzheitlich zu erfassen, zu recherchieren und zu dokumentieren sowie im Bedarfsfall dialogisch nach «gerechten und fairen Lösungen» gemäss der Washingtoner Erklärung suchen zu können. (Auskunft: Dr. Conradin Cramer, Regierungspräsident und Vorsteher des Präsidialdepartements, Tel. +41 61 267 44 22).
  • dem Grossen Rat beantragt, die in stiller Wahl erfolgte Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 zu validieren. Die stille Wahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (100 %) sowie der Widerruf des angesetzten Wahlgangs wurde im Kantonsblatt vom 15. August 2026 publiziert. Es sind dagegen keine Beschwerden eingegangen. Deshalb beantragt der Regierungsrat dem Grossen Rat, die stille Wahl von Anita Heer (SP, bisher) als Präsidentin des Zivilgerichts verbindlich festzustellen.  (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 85 60).
  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Volksinitiative «GO Basel GO! Für mehr Lebensqualität in der Basler Innenstadt (Innenstadt-Initiative)» für rechtlich zulässig zu erklären. Der Regierungsrat unterstützt das Anliegen einer hochwertigen Gestaltung und einer Entlastung der Innenstadt vom Tramverkehr, verfolgt diese Ziele jedoch bereits mit bestehenden Planungen, insbesondere mit der Tramnetzentwicklung 2030. Eine vollständige Aufhebung des Tramverkehrs auf der Achse Barfüsserplatz-Marktplatz-Schifflände beurteilt er hingegen als zu radikal. Sie würde die Erreichbarkeit des Raums Marktplatz verschlechtern und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs als Ganzes schwächen. Zudem sind die alternative Tramführung, das vorgesehene Ersatzangebot für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste sowie die finanziellen Auswirkungen noch ungeklärt. Der Regierungsrat beantragt daher dem Grossen Rat, ihm die Initiative zur vertieften Prüfung und Berichterstattung zu überweisen. (Auskunft: Andrienne Hungerbühler, Projektleiterin Öffentlicher Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 43 27). 
  • dem Grosses Rat beantragt, den Anzug Andrea Knellwolf (Die Mitte) betreffend «wirkungsvolle Senkung der Regulierungsfolgekosten» abzuschreiben. Der Regierungsrat misst einer wirtschaftsvertraglichen Regulierung grosse Bedeutung bei. In Umsetzung des Anzugs Andrea Knellwolf schlägt der Regierungsrat eine Reihe von Massnahmen zur gezielten Stärkung und Weiterentwicklung der Regulierungsfolgenabschatzung innerhalb der vorhandenen Ressourcen vor. Verantwortlichkeiten werden geklärt, die Koordination und Unterstützung der rechtsetzenden Dienststellen verbessert sowie die Anwendung der Regulierungsfolgenabschatzung vereinheitlicht. Ab 2027 wird die Regulierungsfolgenabschatzung bei allen Gesetzesänderungen vollständig dem Bericht an den Grossen Rat beigelegt. (Auskunft: Samuel Hess, Bereichsleiter Wirtschaft, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 85 38).
  • einmalig einen Staatsbeitrag an das S AM Schweizerische Architekturmuseum in bisheriger Höhe von 250'000 Franken für das Jahr 2027 mit unverändertem Leistungsauftrag bewilligt. Sie Staatsbeiträge werden für das Programm zugunsten der Öffentlichkeit und zur Weiterentwicklung des Museumsbetriebs eingesetzt. Das S AM erhält aktuell Staatsbeiträge in Höhe von 250'000 Franken p. a. (Laufzeit 2023–2026). Grund für die Verlängerung der Periode ist der Direktionswechsel per Anfang 2026. Der Institution soll die Möglichkeit gegeben werden, im Herbst 2026 einen Antrag für die Laufzeit 2028–2031 einzureichen, der Vision und Programm der neuen Direktion integriert. (Auskunft: Isabel Drews, Leitung Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 65 98).
