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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, eine Erhöhung der Staatsbeiträge von aktuell 220’000 Franken um 80’000 Franken auf 300’000 Franken pro Jahr für die Jahre 2027 bis 2031 an das Haus der elektronischen Künste Basel (HEK) zu genehmigen. Seit seiner Gründung 2011 hat sich das HEK erfolgreich als nationales Kompetenzzentrum für Medienkunst entwickeln und positionieren können. Mit qualitativ herausragenden Ausstellungen und Veranstaltungen sowie einem innovativen und vielfältigen Vermittlungsangebot leistet das HEK einen wichtigen Beitrag an die Basler Kulturlandschaft. Um diese Entwicklung weiterhin konstruktiv zu begleiten, unterstützt der Regierungsrat eine Erhöhung des Staatsbeitrags. Die Erhöhung soll von der Institution bedarfsgerecht für betriebliche Zwecke eingesetzt werden. (Auskunft: Isabel Drews, Leitung Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 65 98).
  • dem Grossen Rat beantragt, Staatsbeiträge in der Höhe von 135'081 Franken pro Jahr für die Jahre 2027 bis 2030 an das Männerbüro Region Basel zu genehmigen. Das Männerbüro Region Basel berät seit mehr als 30 Jahren Männer in herausforderungsvollen Situationen und erhält vom Präsidialdepartement seit 2023 einen Staatsbeitrag für die polyvalente Beratung. Das Männerbüro ist die einzige Beratungsinstitution in der Region Basel, die sich mit ihrem niederschwelligen Beratungsangebot explizit an Männer richtet. Dieses eröffnet Männern einen wertschätzenden Zugang zu Unterstützung und knüpft an ihre jeweiligen Lebenslagen an, wodurch im Beratungsprozess auch belastende oder problematische Vorstellungen von Männlichkeit reflektiert werden können. Das Männerbüro leistet als Staatsbeitragsempfänger mit seinem Angebot einen wichtigen Beitrag zum verfassungsrechtlichen Auftrag der Gleichstellung der Geschlechter. (Auskunft: Evelyne Sturm, Co-Leiterin Abteilung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 48 42).
  • hat dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Luca Urgese (FDP) betreffend «Digitalisierung vorantreiben - Einbürgerungsverfahren digitalisieren» abzuschreiben. Seit Anfang 2026 kann das Gesuch um ordentliche Einbürgerung orts- und zeitunabhängig vollständig digital abgewickelt werden. Die Digitalisierung ermöglicht eine durchgehend digitale Dossierführung, erleichtert den Austausch mit den Behörden und schafft insgesamt mehr Transparenz im Verfahren. (Auskunft: Medienstelle Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
  • eine Finanzhilfe aus dem Stadtbelebungsfonds von insgesamt 180'000 Franken zugunsten des Vereins Stadtgefüge für die Durchführung der neuntägigen Veranstaltung «Second Nature» im Jahr 2027 bewilligt. Diese ist im Rahmen des Festivals Open House im Mai 2027 geplant und dazu geeignet, den Messeplatz visuell aufzuwerten und neue Nutzergruppen anzuziehen. Der Anlass ist so ausgerichtet, dass Themen wie Stadtklima, Umgang mit Ressourcen und Begrünung im urbanen Raum für Schülerinnen, Schüler und Jugendliche als auch für Erwachsene beispielhaft erlebbar werden. (Auskunft: Massimo Agostinis, Projektleiter Kommunikation Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 32 73).
  • eine Finanzhilfe aus dem Stadtbelebungsfonds von insgesamt 290’500 Franken zugunsten des Vereins Taste Basel bewilligt. Das dreitägige Festival «Taste Basel» im November 2027 ist ein wichtiger Anlass, um während dieser Veranstaltungstage Basel als schweizweit einzigartigen Treffpunkt für Gastronomie, Kulinarik, Wein, Hospitality und Lebensmittelverarbeitung zu positionieren. Das Festival spricht mit seiner Anbindung an bestehende Messeformate, seinem vielfältigen Programm und dem Gratiseintritt breite Bevölkerungsschichten sowie das Gewerbe an. Es ist zudem dazu geeignet, auch neue Bevölkerungsgruppen anzuziehen. (Auskunft: Massimo Agostinis, Projektleiter Kommunikation Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 32 73).
