Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, das Budgetpostulat Bruno Lötscher-Steiger (Mitte-EVP) «Präsidialdepartement, Kultur, Transferaufwand (KulturLegi)» teilweise zu erfüllen und im Budget 2026 des Präsidialdepartements zusätzlich Fr. 20'000 einzustellen. Der Regierungsrat anerkennt die positive Entwicklung der Nutzungszahlen der Caritas KulturLegi beiderBasel in den letzten Jahren und möchte die Zielsetzung der gesellschaftlichen Teilhabe von einkommensschwachen Personen im Kanton Basel-Stadt weiterhin angemessen fördern. Daher befürwortet er eine Verdoppelung der aktuellen Staatsbeiträge auf neu 40'000 Franken p. a. für die Jahre 2026–2029. (Auskunft: Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22).
- dem Grossen Rat beantragt, das Budgetpostulat Laurin Hoppler (Grüne) «Präsidialdepartement, Kantons- und Stadtentwicklung, Transferaufwand (Treffpunkte Breite, Wettstein und LoLa)» nicht zu erfüllen. Der Bedarf für mobile Quartierarbeit sowie der Fokus auf die Zielgruppe Seniorinnen und Senioren soll im Rahmen der nächsten Staatsbeitragsverhandlungen im Jahr 2027 im gesamtstädtischen Kontext betrachtet und beurteilt werden. Der Regierungsrat lehnt deshalb die Überführung der drei Projekte in die Regelstruktur zum jetzigen Zeitpunkt ab und wird die langfristige Finanzierung dieser Projekte für die Staatsbeitragsperiode 2028 bis 2031 prüfen. (Auskunft: Roland Frank, Leiter Fachstelle Stadtteilentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 60).
- dem Grossen Rat beantragt, das Budgetpostulat Anina lneichen (Grüne) «Erziehungsdepartement, Volksschulen, Sach- und Betriebsaufwand (Lager und Exkursionen)» nicht zu erfüllen. Die Hohe des Elternbeitrags von derzeit 25 Franken pro Kind und Tag wurde aufgrund der Höhe der Verpflegungskosten festgelegt. Erziehungsberechtigte mit niedrigem Einkommen erhalten zudem eine Beitragsreduktion. Wenn das Budgetpostulat erfüllt würde, würden die Elternbeiträge in allen Einkommensgruppen im Kanton Basel-Stadt reduziert. Der Regierungsrat erachtet es jedoch als sinnvoller, das aktuelle System beizubehalten. (Auskunft: Urs Bucher, Co-Leiter Volksschulen, Tel. 061 267 62 92).
- dem Grossen Rat beantragt, das Budgetpostulat Sandra Bothe (GLP) «Erziehungsdepartement, Zentrale Dienste und Generalsekretariat, Sach- und Betriebsaufwand (Standortspezifische Lüftungskonzepte an Schulen)» nicht zu erfüllen. Der Regierungsrat prüft für die Beantwortung bestehender politischer Geschäfte verschiedene kurzfristige und bauliche Massnahmen zum Hitzeschutz. Der Regierungsrat ist daher nicht bereit, das Budgetpostulat zu erfüllen. (Auskunft Andrea Grasser, Leiterin Raum und Anlagen, Tel. 061 267 74 45).
- dem Grossen Rat beantragt, das Budgetpostulat Harald Friedl (Grüne) «Erziehungsdepartement, Jugend, Familie und Sport, Transferaufwand (Jugendförderverein „ooink ooink Production“)» nicht zu erfüllen. In der Regel werden drohende oder tatsächlich wegfallende Stiftungsgelder nicht durch eine Erhöhung der Staatsbeiträge kompensiert. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Jugend und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
- dem Grossen Rat beantragt, Budgetpostulat Heidi Mück (Basta) «Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Amt für Umwelt und Energie, Transferaufwand (Amt für Wald und Wild beider Basel)» nicht zu erfüllen. Das Budgetpostulat verlangt die Aufstockung der Finanzmittel für Bildungsangebote in Wald und Natur für basel-städtische Schulklassen beim Amt für Wald und Wild beider Basel und beim Amt für Umwelt und Energie. Der Regierungsrat lehnt das Budgetpostulat ab, weil diese Angebote für die «Bildung nachhaltige Entwicklung» Teil des Lehrplans 21 sind, welche das Erziehungsdepartement aus bereits vorhandenen Budgetmitteln finanzieren kann. (Auskunft: Ueli Meier, Leiter Amt für Wald und Wild beider Basel, Tel. 061 552 56 51).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Oliver Thommen (Grüne) betreffend «Wasser fassen und lassen am Fernbusbahnhof der Kulturhauptstadt der Schweiz» als Anzug zu überweisen. Die Motion ist rechtlich nicht zulässig, da sie zu sehr in die Belange des Regierungsrates eingreift. Der Regierungsrat möchte die Motion jedoch als Anzug entgegennehmen, um mit den SBB zu prüfen, ob und welche Massnahmen die Situation für die Busreisenden verbessern könnte. (Auskunft: Carmen Jeker, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 11 34)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Alex Ebi (LDP) betreffend «Schaffung eines Unterstützungsfonds für baustellenbetroffene Unternehmen in Basel-Stadt» nicht zu überweisen. Es besteht bereits ein schweizweit einheitliches und bewährtes System zur Entschädigung von baustellenbedingten Umsatzrückgängen, das auch in Basel-Stadt Gültigkeit hat. Gleichzeitig übt der Kanton im Zusammenhang mit kantonalen Baustellen bereits eine grosszügige Unterstützungspraxis bezüglich des Erlasses von Allmendgebühren aus. Daneben unterstützt der Kanton die betroffenen Gewerbetreibenden durch frühzeitige und laufende Kommunikation sowie durch weitere Hilfeleistungen. Die Einführung zusätzlicher und niederschwelliger finanzieller Unterstützungsmassnahmen erachtet der Regierungsrat weder als adäquat noch praktikabel. (Auskunft: Johanna Lombeck, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 367 91 12)
