Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat Ausgaben in Höhe von 1'407'440 Franken für die Jahre 2027-2030 (351'860 Franken pro Jahr) zur finanziellen Unterstützung verschiedener Dienstleistungen von «Aliena – Fachstelle für Frauen im Sexgewerbe» beantragt. Damit reagiert er auf die gestiegenen fachlichen und personellen Anforderungen an die Beraterinnen in einem zunehmend komplexen Tätigkeitsfeld. Die Finanzierung soll sicherstellen, dass qualifiziertes Personal gewonnen und langfristig gehalten werden kann. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
- dem Grossen Rat beantragt, die ausformuliere kantonale Volksinitiative «Pharma für alle (Basler Pharma Fonds)», sofern sie nicht zurückgezogen wird, der Gesamtheit der Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Ablehnung zur Abstimmung vorzulegen. Durch Äufnung eines Fonds soll sich der Kanton Basel-Stadt lokal, national und international für eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochstehenden Arzneimitteln engagieren. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt werden, um die Forschung rund um die von der Initiative geforderten Themen zu fördern und die Standortattraktivität zu steigern. Mit dem Instrument der Forschungskooperationen im Rahmen des Basler Standortpakets im Bereich Life Sciences sind aus Sicht des Regierungsrats zudem wesentliche Ziele der Initiative bereits erfüllt. Daneben gibt es etliche Bestrebungen seitens des Bundes, die Medikamentenversorgung auf nationaler Ebene sicherzustellen. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 95 33).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Niggi Daniel Rechsteiner (GLP) betreffend «Strategie für die Stadtentwicklung im Kleinbasel (Webergasse, Claraplatz, Claramatte)» abzuschreiben. Der Regierungsrat kennt die Problemlagen vor Ort und hat im März 2024 für das gesamte Untere Kleinbasel ein Massnahmenpaket aus Repression, baulichen Verbesserungen und aufsuchender Sozialarbeit beschlossen. Die Situation im vom Anzug beschriebenen Perimeter hat sich seit der Einreichung des Anzugs im Jahr 2022 deutlich verbessert. Handlungsbedarf besteht weiterhin auf der Achse Claraplatz – Kaserne. Eine städtebauliche Entwicklungsstrategie oder entwicklungsstrategische Immobilienkäufe rund um die Webergasse sind nicht vorgesehen. Der gewachsene Charakter des Quartiers soll erhalten bleiben. Die Aufhebung der Toleranzzone steht nicht zur Debatte, da sie die Arbeitsverhältnisse der Sexarbeitenden weiter prekarisieren und die Szene verdrängen würde. Die bewährten Massnahmen werden weitergeführt und bei Bedarf verstärkt. Auch der Dialog mit der Quartierbevölkerung und dem Gewerbe wird am Runden Tisch «L(i)ebenswerte Webergasse» weitergeführt. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 42 30).
- dem Grossen Rat beantragt, die Rahmenausgabenbewilligungen für die Kulturpauschale Basel-Stadt und die Jugendkulturpauschale Basel-Stadt sowie den Staatsbeitrag an die GGG Basel zugunsten von GGG Kulturkick zu erneuern. Für die Periode 2027–2030 soll die Kulturpauschale neu mit 1’790’000 Franken pro Jahr alimentiert werden. Die Erhöhung von 330'000 Franken pro Jahr ist insbesondere im Hinblick auf das Fördergefäss «Programme und Dienstleistungen der Alternativkultur» angezeigt. Hier können die Förderziele mit den bestehenden Mitteln nicht erreicht werden. Zudem sollen die Mittel für die Förderung der Jugendkultur durch den GGG Kulturkick um 170'000 Franken pro Jahr erhöht werden, wobei 30'000 Franken pro Jahr durch die Reduktion der Jugendkulturpauschale im Präsidialdepartement, Abteilung Kultur kompensiert werden. Die Verschiebung und Erhöhung der Mittel zugunsten des GGG Kulturkick resultiert aus einer angepassten Aufgabenteilung zwischen GGG Kulturkick und Abteilung Kultur und aufgrund der nachgewiesenen sehr hohen Nachfrage durch Jugendliche und junge Erwachsene, welcher der Regierungsrat entgegenkommen möchte. Die spartenübergreifende Förderung im Bereich Jugend- und Alternativkultur trägt ebenso zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus dem Kulturfördergesetz wie zur Umsetzung des Kulturleitbilds Basel-Stadt 2026-2031 bei. (Auskunft: Isabel Drews, Kommunikation Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel.: +41 61 267 65 98).
