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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission betreffend «ergänzende Velomassnahmen zur Sanierung St. Jakobs-Strasse, Zeughaus – Birsstrasse» abzuschreiben. Im Rahmen des Bauprojekts zur Erneuerung der St- Jakobs-Strasse wurden Massnahmen zugunsten des Veloverkehrs umgesetzt. So wurde ab Kreuzung Zeughaus – Einfahrt City-Gate ein neuer Veloweg erstellt und der bestehende Velostreifen von der Birsstrasse bis Gellertstrasse auf 1.80 Meter verbreitert. Der Teilrichtplan Velo von 2019 wird aktuell überarbeitet, um eine sichere und attraktive Veloinfrastruktur anzubieten. So besteht auf der Nebenfahrbahn zur St. Jakobs-Strasse gegenüber vom Stadion von und nach Muttenz eine attraktive Führung des Veloverkehrs, die künftig Teil des Velovorzugsroutennetzes sein wird. (Auskunft: Yannic Bulliard, Projektleiter Verkehrsnetze, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 267 46 71).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Christoph Hochuli (EVP) für die Schaffung eines Frauenhausgesetzes sowie eine Erhöhung der Schutzplätze und der Finanzierung der Frauenhäuser als Anzug zu überweisen. Der Schutz von Opfern vor Gewalt ist dem Regierungsrat ein grosses Anliegen, weshalb er mit zwei Frauenhäusern in der Region Leistungsvereinbarungen abgeschlossen hat. Zudem ist das Begehren des Motionärs, eine gesetzliche Grundlage für die Finanzierung von Frauenhäusern zu schaffen, bereits in Arbeit. Die übrigen Anliegen der Motion fallen allerdings nicht in die Zuständigkeit des Grossen Rates oder des Regierungsrats, sondern bedürfen der Mitwirkung der beiden Frauenhäuser. Deshalb können sie nicht Gegenstand einer Motion sein. Der Regierungsrat würde gerne über die Erfüllung der Anliegen bzw. deren weitere Entwicklung berichten und beantragt die Überweisung der Motion als Anzug. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Nicola Goepfert (Basta) betreffend «Überbrückungsbeiträge in zeitlich befristeten Notlagen für Sans-Papiers» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen der Motion. Die Motion ist aus formellen motionsrechtlichen Gründen jedoch als rechtlich unzulässig anzusehen. Der Regierungsrat ist deshalb bereit, im Rahmen eines Anzugs eine Vorlage auszuarbeiten, welche die Unterstützung von Sans-Papiers zur Überbrückung von Notlagen verbessert. Dabei werden die noch hängigen verwaltungsgerichtlichen Urteile zu finanziellen Unterstützungsleistungen von Sans-Papiers in den Städten Bern und Zürich - soweit für den Kanton Basel-Stadt und das vorliegende Motionsanliegen einschlägig – berücksichtigt. (Auskunft: Ruedi Illes, Amtsleiter Sozialhilfe, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 02 07).
  • dem Grossen Rat beantragt, eine Teilrevision des Gesetzes über die öffentlichen Spitäler (ÖSpG) anzunehmen. Die Vorlage umfasst zudem die Umsetzung der Motion der Gesundheits- und Sozialkommission betreffend Kenntnisgabe der Eignerstrategien der öffentlich-rechtlichen Spitäler an den Grossen Rat sowie die Umsetzung der Motion Stefan Wittlin (SP) betreffend Bewilligung von Grossinvestitionen der öffentlichen Spitäler durch den Grossen Rat. Dem Grossen Rat wird daher beantragt, diese als erledigt abzuschreiben. Im Zuge dieser Vorlage werden zudem die Umfirmierung des Felix Platter-Spitals sowie die Übernahme verschiedener Grundsätze der geltenden Public Corporate Governance Richtlinien ins ÖSpG beantragt. (Auskunft: Anne Tschudin, Leiterin Kommunikation, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 43 15).
  • dem Grossen Rat beantragt, die Teilrevision des Kulturfördergesetzes des Kantons Basel-Stadt vom 21. Oktober 2009 anzunehmen. In der Kulturförderung des Kantons ist es bestehende Praxis, Förderaufgaben an verwaltungsexterne Organisationen zu delegieren. Künftig soll die Möglichkeit zur Aufgabenübertragung weiter als bisher gefasst werden und auch eine Befugnis zum Erlass von Verfügungen beinhalten. Die Entschädigung, welche an Dritte entrichtet wird, wenn ihnen im Kulturfördergesetz beschriebene Aufgaben übertragen werden, ist eine Abgeltung gemäss § 4 Staatsbeitragsgesetz. Für die Gewährung von Abgeltungen ist gemäss Staatsbeitragsgesetz Voraussetzung, dass «eine genügende Rechtsgrundlage für die Übertragung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabe vorhanden ist». Das Kulturfördergesetz soll deshalb um ein neues Kapitel mit Regelungen zur Übertragung von Aufgaben an Dritte ergänzt werden. Dadurch wird die Rechtssicherheit, sowohl für die beauftragten Organisationen als auch für die um Förderung ersuchenden Kulturschaffenden erhöht. Mit der Ergänzung des Kulturfördergesetzes wird sichergestellt, dass diese in Bezug auf den Rechtsschutz nicht schlechter gestellt werden, wenn der Kanton die Kulturförderaufgaben durch Dritte erbringen lässt, als wenn er diese Aufgaben selbst wahrnimmt. (Auskunft: Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 40 22).
