Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat eine Rahmenausgabenbewilligung von 13'360'000 Franken für die Subventionierung von Baudenkmälern in den Jahren 2026 bis 2029 beantragt. Basel-Stadt verfügt über eine historisch gewachsene und dicht erhaltene Bausubstanz von hoher Qualität. Diese prägt das Stadtbild, stärkt die kulturelle Identität und trägt zur hohen Lebensqualität und Standortattraktivität bei. Die Beiträge sichern den Erhalt des baukulturellen Erbes, fördern nachhaltiges Weiterbauen und stärken das regionale Handwerk. Sie ermöglichen es, denkmalpflegerisch bedingte Mehrkosten gezielt abzufedern und die historische Bausubstanz langfristig zu erhalten. (Auskunft: Katrin Oser, Leiterin Bauberatung, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 66 28).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Nicole Strahm-Lavanchy (LDP) betreffend «die Bewirtschaftung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für E-Nutzfahrzeuge» abzuschreiben. Mit der Gewerbeparkkarte können Unternehmen, die für ihre Arbeitseinsätze schweres Material oder Werkzeuge benötigen, weitreichende Vorteile beim Parkieren ihrer Fahrzeuge in Anspruch nehmen. Eine Reservationsmöglichkeit von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die ausschliesslich dem Gewerbe zugutekommt, wäre aufwändig und würde die Lademöglichkeiten für private Fahrzeuge übermässig einschränken. Um den Anteil von Elektrofahrzeugen für das Gewerbe zu erhöhen, steht mit den Fördermitteln aus dem Basler Standortpaket ein wirksameres Instrument zur Verfügung. Der Regierungsrat lehnt deshalb eine Reservationsmöglichkeit ab. (Auskunft: Simon Kettner, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 81 19).
- dem Grossen Rat beantragt, Staatsbeiträge in der Höhe von 1'149'220 Franken (287’305 Franken pro Jahr) für die Jahre 2027 bis 2030 an den Ausstellungsraum Klingental zu genehmigen. Dies entspricht einer Weiterführung der bisherigen Höhe der Staatsbeiträge. Der Regierungsrat unterstützt und anerkennt die engagierte und für die Kunststadt Basel wichtige Arbeit des Ausstellungsraums Klingental, der mit seiner Plattform eine Verbindung zwischen der Vermittlung von künstlerischen Nachwuchspositionen und hoch professionellen Veranstaltungsorten und Institutionen im Bereich Bildende Kunst herstellt. Der Regierungsrat ist überzeugt davon, dass damit der Ausstellungsraum Klingental als attraktive und relevante Plattform für die freie Kunstszene in Basel erfolgreich weiterentwickelt werden kann. (Auskunft: Isabel Drews, Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 65 98).
- für den Verein Urbane Kunst Basel eine Finanzhilfe von insgesamt 27’772 Franken für das Projekt «Wandbild von The London Police» aus dem Stadtbelebungsfonds bewilligt. Der Verein Urbane Kunst Basel will ein bestehendes Wandbild an der Rosshofgasse ersetzen, da es in die Jahre gekommen ist. Er möchte das Wandbild durch das Künstlerduo «The London Police» erstellen lassen. Das neue Wandbild ist geeignet, die Aufenthaltsqualität und den Reiz der Rosshofgasse und des umliegenden Quartiers zu stärken. (Auskunft: Massimo Agostinis, Kommunikation Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 32 73).
- die Teilrevision der Kirchenverfassung der Römisch-Katholischen Kirche des Kantons Basel-Stadt gemäss Beschluss der Synode vom 23. Juni 2026 unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Stimmberechtigten der Römisch-Katholischen Kirche Basel-Stadt genehmigt. (Auskunft: Dr. Eylem Kumral, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel.: + 41 61 267 95 78).
- hinsichtlich der Einkommenssteuer der natürlichen Personen festgestellt, dass ab Steuerperiode 2027 ein Ausgleich der kalten Progression vorzunehmen ist. Die Teuerung ist im dafür massgebenden Zeitraum gestiegen. Die Steuertarife und Abzüge werden gemäss der Teuerungsrate erhöht. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 46 20).
- für das Kalenderjahr 2027 den Vergütungszins für Steuervorauszahlungen auf 0.5 Prozent und den Belastungszins für Steuerrückstände auf 3.5 Prozent festgelegt. Damit bleiben die Sätze für den Zinsausgleich unverändert. Der Entscheid berücksichtigt die jüngsten Entwicklungen des Zinsumfelds und den unveränderten Leitzins. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 46 20).