- der Regierungsrat hat dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Mahir Kabakci (SP) betreffend «die rechtliche Nichtdiskriminierung der ausländischen Bevölkerung im Kanton Basel-Stadt durch Wohnbaugenossenschaften auf Land des Kantons» abzuschreiben. Der partnerschaftliche Baurechtsvertrag Plus, der speziell für Genossenschaften und gemeinnützige Gesellschaften konzipiert wurde, enthält bereits die Pflicht zur diskriminierungsfreien Vermietung. Da dieser erst 2010 eingeführt wurde, verfügen viele Genossenschaften aber über einen herkömmlichen partnerschaftlichen Baurechtsvertrag. Bei vorzeitigen Verlängerungen dieser Baurechtsverträge über die ursprüngliche Maximaldauer von 100 Jahren hinaus macht der Kanton bereits heute gestützt auf die bestehende «Policy des Kantons Basel-Stadt bei vorzeitiger Verlängerung von Baurechten» Auflagen, welche für die Verlängerung erfüllt werden müssen. Als neues Kriterium soll nun bei Genossenschaften resp. anderen gemeinnützigen Gesellschaften die diskriminierungsfreie Vermietung in die Policy bei Verlängerung von Baurechten aufgenommen werden. Nach und nach sollen somit alle Baurechte mit Genossenschaften oder anderen gemeinnützigen Gesellschaften, die der Kanton Basel-Stadt oder die Einwohnergemeinde der Stadt Basel vergeben hat, durch diese Klausel gebunden sein, um so eine soziale, ethnische und kulturelle Durchmischung zu gewährleisten. (Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Brigitta Gerber (Basta) betreffend «Stopp der Lichtverschmutzung auch in Basel-Stadt» abzuschreiben. Mit dem geltenden Bundesrecht und der aktuellen Vollzugshilfe «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» des BAFU bestehen die erforderlichen rechtlichen und fachlichen Grundlagen, um Baugesuche, Projekte und Beschwerden im Zusammenhang mit Licht nach einheitlichen Kriterien zu beurteilen und Massnahmen zur Begrenzung von Lichtemissionen zu ergreifen. Der Vollzug im Kanton Basel-Stadt hat sich dabei bewährt. Angesichts der weiterentwickelten fachlichen Grundlagen und technischen Möglichkeiten sind aus Sicht des Regierungsrats keine zusätzlichen kantonalen Bestimmungen erforderlich. (Auskunft: Matthias Nabholz, Amtsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel.: +41 61 267 08 01).
- die Anpassung der Richtlinie der Regierungen der Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn zur Nutzung und zum Betrieb der Liegenschaften für die Fachhochschule Nordwestschweiz genehmigt. Die Richtlinien zur Nutzung und zum Betrieb der Liegenschaften für die Fachhochschule Nordwestschweiz müssen revidiert werden, weil die Schweizerische Nationalbank die bisher verwendete Datenreihe zur technischen Berechnung des Zinssatzes nicht mehr publiziert. Der Wechsel der Zinsreihe führt nur zu einer vernachlässigbaren Veränderung des Zinssatzes. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 82 60).
- Ausgaben zugunsten der Universität Basel für die Jahre 2027 bis 2030 von insgesamt 4’022’172 Franken genehmigt. Damit wird der Staatsbeitrag zur Behandlung der zerfallsbedrohten Bestände der Öffentlichen Bibliothek der Universität Basel weitergeführt. Die durch Tintenfrass zerfallsbedrohten Handschriftenbestände werden restauratorisch und konservatorisch behandelt. Der Kanton Basel-Stadt kommt damit seiner Verantwortung gegenüber dem Universitätsgut nach. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel.: +41 61 267 82 60).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Änderung der Grundbuchverordnung begrüsst. Die geänderten Bestimmungen präzisieren unter anderem, in welcher Rolle an der Nachlassabwicklung Beteiligte im Grundbuch einzutragen sind und welche Rechtsgrundausweise hierfür vorzulegen sind und erleichtern damit die Aufgaben des Grundbuchamtes. (Auskunft: Annatina Wirz, Leiterin Grundbuch, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel.: +41 61 267 92 84).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen» die von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorgeschlagene Ergänzung des Strafgesetzbuches zur sexuellen Kommunikation mit Kindern unter 16 Jahren begrüsst. Die Vorlage schliesst eine bestehende Schutzlücke und stärkt den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung und Manipulation. Angesichts des hohen Schutzguts und der möglichen schwerwiegenden Folgen für betroffene Kinder erachtet der Regierungsrat den vorgesehenen Strafrahmen jedoch als zu tief und regt insbesondere an, diesen in Anlehnung an Tatbestände von vergleichbarer Schwere nach oben anzupassen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel.: +41 61 267 71 72).
- für die Realisierung des Neubauprojekts «Rosentalturm» einen partnerschaftlichen Baurechtsvertrag zwischen der Einwohnergemeinde der Stadt Basel als Baurechtsgeberin und der Balintra AG als Baurechtsnehmerin genehmigt. Bisherige Baurechtsnehmerin ist die MCH Exhibitions & Events GmbH, die das Projekt für den Bau des Rosentalturms zusammen mit der HRS Real Estate AG entwickelt hat. Die MCH Exhibitions & Events GmbH übergibt das Entwicklungsprojekt an die Balintra AG, welche neu Baurechtsnehmerin wird. Vorgesehen sind ein Hochhaus sowie eine Ergänzung der Blockrandbebauung entlang der Riehenstrasse. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel.: +41 61 267 99 15).
- zwei Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle des zurückgetretenen Alessandro Suter per 1. November 2026 für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029 als Mitglied der Gleichstellungskommission gewählt:
- Denis Sorie
- anstelle der zurückgetretenen Laetitia Block per 1. Januar 2027 und für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 30. Juni 2029 als Ersatzmitglied der Tripartiten Kommission Arbeitsbedingungen gewählt:
- Marc Borer
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.