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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt einen Nachtragskredit zur Erhöhung des Globalkredits 2026-2029 des Naturhistorischen Museums Basel von 59'798'133 Franken um 1'881'420 Franken auf 61'679'553 Franken. Die vom Regierungsrat bewilligten betrieblichen Mehrmittel stehen in direktem Zusammenhang mit der gegenüber den ursprünglichen Annahmen verlängerten Projekt- und Inbetriebnahmephase des Neubaus. Mit der Gebäudeübernahme Anfang 2027 beginnt die mehrjährige Übergangsphase bis zum Übergang in den Regelbetrieb beider Institutionen. Die ursprüngliche finanzielle Planung ging von einem deutlich kürzeren Übergang beziehungsweise einem weitgehenden Stichtagswechsel zwischen altem und neuem Standort aus. Im Projektverlauf zeigte sich jedoch, dass diese Annahme aufgrund der tatsächlichen Dauer und Komplexität der Inbetriebnahme nicht realistisch ist. Während der Übergangsphase müssen beide Standorte parallel betrieben werden. Die zusätzlichen Betriebsmittel sind somit nicht Folge neuer Projektinhalte, sondern Folge der gegenüber den ursprünglichen Annahmen längeren und komplexeren Übergangsphase bis zum vollständigen Regelbetrieb. (Auskunft: Isabel Drews, Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 65 98).
  • dem Grossen Rat beantragt, für die gemeinsamen Fördergefässe der Kantons Basel-Stadt und Basel-Landschaft im Bereich der projektorientierten Kunst- und Kulturförderung Ausgaben in der Höhe von insgesamt 7’7800'000 Franken (1'945'000 Franken pro Jahr für die Periode 2027 bis 2030) zu bewilligen. Gestützt auf die Vereinbarung über die Zusammenarbeit richten die beiden Kantone die nachfolgenden gemeinsamen Fördergefässe ein: Film und Medienkunst, Darstellende Künste, Literatur, Musik, Strukturentwicklung. Der Antrag erfolgt neu nicht mehr nach einzelnen Fördergefässen, sondern zusammengefasst als eine Rahmenausgabenbewilligung, die in der Höhe gegenüber bisher unverändert bleibt. (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 40 22). 
  • dem Grossen Rat beantragt, einen Staatsbeitrag an die Basler Zünfte und Gesellschaften für die Jahre 2027 und 2028 von insgesamt 200'000 Franken (100’000 pro Jahr) zur Ausrichtung der baselstädtischen Jungbürgerinnen- und Jungbürgerfeier zu bewilligen. Die Zünfte und Gesellschaften der Stadt Basel erbringen mit der Organisation und Durchführung der Jungbürgerinnen- und Jungbürgerfeier eine für den Kanton wichtige und im öffentlichen Interesse stehende Dienstleistung. Der traditionelle Anlass symbolisiert die offizielle Begrüssung der Jugendlichen in der Welt der Erwachsenen und fördert die soziale, kulturelle und politische Integration durch generationenübergreifende Begegnungen. (Auskunft: Jenny Pieth, Co-Leiterin Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 44 54).