- dem Grossen Rat beantragt, dem Zentrum Selbsthilfe Basel eine Finanzhilfe in der Höhe von jährlich 332'631 Franken (insgesamt 1'330'524 Franken) für die Jahre 2027 – 2030 zu bewilligen. Gemeinschaftliche Selbsthilfe ist ein eigenständiger Faktor im Gesundheitssystem. Die Förderung der Leistungen des Zentrums Selbsthilfe ist eine Investition in die Zukunft des Gesundheitssystems des Kantons Basel-Stadt und in die Gesundheit seiner Wohnbevölkerung. Sie soll daher weiterhin durch den Kanton finanziell unterstützt werden. (Auskunft: Christina Karpf, Leiterin Prävention, Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 45 36.).
- dem Grossen Rat beantragt, dem Verein HELP! For Families eine Finanzhilfe in der Höhe von jährlich 112'000 Franken (insgesamt 448'000 Franken) für die Jahre 2027 – 2030 zu bewilligen. Kinder und Jugendliche, die mit einem psychisch erkrankten Elternteil aufwachsen, zählen zu einer besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe. Das Angebot «HELP! Patenschaften» setzt gezielt hier an, indem es diesen Kindern individuelle Patenschaften vermittelt. Ziel ist es, ihre Entwicklungschancen durch eine verlässliche Beziehung zu einer erwachsenen Bezugsperson ausserhalb der Familie zu stärken. Die Patenschaften sind langfristig angelegt und werden in der Regel über die dreijährige Projektphase hinaus weitergeführt. Das Programm leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von Folgebelastungen und zur Entlastung betroffener Familien. Zugleich trägt es wesentlich zur Schliessung einer bestehenden Versorgungslücke bei, indem es die Bedürfnisse von Kindern psychisch erkrankter Eltern gezielt adressiert. (Auskunft: Corina Schweighauser, Wissenschaftliche Mitarbeiterin Abteilung Prävention, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 46 60).
- dem Grossen Rat beantragt, für den Aufbau und die Inbetriebnahme eines Service zur Langzeitaufbewahrung und Nutzbarhaltung von digitalen Records im Kanton Basel-Stadt (LZABN.BS) Ausgaben in der Höhe von 1'455’000 Franken zu bewilligen. Die Dienststellen des Kantons Basel-Stadt sind verpflichtet, ihre Akten nach Abschluss der Bearbeitung während einer gesetzlich vorgeschriebenen Frist aufzubewahren. Bestimmte Unterlagen verfügen dabei über sehr lange Bearbeitungszeiten und/oder Aufbewahrungsfristen. Dies stell die Dienststellen vor erhebliche Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung und der langfristigen Nutzbarkeit der digitalen Unterlagen. Der Regierungsrat beantragt die Mittel für eine zentrale, kantonsweit verbindliche Lösung. Diese deckt den durch das digitale Primat wachsenden Bedarf nachweislich kostengünstiger, sicherer und fachlich besser ab als dezentrale Lösungen in jedem Departement. (Auskunft: Stefan Nellen, Staatsarchivar, Tel.: +41 61 267 86 01).
- den für die Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis am 31. Dezember 2027 als Richter in das Jugendgericht gewählten Dr. Christian Perler auf dessen eigenes Begehren per 30. September 2026 vorzeitig aus dem Amt entlassen. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Staatskanzlei, Tel.: +41 61 267 85 60).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung der Änderung der Verordnung über die Schweizerische Nationalbibliothek grundsätzlich zugestimmt. Die Änderungen unterstützen die Schweizerische Nationalbibliothek, ihrem Sammlungsauftrag im Kontext der Digitalisierung von Gesellschaft und Kultur zeitgemäss nachzukommen. (Auskunft: Dr. Stefan Nellen, Staatsarchivar, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 86 02).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Mehrwertsteuergesetzes und des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben das übergeordnete Ziel der Vorlage unterstützt. Der Regierungsrat unterstützt das Vorhaben, die administrative Entlastung von Schweizer Unternehmen voranzutreiben und die Standortattraktivität der Schweiz zu stärken. (Auskunft: Dr. Marc Enz, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 96 33).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Verordnungen über die Verrechnungssteuer, über die Stempelabgaben, über die Steuerentlastung schweizerischer Dividenden aus wesentlichen Beteiligungen ausländischer Gesellschaften und zum schweizerisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 2. Oktober 1996 die Stossrichtung der vorgeschlagenen Verordnungsänderungen im Grundsatz begrüsst. Die administrative Entlastung von Schweizer Unternehmen und die Stärkung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit sind zentrale Anliegen, die der Regierungsrat unterstützt. Die gezielten Vereinfachungen auf Verordnungsebene sind ein wirksames Mittel, um bürokratische Hürden im Steuerbereich zu senken und die Liquidität der Unternehmen zu schonen. (Auskunft: Dr. Marc Enz, Stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 96 33).