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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Volksinitiative «Initiative für ein U-Abo für alle in Basel-Stadt wohnhaften Personen zum Preis von 1 Franken pro Tag» dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Die kantonale Volkinitiative ist rechtlich zulässig, und sie kann unter Berücksichtigung einer formalen Anpassung des Initiativtextes als formulierte Initiative eingestuft werden. Mit der Überweisung zur Berichterstattung kann der Regierungsrat die Initiative im Detail prüfen. (Auskunft: Simone Mormile, Projektleiter Öffentlicher Verkehr, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +61 61 267 65 67).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Sarah Wyss (SP) betreffend «die Kriseninterventionsstation (KIS) muss im Akut-Spital blieben – jetzt muss der Kanton handeln» und den Anzug Melanie Nussbaumer (SP) betreffend «Niederschwelliger Zugang zur KIS» abzuschreiben. Die Abschlussevaluation des neuen Standorts der KIS auf dem Campus der Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) zeigt, dass das qualitativ hochwertige Angebot nach dem Umzug der KIS vom Standort Universitätsspital Basel auf den UPK-Campus erfolgreich fortgeführt werden konnte und sowohl von den Zuweisenden als auch den Patientinnen und Patienten weiterhin gut angenommen wird. Die Befürchtungen hinsichtlich negativer Auswirkungen des Umzugs erwiesen sich als unbegründet. Die KIS kann ihren Behandlungsauftrag durch stabilisierende Kurzaufenthalte wahrnehmen und zudem als niederschwellige Eintrittsstation für längerfristige psychiatrische Behandlungen dienen. Sowohl die UPK als auch die Zuweisenden und Patientinnen und Patienten sind mit dem neuen Standort zufrieden, weshalb auf weitere Massnahmen verzichtet wird. (Auskunft: Thomas von Allmen, Leiter Abteilung Spitalversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 44).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Jessica Brandenburger (SP) betreffend «Massnahmen zu Unterstützung von Long Covid Erkrankten» abzuschreiben. Der Regierungsrat hält die Versorgungslage für Patientinnen und Patienten mit Post-Covid-19-Erkrankungen im Kanton-Basel für ausreichend und sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für eine finanzielle Unterstützung zusätzlicher Massnahmen. Mit den Spezialsprechstunden am Universitätsspital Basel, im REHAB Basel sowie im St. Claraspital verfügt der Kanton Basel-Stadt über ein umfassendes Netzwerk zur Behandlung von Post-Covid-19-Erkrankungen. Der Regierungsrat weist ausserdem darauf hin, dass der Bundesrat im Rahmen der im September 2025 eingereichten Motion betreffend der «Nationalen Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit ME/CFS und Long Covid» beauftragt wurde, unter Einbindung der relevanten Akteure aus Medizin, Wissenschaft, Kantonen und Sozialversicherungen eine entsprechende Strategie vorzulegen. Innerhalb dieses Prozesses wird der Regierungsrat die Versorgungslage von Post-Covid-19-Betroffenen im Kanton Basel-Stadt weiter prüfen und beobachten. (Auskunft: Petra Huser, Stv. Leiterin Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 46 86).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Amina Trevisan (SP) betreffend «Palliativ Care und Migration bzw. diversitätssensitive Palliative Care» abzuschreiben. Der Regierungsrat hält fest, dass im Kanton Basel-Stadt ein umfassendes Palliative Care-Leistungsangebot besteht, welches allen Patientinnen und Patienten unabhängig von Herkunft oder sozialem Status einen gleichberechtigten Zugang zu palliativer Versorgung sichert und Ungleichheiten im Sterben behebt. Die kantonalen Sensibilisierungsmassnahmen fördern die Akzeptanz in der Bevölkerung und werden gut angenommen. Die transkulturelle Kompetenz ist fest in der Fortbildung verankert, um eine kultursensible Betreuung zu gewährleisten. Somit wird Palliative Care im Kanton Basel-Stadt praxisorientiert und qualitativ hochwertig umgesetzt. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 50).