  • den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2025 der Stiftung für preisgünstigen Wohnraum genehmigt. Die Stiftung schliesst das Geschäftsjahr mit einem Jahresverlust von 6'482'185.42 Franken ab. Dieser ist auf eine ausserordentliche Abschreibung infolge Wertberichtigungen im Liegenschaftsportfolio zurückzuführen. Ohne diese Wertberichtigung hätte ein Jahresgewinn von rund 350'000 Franken resultiert. Aufgrund des Verlustes hat der Kanton seine Beteiligung an der Stiftung in seiner Jahresrechnung 2025 um 6.5 Millionen Franken korrigiert. Das Portfolio der Stiftung umfasst mittlerweile 153 Wohnungen im preisgünstigen Segment. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 42 30).
  • den Nutzungsplan / Linien- und Erschliessungsplan Nr. 5913 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien sowie die Umgestaltung des Rümelinsplatzes, der Münzgasse und der Schnabelgasse, inklusive Baumfällungen, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenknoten der Strassenlinien genehmigt. Im Rahmen der Umgestaltung des Rümelinsplatzes sowie der Schnabel- und Münzgasse sollen die Strassenräume saniert und zu einem innerstädtischen Begegnungsort aufgewertet werden. Vorgesehen sind möglichst stufenfreie Flächen, Sitzgelegenheiten, Entsiegelungen sowie Baumfällungen und Neupflanzungen. Gleichzeitig werden die Bau- und Strassenlinien an den heutigen Gebäudebestand angepasst. Entlang der Münzgasse 12 und 16 wird die innere Baulinie in eine Arkadenlinie umgewandelt. (Auskunft. Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 93 10). 
  • den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5936 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Bau- und Strassenlinien der St. Johanns-Vorstadt und des St. Johanns-Rheinweg genehmigt. Die bestehenden Bau- und Strassenlinien zwischen der St. Johanns-Vorstadt und dem St. Johanns-Rheinweg gehen auf überholte Strassenerweiterungsplanungen aus den 1950er Jahren zurück und entsprechen nicht mehr der heutigen baulichen Situation. Mit der Linienänderung werden die Bau- und Strassenlinien an die heute gebaute Situation angepasst. (Auskunft. Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 93 10).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Gesamtrevision des Konzepts für den Gütertransport begrüsst. Das Konzept schafft eine kohärente Grundlage für die Sicherung und Weiterentwicklung eines integrierten und nachhaltigen Güterverkehrssystems und trägt der Bedeutung der Hafeninfrastrukturen angemessen Rechnung. Von besonderer Bedeutung ist dem Kanton Basel-Stadt die Festlegung der Umschlagsanlage Gateway Basel Nord als Anlage von nationaler verkehrspolitischer Bedeutung. Das Projekt ist ein Schlüsselelement für die Weiterentwicklung der Rheinhäfen und für die Stärkung der internationalen Anbindung der Schweiz. Um noch mehr Güter von der Strasse auf die Schiene zu bringen, ist neben dem Freiverlad beim SBB Güterbahnhof Wolf mittelfristig ein weiterer Freiverlad im Norden der Stadt Basel wünschbar. Angesichts der weiter zunehmenden Güterverkehrsfahrten auf der Strasse sind leistungsfähige Freiverladeanlagen ein wichtiges Element, um die Erreichbarkeit der Wirtschaftsstandorte zu sichern und zusätzliche Verlagerungspotenziale auf die Schiene zu erschliessen. (Auskunft: Bettina Rahuel, Projektleiterin Raumplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 67 70).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Zielsetzung der Teilrevision von Verordnungen im Fernmeldebereich zur Erhöhung der Netzsicherheit und zum Schutz vor Cyberbedrohungen begrüsst. Sichere und widerstandsfähige Kommunikationsnetze sind eine wesentliche Voraussetzung für das Funktionieren von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Angesichts der zunehmenden Abhängigkeit von digitalen Kommunikationsdiensten und der Entwicklung der Cyberbedrohungs-lage besteht ein hohes öffentliches Interesse an einem angemessenen Schutz der Fernmeldeinfrastrukturen(Auskunft: Philippe Hehn, Co-Leiter IT BS, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 87 26).