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Heilmittelgesetzes die Vorlage im Grundsatz begrüsst, soweit sie die Versorgungssicherheit und die Qualität der Gesundheitsversorgung stärkt, die Patientensicherheit gewährleistet und den kantonalen Vollzug auf das notwendige Mass beschränkt. Gleichzeitig sieht der Regierungsrat wesentlichen Anpassungsbedarf bei den Regelungen zu Mangellagen, chiropraktischen Verschreibungen, Versandhandel und Einzelabgabe. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 95 33).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über das Verbot der Hamas sowie verwandter Organisationen die vorgeschlagene Änderung begrüsst, wonach künftig auch die Hisbollah sowie deren Tarn- und Nachfolgeorganisationen und Organisationen oder Gruppierungen, die im Auftrag oder im Namen der Hisbollah handeln, verboten werden sollen. Gleichzeitig erachtet der Regierungsrat eine Anpassung von Artikel 74 des Bundesgesetzes über den Nachrichtendienst als den sachgerechteren und nachhaltigeren Ansatz, um künftige Organisationsverbote systematisch und ohne den Erlass weiterer Spezialgesetze zu regeln. Die entsprechenden Bestrebungen auf parlamentarischer Ebene begrüsst er deshalb ausdrücklich. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Reform der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht mangels Betroffenheit auf eine Stellungnahme verzichtet. Hingegen hat der Regierungsrat die vorgeschlagenen Änderungen der Bundesgerichtsbarkeit grundsätzlich positiv beurteilt. Insbesondere begrüsst er, dass terroristische Straftaten und Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen künftig in die Kompetenz des Bundes fallen sollen. Ebenfalls ausdrücklich begrüsst wird die vorgesehene Informationspflicht der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bei Strafverfahren gegen Minderjährige wegen terroristischer Straftaten, da sie den schweizweit kohärenten Informationsaustausch und eine wirksame Terrorismusbekämpfung stärkt. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Ratifikation und Umsetzung des internationalen Übereinkommens im Rahmen des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (Hochseeschutzabkommen) begrüsst. Diese schaffen für die im Kanton Basel-Stadt ansässigen Life-Science- und Pharmaunternehmen einheitliche und rechtssichere Rahmenbedingungen für den Zugang zu maringenetischen Ressourcen und digitalen Sequenzinformationen und stärkt damit deren Planungs- und Investitionssicherheit sowie internationale Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig tragt das Abkommen zur Schliessung bestehender Lücken in der Gouvernanz der Meeresgebiete ausserhalb nationaler Hoheitsbefugnisse bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zum Schutz der marinen Biodiversität sowie zur nachhaltigen Nutzung mariner Ressourcen. (Auskunft: Samuel Oberholzer, Generalsekretariat, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 43 93).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung über die Prüfung ausländischer Investitionen sein Einverständnis mit dem Verordnungsentwurf kundgetan. (Auskunft: Katja Jenni, Bereichsleitung Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 81 01).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit begrüsst. Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, um Verstösse gegen das Handelsregister-, Betreibungs- und Konkursrecht wirksamer zu ahnden, die Identität von Arbeitgebenden im Rahmen von Kontrollen zuverlässig festzustellen und die Zusammenarbeit mit Sozialversicherungen zu verbessern. Die Vorlage stärkt damit die Instrumente des Kantons zur Bekämpfung von Schwarzarbeit sowie Versicherungsmissbrauch und -betrug und trägt zu einem faireren Wettbewerb bei. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Bereichsleitung Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 87 78).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Verordnung über die Länderlisten nach der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung unterstützt. Für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft, bei deren Herstellung das Tier mit schmerzverursachenden Methoden ohne Schmerzausschaltung behandelt wurde, besteht seit Juli 2025 eine Deklarationspflicht. Mit der vorliegenden Verordnungsänderung werden nun diejenigen Länder in Listen aufgeführt, welche die deklarationspflichtigen Herstellungsmethoden gesetzlich verbieten. Der Regierungsrat unterstützt diese Änderung, da sie für die Konsumentinnen und Konsumenten Transparenz schafft und den administrativen Aufwand bei der Einfuhrkontrolle reduziert. (Auskunft: Dr. Harald Hikel, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 08 04).