  • den Jahresbericht des Stadtbelebungsfonds 2025 zur Kenntnis genommen. Aus dem Stadtbelebungsfonds können Beiträge für Projekte oder Aktionen gesprochen werden, die auf nachhaltige Weise die Entwicklung der Basler Innenstadt als attraktiven Ausgeh- und Shopping-Standort fördern. Der Fonds hat 2025 sein viertes Geschäftsjahr abgeschlossen. Im Berichtsjahr hat der Stadtbelebungsfonds sieben Projekte mit insgesamt 580'120 Franken zur Unterstützung empfohlen. Der Fondssaldo beläuft sich per 31. Dezember 2025 auf 4'726'811.63 Franken. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement), Tel. +41 61 267 42 30).
  • dem Grossen Rat beantragt, den bereits 2024 genehmigten Darlehensanteil zur Mitfinanzierung des Neubaus des Klinikums 3 im Betrag von 150 Millionen Franken für die (Re-) Finanzierung des Kaufs des St. Claraspitals umzuwidmen. Das Universitätsspital Basel (USB) hat 2025 das St. Claraspital gekauft. In diesem Zusammenhang hat es mitgeteilt, auf den Neubau des Klinikums 3 zu verzichten. Es hat deshalb dem Regierungsrat beantragt, den vom Grossen Rat bereits 2024 genehmigten Darlehensanteil umzuwidmen. Der Regierungsrat unterstützt diesen Antrag. Gleichzeitig beabsichtigt er, den Restbetrag des bereits gewährten Darlehens zur Mitfinanzierung des Neubaus des Klinikums 2, Phase 1 (Turm), von 110.5 Millionen Franken vollständig auszuzahlen. Er unterbreitet deshalb dem Grossen Rat auch die Genehmigung eines Nachtragskredites zur Erhöhung des lnvestitionsplafonds «Darlehen und Beteiligungen» im Betrag von 239.5 Millionen Franken. (Auskunft: Dr. Lukas Engelberger, Regierungsrat, Vorsteher des Gesundheitsdepartements, via Medienstelle, Tel. +41 61 267 43 15).
  • die Änderung der kantonalen Justizvollzugsverordnung beschlossen. Die Verordnung wird betreffend behördliche Zuständigkeiten im Bereich des vorzeitigen Straf- und Massnahmenvollzugs und betreffend den Namen der Abteilung Bewährungsdienste an die aktuelle Rechts- und Sachlage angepasst. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
  • die Anpassung der Verordnung über den Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen bei der Kantonspolizei als Pilotversuch (Drohnenverordnung) beschlossen. Der Regierungsrat hat die Geltungsdauer der Drohnenverordnung um drei Jahre verlängert. Der Pilotversuch wurde in allen Einsatzbereichen im Jahr 2025 vollständig gestartet und verläuft bis dato vielversprechend. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch nicht abschliessend beurteilt werden, ob und in welchem Umfang Anpassungen an den rechtlichen Grundlagen oder am operativen Betrieb erforderlich sind. Für eine fundierte Auswertung und die Ableitung einer nachhaltigen, definitiven Regelung wird daher zusätzliche Zeit benötigt. Sollte das Pilotprojekt erfolgreich sein, ist beabsichtigt, die entsprechenden Nominierungen zu verstetigen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
  • Katalin Jenni zur Wahl in den Vorstand von Basel Area Business & Innovation (BaselArea) für die bis 31. Dezember 2027 laufende Amtsperiode vorgeschlagen. Der Regierungsrat nominiert Katalin Jenni zudem als Vertreterin des Kantons Basel-Stadt im Verwaltungsrat der Switzerland Innovation Park Basel Area AG. Samuel Hess, Co-Leiter Bereich Wirtschaft im Amt für Wirtschaft und Arbeit, tritt als bisheriger Vertreter im Vorstand der BaselArea und im Verwaltungsrat der Switzerland Innovation Park Basel Area AG per Ende Mai 2026 zurück. Der Regierungsrat schlägt den beiden Organisationen Katalin Jenni, Co-Leiterin Bereich Wirtschaft im Amt für Wirtschaft und Arbeit, als seine Nachfolgerin vor. (Auskunft: Samuel Hess, Co-Leiter Bereich Wirtschaft im Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 38).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 die Antworten an die Bundeskanzlei genehmigt. Der Bundesrat hat am 28. Januar 2026 die Bundeskanzlei beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen im Rahmen der Überprüfung 2025 ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 28. April 2026. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber, Staatskanzlei, Tel: +41 61 267 86 36).
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur Änderung der Anpassung der Rechtsform der RUAG MRO Holding AG auf eine materielle Stellungnahme verzichtet. Mit der Vernehmlassungsvorlage zur Totalrevision des Bundesgesetzes über Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB) soll die Rechtsform der RUAG MRO Holding AG angepasst und in eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft (AG) überführt werden. Dadurch sollen Führungsstrukturen geschaffen werden, die den heutigen Gegebenheiten und den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen angemessen sind. Im Zentrum der Unternehmenstätigkeit der RUAG MRO steht der Beitrag zur Sicherstellung der Ausrüstung der Armee. Von der Vorlage sind keine direkten Auswirkungen auf den Kanton Basel-Stadt zu erwarten. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
  • die angepassten Eckwerte für die Anstellungsverhältnisse an der Universität Basel genehmigt. Die revidierte Gehaltsordnung der Universität schafft eine aktualisierte Grundlage für die Einreihung aller Angestellten in die Lohnklassen. Sie stärkt Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Funktionen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 82 60).
  • 19 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der zurückgetretenen Sarah Cruz-Wenger für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2030 als Mitglied der Paritätischen Betriebskommission Motorfahrzeugprüfstation gewählt:
    Andreas Zbinden
  • Für den Rest der laufenden Amtsperiode bis 31. März 2030 als Mitglieder der Paritätischen Betriebskommission Motorfahrzeugprüfstation wurden wiedergewählt:
    Heidrun Gutmannsbauer
    Markus Sennhauser

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.