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Daniel Hettich (LDP) betreffend «Regionales Logistikflächenkonzept» abzuschreiben. Eine von Agglo Basel und der Handelskammer beider Basel in Auftrag gegebene Studie hat erstmals den Bestand an Logistikflächen in der trinationalen Agglomeration Basel erhoben und den zukünftigen Bedarf abgeschätzt. Die Studie gibt Handlungsempfehlungen, wie mit der Knappheit an geeigneten Flächen umgegangen werden kann. Wichtig ist, ein ausreichendes Angebot an Wirtschaftsflächen raumplanerisch zu sichern und zu verhindern, dass Logistiknutzungen auf solchen Flächen generell ausgeschlossen werden. Abzulehnen ist jedoch eine verbindliche Ausweisung von Flächen exklusiv für die Logistik, da dies einen unerwünschten Eingriff in den Bodenmarkt darstellen würde. (Auskunft: Martin Sandtner, Kantonsplaner, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 27)
- vom Verkauf der Basel Personenschifffahrt AG (BPG) Kenntnis genommen. Mit Beschluss am 7. Januar 2026 hat der Grosse Rat dem Vorschlag des Regierungsrats zugestimmt, die BPG an die Firma Floating Venues AG, eine 100%ige Tochter der Basler United Waterways-Gruppe, zu verkaufen. United Waterways bietet ein breites Spektrum an Dienstleistungen für die Passagier-Binnenschifffahrt an und besitzt mit der Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschiffahrt GmbH in Köln sowie der Weisse Flotte Sachsen GmbH in Dresden zwei grosse Tagesausflugsschifffahrtsgesellschaften an Rhein und Elbe. Am 2. März 2026 wurde der Vertrag zum Verkauf der BPG unterzeichnet. Damit ist das Eigentum an der BPG rechtsgültig auf Floating Venues übergegangen. Floating Venues und United Waterways werden die BPG ohne kantonale Abgeltung in eigener unternehmerischer Verantwortung weiterbetreiben. Sie übernehmen ein gut aufgestelltes Unternehmen mit engagierten Mitarbeitenden, das als Basler Institution einen erfolgreichen Beitrag leistet für die Attraktivität der Stadt und des Lebensraums am Rhein. Floating Venues und United Waterways haben sich diesem Zweck der BPG verpflichtet und begonnen, mit der BPG eine Verstärkung des Marktauftritts und entsprechende Angebotsanpassungen zu erreichen. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär Departement Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Klimaschutz-Verordnung zur Umsetzung der Vorbildfunktion von Bund und Kantonen im Energie- und Umweltbereich (KlV) die vorgesehenen Anpassungen grundsätzlich begrüsst. Allerdings sind weitere Präzisierungen nötig, um die definierte Vorbildrolle wirkungsvoll und konsistent umzusetzen. Gerade die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt mit ihrer angestrebten Vorreiterrolle im Klimaschutz (Netto-Null-Ziel 2030) ist auf hinreichende bundesgesetzliche Grundlagen angewiesen, um ihre Klimaziele zu erreichen. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die separate Besteuerung von Geldspielgewinnen am steuerrechtlichen Wohnsitz im Zeitpunkt der Resultatermittlung (Umsetzung Motion Zanetti) Stellung genommen. Die Motion Zanetti, die es ermöglicht, ausserordentliche Geldspielgewinne dem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Resultatermittlung zuzuordnen und so eine mögliche interkantonale Verlagerung solcher Einkünfte zu vermeiden, ist aus Sicht des Regierungsrats zu begrüssen. (Auskunft: Marc Enz, Leiter a.i. Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33).
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten Stellung genommen. Der Regierungsrat begrüsst den Verordnungsentwurf im Grundsatz. Er weist darauf hin, dass das explizite Zugangsverbot für Minderjährige sichergestellt sein muss. Dies ist das Kernanliegen der im Jahr 2022 angenommenen Volksinitiative «Kinder ohne Tabak». Es ist unabdingbar, dass die allgemeinen Schutzbestimmungen des Tabakproduktegesetzes vollumfänglich anwendbar bleiben. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel: 061 267 95 32)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.