  • dem Grossen Rat beantragt, Staatsbeiträge an das Sinfonieorchester Basel für den Zeitraum August 2027 bis Juli 2031 von insgesamt 41'378’336 Franken (10'344’584 Franken pro Jahr) zu bewilligen. Das Sinfonieorchester Basel hat sich in den letzten Jahren sowohl künstlerisch wie auch organisatorisch stetig auf hohem Niveau entwickelt. Der Regierungsrat würdigt diese Leistung und Entwicklung wie auch die Ausstrahlung und den ausgeprägten Vermittlungswillen des Orchesters und setzt sich daher auch weiterhin für eine substanzielle und gesicherte Grundfinanzierung in Form eines mehrjährigen Staatsbeitrags an das Sinfonieorchester Basel ein. Im Verhältnis zum bestehenden Staatsbeitrag beantragt er eine Erhöhung von total 270'000 Franken pro Jahr zur strukturellen finanziellen Stabilisierung des Probezentrums Picassoplatz (230'000 Franken pro Jahr) sowie für die Anpassung von erhöhten Tarifen des Schweizerischen Musikerverbandes SMV für Zuzügerinnen und Zuzüger des Orchesters (40'000 Franken pro Jahr). (Auskunft: Isabel Drews, Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 65 98).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Frist für die Beantwortung der Motion Johannes Sieber (parteilos) betreffend «einer kantonalen Gleichstellungsstrategie 2023» um zwei Jahre zu verlängern. Der Regierungsrat beabsichtigt, die Motion mit dem neuen Gleichstellungsplan 2028–2031 zu beantworten. Dieser soll im Vergleich zum ersten Gleichstellungsplan zusätzliche Angaben zu den einzelnen Massnahmen enthalten und im Frühjahr 2028 veröffentlicht werden. (Auskunft: Dr. Evelyne Sturm, Co-Leitung Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 48 42).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Beat Leuthardt (Basta) betreffend «nachhaltigeres und flexibleres Basler Tramnetz (Mehr Netznutzen bei Umleitungen dank Weichen)» abzuschreiben. Ein flexibles und robustes Tramnetz bildet eine wesentliche Voraussetzung für einen zuverlässigen und kundenfreundlichen Betrieb. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Regierungsrat das Anliegen der Anzugsstellenden, die betriebliche Flexibilität des Tramnetzes weiter zu erhöhen. Das Bau- und Verkehrsdepartement hat die von den Anzugstellenden geforderten Gleisverbindungen auf ihrer technischen Machbarkeit überprüft. Zweckmässige Abbiegemöglichkeiten werden in laufende und anstehende Infrastrukturplanungen im öffentlichen Raum integriert. Zusätzlich werden mit dem Bau neuer Strecken im Rahmen der Tramnetzentwicklung Lücken im Netz geschlossen und weitere neue Gleisverbindungen geschaffen. (Auskunft: Maud Streissel, Projektleiterin Verkehrsnetze, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 92 59).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Annina von Falkenstein (LDP) betreffend «Beleuchtung und Randmarkierungen auf Velowegen und -routen durch ein smartes Beleuchtungssystem» abzuschreiben. Eine gute Strassenbeleuchtung ist ein wesentliches Element für eine sichere und attraktive Alltagsmobilität mit dem Velo. Dort wo sich die Beleuchtungssituation entlang von Velorouten als Schwachstelle erwies, wurde sie im Rahmen der laufenden Umrüstung der öffentlichen Strassenbeleuchtung auf LED bereits verbessert oder es ist eine Verbesserung geplant und terminiert. Weitere umgesetzte Massnahmen sind die Markierung von Leitlinien und regelmässige Rückschnitte von Grün. (Auskunft: Matthias Wenk, Projektleiter Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 38 15).