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Christine Keller (SP) betreffend «Zertifizierung von Alters- und Pflegeheimen in ‘Qualität in Palliative Care’» abzuschreiben. Der Regierungsrat anerkennt die wichtige Rolle, welche Pflegeheime mit ihren Leistungen in der Palliative Care-Versorgung übernehmen. Er beurteilt die auf kantonaler Ebene bereits bestehenden Anforderungen, Instrumente und Prozesse zur Qualitätssicherung der Palliative Care in der Langzeitpflege als gut etabliert, geeignet und wirksam. Sie sind auf die spezifischen kantonalen Rahmenbedingungen zugeschnitten und werden laufend weiterentwickelt. Eine zusätzliche obligatorische Zertifizierung für Pflegeheime würde die Qualität der Palliative Care kaum verbessern können, jedoch zusätzliche Kosten und neue administrative Anforderungen für die Pflegeheime und die Kantonsverwaltung mit sich bringen, weshalb der Regierungsrat diese ablehnt. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 205 32 50).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Beat Braun (FDP) betreffend «Erhöhung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgungsplätze» als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass mit der Zustimmung des Grossen Rats zum Konzept zum Ausbau der Massnahmen zugunsten der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung vom 10. Dezember 2025 die Forderungen der Motionärinnen und Motionären ab dem Jahr 2026 umgesetzt werden. Die im Konzept beschriebenen und laufenden Massnahmen und Programme zielen darauf ab, eine nachhaltige und strukturierte Verbesserung in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung zu erreichen. Angesichts der bereits laufenden umfassenden Bemühungen sieht der Regierungsrat zurzeit keinen zusätzlichen Handlungsbedarf. Die neu geschaffene Koordinationsstelle für den Bereich der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung im Gesundheitsdepartement erlaubt es zudem, zukünftigen Handlungsbedarf zu identifizieren und neue Massnahmen gezielt umzusetzen. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 95 32).
  • dem Grossen Rat beantragt, die kantonale Volksinitiative «Pharma für Alle (Basler Pharma-Fonds)» für rechtlich zulässig zu erklären und dem Regierungsrat zur Berichterstattung zu überweisen. Der Regierungsrat hat mit Blick auf die Verwendung der Einnahmen aus den OECD-Mindeststeuer vorgesehen, gezielt Forschungsaufwendungen der hier ansässigen Pharma-Unternehmen zu unterstützen sowie die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Forschungseinrichtungen, universitären Spitälern und Kliniken sowie der baselstädtischen Industrie gezielt mit dem Basler Standortpaket zu fördern. Der Regierungsrat hat Fragestellungen im Hinblick auf die Initiative, die er vertieft abklären will. Aus diesem Grund möchte er die kantonale Volksinitiative «Pharma für Alle (Basler Pharma-Fonds)» zur Berichterstattung entgegennehmen. (Auskunft: Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 95 32).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Luca Urgese (FDP) betreffend «Lobbying des Regierungsrats für Verhandlungen des Bundesrates mit dem französischen Staat über das anwendbare Arbeitsrecht im Schweizer Sektor des EuroAirport» als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat teilt weiterhin die Haltung, dass eine gerichtsfeste Lösung erreicht werden sollte, die es erlaubt, die bisherige Praxis im Schweizer Sektor des EuroAirports, Arbeitsverträge entlang des Schweizer Rechts und mit Schweizer Bedingungen abzuschliessen, fortzuführen. Nach dem Stand der Dinge stellt er fest, dass das materielle Anliegen der Motion, die Bereitschaft des Bundes zu erreichen, zur Frage des Arbeitsrechts im Schweizer Sektor in Verhandlungen mit Frankreich einzutreten, erfüllt ist. Am Willen des Bundes, sich für eine langfristig rechtssichere Lösung einzusetzen, besteht kein Zweifel. Zu konstatieren ist, dass es in der gegenwärtigen politischen Lage in Frankreich, sehr schwerfällt, geeignete Verhandlungskontexte zu schaffen. (Auskunft: Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17).
  • Kenntnis vom Resultat der Abgeltungsrechnung BS / BL im öffentlichen Verkehr 2024 genommen. Die Leistungen der Basler Verkehrs-Betriebe sowie der BLT Baselland Transport AG und der Autobus AG Liestal im jeweils kantonsfremden Gebiet werden jährlich zwischen den Kantonen verrechnet. Für das Jahr 2024 ergab die Verrechnung der Leistungen der Transportunternehmen auf kantonsfremdem Gebiet einen Saldo in der Höhe von 2'079'375 Franken zugunsten des Kantons Basel-Stadt. Dieser Betrag wurde Basel-Stadt vom Kanton Basel-Landschaft abgegolten. (Auskunft: Benno Jurt, Abteilungsleiter Öffentlicher Verkehr, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 92 22).
  • die Teilrevision der kantonalen Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz beschlossen. Der Grosse Rat hat mit der Revision des Bürgerrechtsgesetzes beschlossen, die Einbürgerungsgebühren insgesamt zu senken, die kantonalen Einbürgerungsverfahren gebührenfrei auszugestalten und bestimmte Personengruppen auch von den kommunalen Gebühren zu entlasten. Der Regierungsrat vollzieht mit der Teilrevision der Verordnung zum Bürgerrechtsgesetz den Entscheid des Grossen Rates auf der Verordnungsstufe nach und setzt die neue Gebührenregelung auf den 1. Juli 2026 in Kraft. Aufgrund des Wegfalls der kantonalen Gebühren, der vom Kanton zu übernehmenden kommunalen Gebühren sowie des erhöhten Personalaufwands zu Sicherstellung der bisherigen Bearbeitungsdauer zur Deckung der daraus entstehenden Mehrbelastungen beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Nachtragskredit für das Budget 2026 in der Höhe von 950’000 Franken. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel 061 267 71 72).