  • die Rahmenausgaben für Atelieraufenthalte von Basler Kunstschaffenden von jährlich 74'000 Franken (insgesamt 296'000 Franken) zu Lasten des Budgets 2027 bis 2030/33 bewilligt. Die Staatsbeiträge, die für die Jahre 2027–2030 weitergeführt werden sollen, ermöglichen Basler Kunstschaffenden einen konzentrierten Werkaufenthalt im Ausland und das Knüpfen von neuen beruflichen Netzwerken. Zusätzlich werden Kunstschaffende mit Betreuungspflichten gezielt unterstützt. Die Unterstützung von Atelieraufenthalten im Ausland ist ein bewährtes und erfolgreiches Instrument der basel-städtischen Kulturförderung, das insbesondere durch die Zusammenarbeit mit Atelier Mondial (International Arts Exchanges Program) international viel beachtet wird. (Auskunft: Stefanie Proksch-Weilguni, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 07 76).
  • die Rahmenausgaben für den Kunstkredit des Kantons Basel-Stadt von jährlich 370'000 Franken (insgesamt 1’480’000 Franken) für die Jahre 2027 bis 2030/2033 bewilligt. Die Staatsbeiträge für den Kunstkredit des Kantons Basel-Stadt laufen Ende 2026 aus. Die bisherige Arbeit des Kunstkredits zeigt, dass in Basel ein beachtliches künstlerisches Potenzial in der Sparte Bildende Kunst vorhanden ist. Die Werke der Sammlung des Kunstkredits stehen den staatlichen Institutionen als Leihgaben zur Ausstattung ihrer Räume zur Verfügung. Der Regierungsrat erachtet es als sinnvoll, dass das nicht-institutionalisierte Kunstschaffen in der Region Basel gefördert wird, sowie der Bestand, die Pflege und der Leihverkehr der kantonalen Kunstsammlung auch in Zukunft durch Staatsbeiträge unterstützt werden. (Auskunft: Stefanie Proksch-Weilguni, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 07 76).
  • die Nutzungspläne / Linien- und Erschliessungspläne Nr. 5933 und 5934 des Tiefbauamts betreffend die Änderung der Strassenlinien sowie die Neugestaltung der Lysbüchelstrasse, Abschnitt Lichtnelkenweg bis Schlachthofstrasse sowie der Kabelstrasse, der neuen generellen Strassenquerprofile und der Höhenkoten der Strassenliniengenehmigt genehmigt. Die Lysbüchelstrasse ist Teil der neuen Erschliessung im Lysbüchel-Areal. Im Zusammenhang mit der gesamten Arealentwicklung Volta Nord werden die Grünanlagen, Plätze und Erschliessungs-strassen in den Jahren 2026 bis 2028 erstellt. Zur Erschliessung der umliegenden Baufelder werden die Lysbüchelstrasse im Abschnitt Lichtnelkenweg bis Schlachthofstrasse sowie die Kabelstrasse neu gestaltet. Die Neugestaltung des südlichen Teils der Lysbüchelstrasse wurde bereits mit RRB vom 23. Juni 2026 festgesetzt.  Mit dem Neugestaltungsprojekt werden im Einmündungsbereich in die Schlachthofstrasse auf der Parzelle 1/2828 resp. auf der Baurechtsparzelle 1/2825 die Bau- und Strassenlinien angepasst sowie eine neue Baugrenze gelegt. Die angrenzende Zone 7 wird bis zur neuen Strassenlinie erweitert. (Auskunft. Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 93 10). 