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Anzüge Pascal Messerli (SVP) und Oliver Thommen (Grüne) betreffend «Förderung des Baumbestands», Raffaela Hanauer (Grüne) betreffend «Konzept für Baumpflanzungen sowie Begrünungs- und Entsiegelungsmassnahmen gegen die Sommerhitze», Lukas Bollack (GLP) betreffend «Erhöhung der Baumkronenbedeckung im Siedlungsgebiet» sowie den Anzug Nicole Strahm-Lavanchy (LDP) betreffend «Förderung der Biodiversität und Vergrösserung des privaten Baumbestandes» abzuschreiben. Der Kanton fördert die im Stadtklimakonzept verankerten Ziele betreffend Baumpflanzungen, Begrünung und Entsiegelung aktiv, um die Stadt laufend klimaangepasst zu gestalten und an die Klimaerwärmung anzupassen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der Erhaltungsplanung, des Fernwärmerollouts sowie der Arealentwicklungen. Dies gewährleistet eine ressourcenschonende Umsetzung. Zudem wird dadurch die Baustellenbelastung für die Bevölkerung so weit wie möglich reduziert. Die gewünschten Massnahmen sind bereits in den vorhandenen Konzepten und regulatorischen Vorgaben des Kantons enthalten. Weitere Konzepte oder Vorgaben zur Begrünung der Stadt sind nicht notwendig. (Auskunft: Frieder Kaiser, Leiter Fachbereich Stadtklima, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 42 31).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Anzug Daniel Albietz (Mitte) betreffend «Faires Inventarisierungsverfahren» abzuschreiben. Das Inventar der schützenswerten Bauten des Kantons Basel-Stadt (inkl. Riehen und Bettingen) ist bereits zu 95 Prozent fertigerstellt. Ausstehend ist noch die Inventarisierung der mittelalterlichen Vorstädte der Altstadt Grossbasel, das heisst der St. Alban-Vorstadt, Aeschenvorstadt, Steinenvorstadt, Spalenvorstadt und St. Johanns-Vorstadt. Die ältesten Quartier- und Gemeindeinventare St. Johann, Am Ring und Riehen aus den Jahren 1998 und 2002 wurden von Frühling 2021 bis Anfang 2025 unter dem Leitsatz «Denkmalpflege im Dialog» in einem partizipativen Verfahren revidiert und auf den aktuellen Stand gebracht. Bei der noch offenen Inventarisation der Vorstädte soll analog im Dialog mit der Bevölkerung und im Austausch mit der Eigentümerschaft vorgegangen werden. (Auskunft: Medienstelle, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 91 52).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Philip Karger (LDP) betreffend «Erhöhung des Angebots an Sitzplätzen in der Innenstadt im öffentlichen Raum» abzuschreiben. Die im Anzug aufgegriffene Forderung wurde bereits als wichtig erkannt. Das Bau- und Verkehrsdepartement achtet im Rahmen von Erneuerungs- und Umgestaltungsprojekten von Strassen und Plätzen – besonders in der Innenstadt – darauf, zusätzliche Bänke zu installieren. Beispielsweise wurden seit Sommer 2023 an hochfrequentierten Orten in der Innenstadt 41 Pflanzgefässe mit Rundbank platziert. Ausserdem wurden gemeinsam mit dem Verein StadtKonzeptBasel rund 80 mobile Stühle in der Basler Innenstadt platziert, wodurch viele Orte dank diesem Sitzangebot vom Durchgangs- zum Verweilort verwandelt wurden. Ausserdem wurden in den vergangenen Jahren 82 Sonnenschirme – davon 62 mit Sitzsockeln – an verschiedenen Standorten in der Stadt aufgestellt. (Auskunft Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 93 10).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Lukas Bollack (GLP) betreffend «die Anpassung der Praxis zur Einrichtung von Veloabstellplätzen in den Quartieren» abzuschreiben. Die bestehende Praxis zur Einrichtung von Veloabstellplätzen im öffentlichen Strassenraum ermöglicht eine bedarfsgerechte Bereitstellung, Erweiterung und Nachrüstung mit Veloständern. Dabei wird darauf geachtet, dass die Abstellfelder nicht nur über das Trottoir erreichbar sind. Veloabstellmöglichkeiten sollen möglichst auf Privatareal angeboten werden. Bei Neubauten sowie bei wesentlichen baulichen Änderungen und Nutzungsänderungen von Liegenschaften gelten die Vorgaben der Verordnung über die Erstellung von Abstellplätzen für Velos und Mofas. Für bestehende Bauten bestehen keine rechtlich bindenden Vorgaben zur nachträglichen Erstellung von Veloabstellplätzen. Werden zusätzliche Veloabstellplätze auf Privatareal geschaffen, die über die verpflichtend zu erstellende Anzahl hinausgehen, dann ist eine Mitfinanzierung über den Mobilitätsfonds möglich. (Auskunft Lukas Wipfli, Projektleiter Verkehrstechnik, Bau- uns Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 41 17).