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Überarbeitung der Bewirtschaftungsmassnahmen für eine schwere Gasmangellage die in den Verordnungen vorgesehenen Möglichkeiten zur Kontingentierung des Gasverbrauchs, Verbrauchseinschränkungen und Betrieb von Zweistoffanlagen unterstützt. Wichtig ist für den Regierungsrat eine frühzeitige Information von Wirtschaft und Gesellschaft resp. der betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher sowie eine transparente und koordinierte Umsetzung. Eine inkohärente Kommunikation zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden ist zu vermeiden. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Umwelt und Soziales, Tel.: +41 61 267 85 17).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Modernisierung des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes im Grundsatz begrüsst. Die Revision trägt der Digitalisierung, den veränderten Nutzungsgewohnheiten und der wachsenden Bedeutung des Paketverkehrs Rechnung. Aus Sicht des Regierungsrates ist die Vorlage geeignet, flexibel auf diese sich wandelnden Umstande zu reagieren, ohne dabei den Zugang zu Post- und Zahlungsverkehrsdienstleistungen für Bevölkerung und Unternehmen zu gefährden. Bei der Ausgestaltung der Zustellinfrastruktur beantragt der Regierungsrat jedoch eine Ergänzung, um zentralen Zustellanlagen für Briefe und Pakete angemessen Rechnung zu tragen. (Auskunft: Katja Jenni, Bereichsleitung Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: 061 267 81 01).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Revision des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel einen Änderungsvorschlag hinsichtlich der Zeitperiode beantragt, in welcher die Kantone reaktive Massnahmen gegen einzelne Wölfe eines Rudels anordnen oder erlauben können. So wird eine Änderung vom 1. Februar bis 31. Mai auf 1. Juni bis 28. Februar beantragt. Aus wildbiologischer und tierschützerischer Sicht sind Wolfswelpen ab ihrer Geburt im Mai bis Ende Juli auf die Versorgung durch beide Elterntiere angewiesen. Der Abschuss eines Elterntiers zwischen März und Mai hätte daher gravierende Folgen für die Jungtieraufzucht. Der Kanton Basel-Stadt hat die Revision des eidgenössischen Jagdgesetzes am 27. September 2020 mit 63,9 % Nein-Stimmen abgelehnt. Dieses klare Ergebnis zeigt den Willen der Basler Stimmbevölkerung, den Wolfschutz zu erhalten und nicht weiter aufzuweichen. Diesen klaren Willen bringt der Kanton Basel-Stadt auch in seiner Stellungnahme gegenüber dem Bund zum Ausdruck. (Auskunft: Holger Stockhaus, Leiter Amt für Wald und Wild beider Basel a.i., Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 552 56 51).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen die Zielsetzung der Vorlage begrüsst. Sie hat zum Ziel, im Bereich des Zivilstandswesens einen besseren Kostendeckungsgrad zu erreichen. Der Regierungsrat beantragt aber einzelne Anpassungen. Insbesondere sollen die zunehmenden Beratungs- und Informationstätigkeiten, die bei den Zivilstandsbehörden erhebliche Zusatzaufwände verursachen, von Anfang an in Rechnung gestellt werden können. Darüber hinaus soll dies auch für die Aufsichtsbehörden gelten. Von einer Zusatzgebühr zur Finanzierung des durch den Bund betriebenen Personenstandsregisters «Infostar» soll hingegen abgesehen werden. (Auskunft: Medienstelle Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
- die Verordnung über die Gebühren des Instituts für Rechtsmedizin vom 17. Oktober 2006 revidiert. Bei der Revision wurden die Positionen der Gebührenverordnung strukturell und redaktionell bereinigt und an das aktuelle Dienstleistungsangebot des Instituts für Rechtsmedizin angepasst. Zudem wurden die Gebühren an die Steigerung der externen Kosten der letzten zehn Jahre unter Berücksichtigung des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips angepasst. (Auskunft: Prof. Dr. Eva Scheurer, Direktorin Institut für Rechtsmedizin, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 38 70).
- die Jahresrechnung 2025 des Flughafens Basel-Mulhouse mit einem Gewinn von 25’542'610.81 Euro genehmigt und dem Beschluss des Flughafenverwaltungsrats vom 3. Juni 2026 zur Gewinnverwendung zugestimmt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Umwelt und Soziales, Tel.: +41 61 267 85 17).
- 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- Drei Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- 37 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle der zurückgetretenen Nadja Späth für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029 als Mitglied der Schulkommission FMS gewählt:
- Christoph Graf
- anstelle der zurückgetretenen Fina Girard für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029 als Mitglied der Schulkommission Zentrum für Brückenangebote gewählt:
- Levin Schweighauser
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.