  • die Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt vom 25. November 2008 beschlossen. Im Kanton Basel-Stadt besteht bisher für Spitex-Anbieter ohne Leistungsauftrag des Kantons keine Pflicht zur Abgabe von Kosten- und Leistungsdaten an den Kanton. Dies im Gegensatz zu Pflegeheimen, Institutionen der Behindertenhilfe und Spitex-Anbietern mit Leistungsauftrag. Zur Festlegung von adäquaten Tarifen und zur Ermittlung eines bedarfsgerechten Angebots von Spitex-Leistungen im Kanton sind Kosten- und Leistungsdaten jedoch essenziell. Mit einer Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt (KVO) sollen daher neu auch Spitex-Anbieter ohne Leistungsauftrag des Kantons (Spitex-Organisationen und selbständig tätige Pflegefachpersonen der spitalexternen Gesundheits- und Krankenpflege) zur Lieferung dieser Daten an den Kanton verpflichtet werden, um darauf basierend die Pflegekosten im Spitex-Bereich transparent und nachvollziehbar festlegen und ein bedarfsgerechtes Angebot im Kanton Basel-Stadt ermitteln zu können. Vor diesem Hintergrund hat der Regierungsrat die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in die KVO beschlossen. Die Änderung tritt per 1. Januar 2027 in Kraft. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Grundzüge der Vorlage zur «Ausweisung krimineller Ausländerinnen und Ausländer. Interessenabwägung nach gesundem Menschenverstand» begrüsst. Die Vorlage hebt die Härtefallklausel bei Landesverweisen gemäss Artikel 66a des Strafgesetzbuches und Artikel 49a des Militärstrafgesetzes nicht auf, sondern nimmt für einen eng umschriebenen Deliktsbereich – qualifizierte Gewaltkriminalität – die Gewichtung eines einzelnen Kriteriums vorweg. Die Gerichte bleiben zudem an Art. 8 EMRK gebunden; ob die vorgeschlagene Gewichtungsvorgabe in jedem Einzelfall konventionskonform angewendet werden kann, wird die Praxis zeigen. Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage als pragmatischer Mittelweg zu begrüssen: Sie schafft dort Klarheit, wo der Verfassungsauftrag am deutlichsten ist, und belässt die Härtefallklausel dort, wo sie aus Sicht des Souveräns am dringendsten benötigt wird. (Auskunft: Medienstelle Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Totalrevision der Verordnung des EJPD über Messmittel für ionisierende Strahlung (StMmV) und die Teilrevision der Verordnung über die Eich- und Kontrollgebühren im Messwesen begrüsst. Mit der Totalrevision der StMmV werden die rechtlichen Grundlagen den heutigen technischen, organisatorischen und messtechnischen Entwicklungen angepasst. In einzelnen Bestimmungen besteht jedoch Präzisierungs- und Ergänzungsbedarf, damit die Anforderungen an Messmittel im Rahmen der radiologischen Erstintervention eindeutig, nachvollziehbar und praxisgerecht umgesetzt werden können. (Auskunft: Dr. Harald Hikel, Abteilungsleiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 08 04).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) begrüsst. Mit der Teilrevision werden die rechtlichen Grundlagen an die Entwicklungen im grenzüberschreitenden Warenhandel angepasst. Die vorgeschlagenen Änderungen tragen insbesondere den Herausforderungen durch die Zunahme des Onlinehandels Rechnung, sie tragen ferner zum Schutz der Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten bei und beseitigen unfaire Wettbewerbsvorteile zulasten rechtskonformhandelnder Unternehmen. Vergleichbare Sicherheitsstandards für Produkte wie in der EU erleichtern zudem den Zugang zum EU-Binnenmarkt. (Auskunft: Katja Jenni, Geschäftsleitung Amt für Wirtschaft und Arbeit – Bereichsleitung Wirtschaft, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 81 01).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Teilrevision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) begrüsst. Mit der vorliegenden Teilrevision wird das Bundesgesetz über die THG an die Entwicklungen des grenzüberschreitenden Warenhandels angepasst. Der Regierungsrat begrüsst die vorgeschlagenen Änderungen insbesondere vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und mit Blick auf den erleichterten Zugang zum Binnenmarkt der Europäischen Union (EU). Mit der Vorlage wird zudem eine Grundlage für ein System geschaffen, das mehr Transparenz über Produktinformationen ermöglicht. Der Regierungsrat erachtet einen einfachen Zugang zu Informationen über Reparierbarkeit, Materialzusammensetzung und Wiederverwertbarkeit als wichtige Voraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. (Auskunft: Katja Jenni, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Bereichsleitung Wirtschaft, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 81 01).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Energiegesetzes: «Pflicht zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge» die Vernehmlassungsvorlage begrüsst. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Energiegesetzes wird eine Pflicht für Grundeigentümer zur Erstellung einer Grundinstallation zum Laden elektrischer Fahrzeuge eingeführt. Damit wird der Zugang zu Ladeinfrastruktur für Elektroautos im Mietverhältnis und im Stockwerkeigentum erheblich vereinfacht. Der Regierungsrat regt zudem zwei Ausweitungen des vorgesehenen Anwendungsbereichs an, sodass künftig auch wohnortnahe Mietparkplatze sowie gemietete Geschäftsparkplätze von der neuen Erstellungspflicht erfasst werden. Die Gesetzesänderung fordert die Elektromobilität und leistet einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Netto-Null-Klimaziele im Kanton Basel-Stadt bis 2037. (Auskunft: Dr. Harald Hikel, Abteilungsleiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 08 04).
  • zusammen mit dem Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2027 folgende Personen als Mitglieder der Fluglärmkommission als Vertretung der Bevölkerung des Elsass gewählt:
    • Thomas Zeller
    • Nicolas Savary
    • Cedric Schwirley
    • Christele Willer (Ersatzmitglied)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.