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Frist für die Erfüllung bei der Motion Johannes Sieber (parteilos) betreffend «Erlass eines Musikschulgesetzes» um zwei Jahre zu verlängern. Die Motion fordert den Regierungsrat auf, dem Grossen Rat spätestens bis in zwei Jahren eine Strategie zur Annäherung von Angebot und Nachfrage in der musikalischen Bildung sowie eine entsprechende gesetzliche Grundlage vorzulegen. Die Frist für die Erarbeitung von Gesetz und Verordnung wird nicht eingehalten werden können, weshalb der Regierungsrat dem Grossen Rat Fristerstreckung beantragt.  (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 82 60).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Daniel Seiler (FDP) betreffend «Stärkung der dualen Berufsbildung durch besseren Einbezug der Wirtschaft» abzuschreiben. Die Berufsbildung ist ein zentraler Pfeiler des schweizerischen Bildungssystems und leistet einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs sowie zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung. Der Vorstoss hält zu Recht fest, dass einer fundierten Berufs- und Ausbildungswahl sowie der Zusammenarbeit zwischen Schulen, Erziehungsberechtigten, Wirtschaft und Berufsverbänden eine wichtige Bedeutung zukommt. Die Stärkung der Berufsbildung ist eine strategische Aufgabe des Kantons Basel-Stadt. Die Berufliche Orientierung ist im Lehrplan 21 und in der kantonalen Stundentafel verankert und wird in allen Leistungszügen der Sekundarschule umgesetzt. Die Anliegen des Anzugs sind weitgehend aufgenommen und ihre weitere Bearbeitung im Rahmen der bestehenden Strukturen und laufenden Vorhaben sichergestellt. (Auskunft: Patrick Langloh, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 56 30).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Sandra Bothe (GLP) betreffend «Immersionsunterricht als Chance – Landessprachen F/I an Mittelschulen stärken» abzuschreiben. Die Förderung von Französisch und Italienisch als Landessprachen ist ein wichtiges Anliegen. Alle Schülerinnen und Schüler haben an den Mittelschulen die Möglichkeit, beide Sprachen zu lernen. Mit der Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität (WEGM) wird Italienisch als Wahloption für die zweite Landessprache an den Gymnasien ab 2027/28 einlaufend gestärkt. Französisch kann als Immersionsangebot in Basel-Landschaft von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Basel-Stadt unentgeltlich besucht werden. Die Einführung zusätzlicher Immersionsangebote in Französisch oder Italienisch auf der Sekundarstufe II ist weder aus pädagogischer noch aus organisatorischer Sicht zielführend. Bereits heute bestehen an den weiterführenden Schulen des Kantons differenzierte Möglichkeiten zur Förderung der Fremdsprachenkompetenzen, die auf die jeweiligen Bildungsaufträge und Zielgruppen abgestimmt sind. (Auskunft: Dr. Judith Hindermann, Stv. Leiterin Mittelschulen und Berufsbildung, Tel.: +41 61 267 42 98).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Michela Seggiani (SP) betreffend «Einführung von anonymisierten Bewerbungsverfahren in der Verwaltung Basel-Stadt» abzuschreiben. Diskriminierungsfreie und inklusive HR-Prozesse sind ein wichtiger Bestandteil der Personalpolitik des Regierungsrates als Arbeitgeber Basel-Stadt. Dafür setzt er auf kompetenzbasierte Selektionsansätze, weitgehend standardisierte Rekrutierungsprozesse und die Möglichkeit zur Datenanalyse. Ebenso wichtig für den Regierungsrat sind gezielte Schulungen und die Sensibilisierung der involvierten Führungspersonen und HR-Mitarbeitenden für unbewusste Vorurteile. Auf die Einführung eines anonymisierten Bewerbungsverfahrens will der Regierungsrat nach wie vor verzichten. So ist diese mit dem im Jahr 2025 implementierten Rekrutierungssystem nicht umsetzbar, eine Sonderlösung wäre mit erheblichem Aufwand verbunden und würde keine vollständige Anonymisierung der Bewerbungen ermöglichen. (Auskunft: David Gelzer, Stv. Leiter HR Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 99 42).