  • in Beantwortung der Petition «Nein zum Zombie-Rheintunnel» festgehalten, dass eine überarbeitete Neuauflage des Projekts Rheintunnel in Basel nur politisch unterstützt werden und eine Mehrheit finden kann, wenn im Vergleich zum bisherigen Projekt Mehrwerte zugunsten der ansässigen Bevölkerung aufgezeigt werden und zusätzliche Projektelemente das Gesamtprojekt kompatibel mit den übergeordneten Zielen des Kantons machen, namentlich mit den Klima- und Mobilitätszielen. Der Regierungsrat teilt die Einschätzung des Gutachtens «Verkehr 2045» der ETH Zürich sowie die des Bundesrates, dass das Projekt Rheintunnel das Potential hat, den Kapazitätsengpass auf dem Nationalstrassennetz insbesondere während der Totalsanierung der Osttangente zu beheben und so zu vermeiden, dass der Durchgangsverkehr über Jahre hinweg auf das Stadtstrassennetz ausweicht. Dies jedoch nur unter den oben genannten Bedingungen und sofern die vom Bundesrat geplante Botschaft 31 zum Nationalstrassengesetz bei einem allfälligen Referendum an der Urne eine Mehrheit findet. (Auskunft: Roger Reinauer, Leiter Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 93 24).
  • in Beantwortung der Petition «Erhalt des Strassenraums an den Ecken Paradieshofstrasse – Göschenenstrasse» festgehalten, dass sich der betroffene Strassenraum ausserhalb der denkmalpflegerischen Schutzzone befindet. Die bestehenden Bauten an der Paradieshofstrasse und der Göschenenstrasse weisen zudem keinen individuellen oder ensemblebezogenen Schutzstatus auf. Auch in der letzten Zonenplanrevision wurde bewusst davon abgesehen, das Gebiet in die Schon- oder Schutzzone aufzunehmen. Auch aus städtebaulicher Sicht handelt es sich nicht um ein einzigartiges oder besonders schutzwürdiges Ensemble. (Auskunft: Medienstelle, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 91 52).
  • in der eidgenössischen Konsultation zur Weisung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV betreffend PFAS-Höchstgehalte in Lebensmitteln Stellung bezogen. Der Regierungsrat begrüsst die Weisung, die dem Gesundheits- und Konsumentenschutz Rechnung trägt. Er bringt in diesem Zusammenhang seine Erwartung zum Ausdruck, dass die relevanten Grenzwerte konsequent umgesetzt werden. Der Regierungsrat lehnt eine Weiterverarbeitung und Vermischung von kontaminierten Lebensmitteln im Sinne der Motion 25.3421 der ständerätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie dezidiert ab, weil dadurch der Gesundheitsschutz verletzt und die Exportchancen für Schweizer Lebensmittel kompromittiert würden (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 385 25 23).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz: «Sonderbestimmungen für Arbeitsnehmende mit Unternehmensbeteiligung in Jungunternehmen» die vorgesehenen Sonderregelungen für Arbeitnehmende in Jungunternehmen unterstützt, da sie den besonderen Bedürfnissen wachstumsorientierter Start-ups Rechnung tragen und diesen gezielte Flexibilität ermöglichen. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft sowie zur Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts. Gleichzeitig wäre es aus Sicht des Vollzugs hilfreich, wenn einzelne Bestimmungen klarer formuliert und die Voraussetzungen für ihre Anwendung präziser definiert würden. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Bereichsleitung Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 87 78).
  • die Gesamterneuerungswahlen der Gerichtspräsidien auf das Wochenende vom 25. April 2027 angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Wochenende vom 6. Juni 2027 statt. Die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen mit den entsprechenden Daten und Bedingungen wird voraussichtlich im Oktober 2026 publiziert. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber, Staatskanzlei, Tel: +41 61 267 86 36).
  • anstelle des zurückgetretenen Fabio Casertano für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Gesellschaftsmitglied im Schulrat der Primarschule Vogelsang gewählt:
    - Marco Baumann
  • anstelle der zurückgetretenen Brigitte Meyer für den Rest der laufenden Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Präsident des Schulrats der Primarstufe Margarethen gewählt:
    - Ian Sean Brouwer
  • aufgrund einer Vakanz für die laufende Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Vertreterin des Arbeitgebers in die Begutachtungskommission gewählt:
    - Regine Steinauer
  • anstelle des zurückgetretenen Marco Micheluzzi für die laufende Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als Vertretung der Arbeitsmarktbehörde in die Tripartite Kommission AVIG gewählt:
    - Dunja Schmid
  • anstelle des ausgeschiedenen Beat Lippuner für die laufende Amtsperiode bis zum 30. Juni 2029 als stellvertretende Vertretung der Arbeitsmarktbehörde in die Tripartite Kommission AVIG gewählt: 
    - Yves Simon
     

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.