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Übergangsrevision von Verordnungen des Lebensmittelrechts betreffend PFAS in Lebensmitteln und Aktualisierung der Grenzwerte für Trinkwasser ausdrücklich begrüsst. Die Anpassung der PFAS-Grenzwerte für Trinkwasser dient dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken und reduziert die Exposition über das Trinkwasser. Hingegen lehnt der Regierungsrat die Vermischung PFAS-belasteter mit konformen Lebensmitteln entschieden ab. Die Vermischung reduziert die Gesamtexposition der Bevölkerung nicht, widerspricht dem Minimierungsgebot sowie der Guten Herstellungspraxis und gefährdet das Vertrauen in die Sicherheit und Qualität schweizerischer Lebensmittel. Gleichzeitig verursacht sie einen unverhältnismässigen Vollzugsaufwand, steht im Widerspruch zum EU-Recht und birgt Risiken für das bilaterale Agrarabkommen sowie für Fehlanreize für künftige Belastungsfälle. Auch aus wirtschaftlicher Sicht ist die Regelung nicht überzeugend, da sie zur Entwertung hochwertiger, konformer Lebensmittel führt und den Ruf schweizerischer Qualitätsprodukte beeinträchtigen kann. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 25 23).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Einführung einer formellen Lebenspartnerschaft (PACS) mit einem Bundesgesetz begrüsst. In Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Caroni «Einen PACS für die Schweiz» hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates einen Vorentwurf für ein Spezialgesetz zur Schaffung der formellen Lebenspartnerschaft angenommen und zur Stellungnahme eingeladen. Nach Ansicht des Regierungsrats bringt der PACS für Personen in gefestigten Partnerschaften, die keine Ehe eingehen wollen, für die Dauer der Partnerschaft in wesentlichen Bereichen des täglichen Lebens Rechtssicherheit und bewirkt, auch nach Auflösung des PACS, einen verstärkten Schutz von Kindern. Wo die Vorlage der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates Varianten zur Diskussion stellt, befürwortet der Regierungsrat jeweils jene Variante, die den PACS etwas näher an die Ehe rückt. (Auskunft: Medienstelle Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Totalrevision von drei Verordnungen zum Kartellgesetz unterstützt. Nach verschiedenen Reformbestrebungen wird mit dieser ein wichtiger Schritt im Modernisierungsprozess des Kartellrechts abgeschlossen. Der Regierungsrat begrüsst, dass mit den überarbeiteten Ausführungsbestimmungen zusätzliche Rechtssicherheit geschaffen wird und eine Harmonisierung mit der Praxis der Wettbewerbsbehörden und international etablierten Standards erfolgt. Dies ermöglicht eine effektive und effiziente Umsetzung des Kartellrechts und schafft die notwendigen Voraussetzungen für einen wirksamen Wettbewerb. (Auskunft: Katja Jenni, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 81 01).
  • zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat an seiner Sitzung vom 24. Juni 2026 beschlossen hat, die folgenden Vorlagen am 29. November 2026, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen, zur Abstimmung zu bringen:
  1. Bundesbeschluss vom 19. Juni 2026 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer;
  2. Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk»;
  3. Volksinitiative «Ja zu fairen Bundessteuern auch für Ehepaare – Diskriminierung der Ehe endlich abschaffen!»;
  4. Änderung vom 19. Dezember 2025 des Bundesgesetzes über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG).

    Mangels abstimmungsreifer Vorlagen hat der Regierungsrat zudem beschlossen, dass am 29. November 2026 keine kantonale Abstimmung stattfindet. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 85 60).
  • anstelle des zurückgetretenen Dieter Burkhard für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Mitglied des Schulrats Sekundarstufe Wasgenring gewählt:
    • Daniel Benkert

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.