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Fleur Weibel (Grüne) betreffend «Nachhaltige Stärkung der Pflege in der kantonalen Gesundheitsversorgung» abzuschreiben. Mit dem Anzug wurde der Kanton beauftragt, proaktiv und in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Pflegeheimen, in der Psychiatrie und in der ambulanten Pflege im Kanton Basel-Stadt zu verbessern und so die Pflege in allen Bereichen der kantonalen Gesundheitsversorgung nachhaltig zu stärken. Der Regierungsrat teilt die Auffassung der Anzugsstellenden, dass es neben der Ausbildungsoffensive weitere Massnahmen braucht, um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und Berufsausstiege zu verhindern. Er weist jedoch darauf hin, dass zahlreiche der im Anzug verlangten Massnahmen Gegenstand der laufenden bundesrechtlichen Umsetzung der zweiten Etappe des Verfassungsartikels Pflege sind. Der Regierungsrat zeigt zudem auf, dass in verschiedenen Bereichen bereits kantonale Massnahmen bestehen. Soweit weitergehende Massnahmen in den Kompetenzbereich des Bundes oder der Sozialpartner fallen bzw. Gegenstand laufender Gesetzgebungsarbeiten sind, erachtet der Regierungsrat kantonale Einzellösungen zum jetzigen Zeitpunkt nicht als zielführend. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 32 40). 
  • dem Grossen Rat beantragt, die Frist für die Erfüllung der Motion Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) betreffend «Ausweitung der zulässigen juristischen Praktika für die Anwaltsprüfungen auch auf die Tätigkeit als Unternehmensjuristin und Unternehmensjurist» bis zum 1. Oktober 2027 zu verlängern. Die beiden Motionen Bruno Lötscher betreffend «Ausweitung der zulässigen juristischen Praktika für die Anwaltsprüfungen auch auf die Tätigkeit als Unternehmensjuristin und Unternehmensjurist» sowie «Einführung eines zweiten Wiederholungsversuchs bei den Anwaltsprüfungen» werden aufgrund ihres engen sachlichen Zusammenhangs gemeinsam in einem Gesetzgebungsvorhaben umgesetzt. Die entsprechenden Arbeiten sind fortgeschritten. Der Abschluss des Gesetzgebungsprojekts ist für das Jahr 2027 vorgesehen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Verein Le Bon Film für die Jahre 2027 bis 2030 Ausgaben von insgesamt 2'458’000 Franken (626'500 Franken pro Jahr für die Jahre 2027 bis 2028 und 602’500 Franken pro Jahr für die Jahre 2029 bis 2030) zuzüglich allfälliger Teuerung gemäss § 12 des Staatsbeitragsgesetzes zu bewilligen. Der Verein Le Bon Film betreibt die öffentliche Kulturinstitution Stadtkino Basel. Er reflektiert in umfangreichen Reihen die Filmgeschichte, stellt Gegenwartsbezüge her und vermittelt neue Tendenzen im Filmschaffen. Damit ermöglicht der Verein dem Publikum eine vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen audiovisuellen Kunstformen und leistet einen nachhaltigen Beitrag an die Kulturvielfalt und an die urbane Lebensqualität in Basel. Mit einer Erhöhung um 37'500 Franken pro Jahr im Bereich Personal für die Staatsbeitragsperiode 2027–2030 soll der Institution ermöglicht werden, sich als faire Arbeitgeberin zu entwickeln. Zudem wird ein einmaliger Investitionsbeitrag von 48'000 Franken für die Umsetzung von Anpassungen der Kino-Infrastruktur beantragt. (Auskunft: Isabel Drews, Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 65 98).
  • für die Programmförderung Club des Kantons Basel-Stadt im Rahmen des Clubfördermodells folgende Beiträge über 50'000 Franken zulasten der vom Musikbüro Basel gemäss Leistungsvereinbarung verwalteten zweckgebundenen Fördermittel für das Programm Januar bis Dezember 2027 genehmigt:

    • Club Basso: Fr. 65'000 
    • Club Gannet: Fr. 65'000 
    • Club Hirscheneck: Fr. 62'000 
    • Club Kaschemme: Fr. 75'000 
    • Bar Renéé: Fr. 65'000 

    (Auskunft: Isabel Drews, Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 65 98). 

  • den Nutzungsplan / Linienplan Nr. 5841 des Tiefbauamts betreffend die Linienänderungen im Bereich des Zoo-Parkplatzes genehmigt. Im Mai 2010 hat der Regierungsrat einen Stadtteilrichtplan für den Raum vom Zoo Basel bis zur Heuwaage erlassen. Dieser Stadtteilrichtplan sieht u.a. vor, dass die heutigen oberirdischen Parkplätze in das neu gebaute Parking am Erdbeergraben verlagert werden und dadurch Platz für die geplante Erweiterung des Zoo Basel entsteht. In einem ersten Schritt werden im Bereich des heutigen Zoo-Parkplatzes neue Bau- und Strassenlinien gelegt. Damit wird die Grundlage für die Bildung einer eigenständigen Liegenschaftsparzelle geschaffen. Mit dem Abschluss eines Pachtvertrags sollen in einem zweiten Schritt die Flächen im Bereich des heutigen Zoo-Parkplatzes als Pachtflächen dem Zoo Basel zur Zwischennutzung zur Verfügung gestellt werden. (Auskunft Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 93 10).
  • den Beitragssatz der Familienausgleichskasse Basel-Stadt (FAK BS) per 1. Januar 2027 auf 1,55 Prozent festgelegt. Die Senkung von 1,65 auf 1,55 Prozent wird durch die Einführung des vollen Lastenausgleichs ermöglicht, durch den die FAK BS ab 2027 finanziell entlastet wird. Der Lastenausgleich reduziert insbesondere die bisher überproportionale Belastung von Familienausgleichskassen, denen Arbeitgebende aus Branchen mit tieferen Löhnen und einem hohen Anteil an Eltern angeschlossen sind. Die daraus resultierende Entlastung kann mit der Senkung des Beitragssatzes an die angeschlossenen Arbeitgebenden weitergegeben und deren Lohnnebenkosten entsprechend reduziert werden. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 685 22 00).
  • die Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%) auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 11. April 2027 durchgeführt. Die laufende Amtsperiode der Gerichte dauert vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027. Da Anita Heer als Mitglied des Präsidiums des Zivilgerichts vor Ablauf der laufenden Amtsdauer ihren Rücktritt erklärt hat, findet eine Ersatzwahl für den Rest der Amtsdauer statt. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Staatskanzlei, Tel.: +41 61 267 85 60).
  • für die Weiterführung der sozialen Kooperation mit der Stadt Yopougon in der Côte d'Ivoire für die Jahre 2026 bis 2029 insgesamt Fr. 1'020'000 zu Lasten der Rahmenausgabenbewilligung für die internationale Zusammenarbeit bewilligt. Gestützt auf das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA) kann der Kanton Basel-Stadt in ausgewählten Städten, Regionen oder Ländern Kooperationen oder Engagements eingehen. Diese gehen in der Regel über die reine Finanzierung von Vorhaben zur Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung hinaus und umfassen insbesondere die gemeinsame Entwicklung und Steuerung von Projekten, den politischen Dialog sowie den Wissens- und Erfahrungsaustausch. Die Kooperation mit der Stadt Yopougon stellt die Weiterführung der seit 2021 bestehenden Zusammenarbeit dar. Das Mehrjahreskonzept 2026–2029 fokussiert die Kooperation auf die beiden Themenbereiche Gesundheit und Kultur und berücksichtigt die Erkenntnisse aus der Pilotphase 2021–2024 sowie deren Evaluation. (Auskunft: Tandiwe Erlmann, Leiterin Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 42 28).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Waffenverordnung die vorgeschlagene Revision in zwei zentralen Punkten abgelehnt. Insbesondere spricht er sich gegen eine Regelung aus, wonach täuschend echt wirkende Imitationswaffen allein deshalb nicht mehr unter das Waffengesetz fallen würden, wenn sie von einer fachkundigen Person erkannt werden könnten.  (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 71).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Radio- und Fernsehverordnung (Anpassung der Tarifkategorien bei der Unternehmensabgabe) unterstützt. Die Abgabe für Radio und Fernsehen wird pro Haushalt und pro Unternehmen erhoben. Ziel der Revision ist es, eine neue Tarifstruktur für die Unternehmen zu implementieren. Mit der neuen, leicht progressiven Tarifstruktur sollen die Unternehmen differenzierter auf die verschiedenen Stufen verteilt werden, womit auch kleinere und mittlere Unternehmen entlastet werden. Nach Angabe des Bundes haben die Anpassungen der Tarifkategorien keinen Einfluss auf den heutigen Gesamtertrag der Radio- und Fernsehabgabe. (Auskunft: Katja Jenni, Bereichsleitung Wirtschaft, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 81 01).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung der Asylverordnung 2 über Finanzierungsfragen unterstützt. Er begrüsst namentlich, dass die Höhe der Unterstützungsleistungen für Schutzbedürftige mit einer Aufenthaltsbewilligung künftig von den Kantonen bestimmt werden kann, wenn der Bund für die betreffende Personengruppe keine Globalpauschalen mehr ausrichtet. Gleichzeitig betont der Regierungsrat die Notwendigkeit schweizweit einheitlicher und liberaler Härtefallkriterien, um Personen mit nachhaltiger Integration den Erhalt einer regulären Aufenthaltsbewilligung zu ermöglichen. (Auskunft: Ruedi Iles, Amtsleiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 02 07).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung des Sprachengesetzes die vorgeschlagene Variante 2 gegenüber Variante 1 vorgezogen. Variante 1 überführt die geltende HarmoS-Regelung in Bundesrecht. Sie legt den spätestmöglichen Beginn der zweiten Landessprache und einer weiteren Fremdsprache (Englisch) fest, schreibt aber deren Reihenfolge nicht vor. Die Sprachen müssen bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit zu gleichwertigen Kompetenzen führen. Die Variante 2 wahrt den notwendigen nationalen Rahmen, lässt den Kantonen aber mehr Gestaltungsspielraum bei der Ausgestaltung. Der Bundesrat geht davon aus, dass am Ende der Primarstufe und am Ende der obligatorischen Schulzeit in beiden Fremdsprachen gleichwertige Kompetenzniveaus erreicht werden. Die Kantone könnten folglich den Unterricht in der zweiten Landessprache zu einem späteren Zeitpunkt beginnen und müssten mit geeigneten Massnahmen sicherstellen, dass die Kompetenzniveaus erreicht werden. Bei der Umsetzung könnten unterschiedliche pädagogische, sprachreqionale oder organisatorische Rahmenbedingungen flexibler berücksichtigt werden. Zudem wären Anpassungen an neue Erkenntnisse oder veränderte Rahmenbedingungen einfacher zu realisieren. Die Variante 2 trägt dem Grundsatz der Subsidiarität Rechnung und ist daher gegenüber Variante 1 vorzuziehen. (Urs Bucher, Co-Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92). 
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Inkraftsetzung des E-ID-Gesetzes das Anliegen des Bundes grundsätzlich unterstützt, die Beantragung der E-ID vor Ort zeitnah zu ermöglichen. Sollten jedoch den kantonalen Stellen über die persönliche Identitätsprüfung hinaus zusätzliche Aufgaben im Rahmen eines Vor-Ort-Beantragungsprozesses übertragen werden, wären zunächst die daraus entstehenden personellen, organisatorischen und finanziellen Auswirkungen zu beurteilen und die Finanzierung zu klären. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
  • 144 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 11 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.

 

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.