Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Philip Karger (LDP) betreffend «Bürokratie in der Verwaltung von Basel-Stadt» abzuschreiben. Der Regierungsrat nimmt den Standortfaktor der bürokratischen Prozesse ernst und hat in diversen Bereichen Massnahmen ergriffen, welche zu einer Vereinfachung führen sollen. Seit 2011 ist für die Verwaltung des Kantons Basel-Stadt die Regulierungsfolgeabschätzung Pflicht. Diese dient dazu, bürokratische Prozesse der Verwaltung pragmatisch umzusetzen, die Verwaltung für die Bedürfnisse der Wirtschaft zu sensibilisieren und den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Regulierung den administrativen und kostenmässigen Auswirkungen auf die Unternehmen gegenüberzustellen. Alle Departemente setzen gezielte Massnahmen zur Vereinfachung und Beschleunigung des Bewilligungswesens um. Der digitale Transformationsprozess wird dabei laufend fortentwickelt. Es erscheint zielführender, die vorhandenen Ressourcen in eine rasche und praktikable Umsetzung der zahlreichen Prozessoptimierungen zu stecken, als in einer Studie zu binden, die kaum zusätzliche Erkenntnisse hervorbringen würde. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber, Staatskanzlei, Tel. +41 61 267 86 36).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) betreffend «grenzüberschreitenden Polizeiarbeit und effizientere Bekämpfung und Aufklärung von Velo- und E-Bike-Diebstählen» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat hat grosses Verständnis für die Forderung, dass die grenzüberschreitende Polizeizusammenarbeit intensiviert und Velo- und E-Bike-Diebstähle effizienter bekämpft werden sollen. Er sieht denn auch grossen und dringenden Handlungsbedarf. Die Anliegen der teilweise rechtlich unzulässigen Motion werden aufgenommen und die Bekämpfung der Velo- und E-Bike-Diebstähle sowohl auf operativer, präventiver als auch politischer Ebene verstärkt. Dabei wird bewusst auf eine gezielte Weiterentwicklung der bereits bestehenden und bewährten Strukturen gesetzt. Die Massnahmen reichen von einer verstärkten operativen Koordination und systematisierten Schwerpunktaktionen über den Ausbau der Prävention bis hin zu einer vertieften grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Franziska Stier (Basta) betreffend «grundrechtskonformen Internetzugang in der Administrativhaft» zur Erfüllung zu überweisen. Das Gefängnis Bässlergut hat das Angebot zur Nutzung von Internet und Videotelefonie in der Administrativhaft im Jahr 2025 bereits ausgebaut. Zusätzliche Erweiterungen, die für die eingewiesenen Personen eine deutliche Verbesserung darstellen, sind für Sommer 2026 geplant. Die eingewiesenen Personen haben zudem neben Internet und Videotelefonie zahlreiche weitere Möglichkeiten, um ihre Verfahrensrechte wahrzunehmen, sich zu informieren und mit der Aussenwelt in Kontakt zu treten. Gewisse Einschränkungen – wie das Verbot von Mobiltelefonen, Tablets und Laptops – müssen bestehen bleiben, sind aber mit den Vorgaben des Bundesgerichts und namentlich der Meinungs- und Informationsfreiheit vereinbar. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Nicola Goepfert (Basta) betreffend «Gewährung einer unentgeltlichen Rechtsvertretung ab 10 Hafttagen für alle Haftarten bei fehlenden finanziellen Mitteln» nicht zu überweisen. Die Motion verlangt, dass im Kanton Basel-Stadt bedürftigen Personen in ausländerrechtlicher Administrativhaft spätestens ab dem zehnten Hafttag eine unentgeltliche Rechtsvertretung gewährt wird. Die geltende Regelung gewährleistet jedoch den Rechtsschutz von Personen in Administrativhaft in ausreichendem Masse. Die bestehenden Instrumente der richterlichen Haftprüfung, der bedarfsorientierten Rechtsverbeiständung sowie der niederschwelligen Rechtsberatung vor Ort bilden ein System, das den effektiven Rechtsschutz der Betroffenen sicherstellt. Schliesslich vermag der von der Motion gezogene Vergleich mit dem Strafverfahren angesichts der grundlegend unterschiedlichen Verfahrensstruktur keinen Systemwechsel zu begründen. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Heidi Mück (Basta) betreffend «Kinderrechte umsetzen: Für ein Verbot ausländerrechtlicher Administrativhaft für Minderjährige im Kanton Basel-Stadt» nicht zu überweisen. Das geforderte Verbot ist mit dem Bundesrecht nicht vereinbar und die Motion daher rechtlich unzulässig. Unabhängig davon hätte ein Verbot von kurzfristigen Festhaltungen bei Minderjährigen auch erhebliche praktische Auswirkungen, da ein operativ notwendiges Minimalinstrument zur Sicherstellung eines geordneten Vollzugs wegfallen würde. Im Bereich Administrativhaft wäre das Verbot hingegen ohne praktische Tragweite, da das Migrationsamt Basel-Stadt praxisgemäss keine Administrativhaften gegenüber Minderjährigen verfügt. (Auskunft: Medienstelle, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Anina Ineichen (Grüne) betreffend «Gewaltschutz an Grossveranstaltungen» zu Erfüllung zu überweisen. Die Motion nimmt Bezug auf das bei Eurovision Song Contest 2025 umgesetzte Schutzkonzept und verlangt, dass zentrale Elemente für künftige Grossveranstaltungen systematisch nutzbar gemacht werden. Der Regierungsrat ist bereit, die Motion umzusetzen. Gestützt auf die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt ESC 2025 sowie unter Einbezug der zuständigen Stellen und der Veranstaltenden wird ein kantonales Konzept für den Gewaltschutz an Grossveranstaltungen entwickelt. Das Konzept soll die unterschiedlichen Bedürfnisse verschiedener Veranstaltungen berücksichtigen und risikobasiert sowie modular ausgestattet sein. Die konkrete Ausgestaltung der Massnahmen soll anlassbezogen erfolgen. (Auskunft: Dr. Christoph Bosshardt, Abteilungsleiter Aussenbeziehungen und Stadtortmarketing, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 40 87).
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Catherine Alioth (LDP) betreffend «Professionelle ICT-Lehrstellenförderung» als Anzug zu überweisen. Die vorliegende Motion kann nur gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft umgesetzt werden. Damit liegt die Motionsforderung nicht vollständig im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats Basel-Stadt und kann deshalb nicht Gegenstand einer Motion sein. Zudem ist ICT nicht die einzige Branche, die vom Fachkräftemangel und von unbesetzten beziehungsweise fehlenden Lehrstellen betroffen ist. Eine gezielte Sonderförderung für ICT-Lehrstellen müsste gut begründet werden. Mit dem 2025 lancierten Masterplan Berufsbildung wird das Ziel verfolgt, die Attraktivität der Berufsbilddung zu stärken und den Zugang zur beruflichen Grundbildung zu erleichtern. Der Lehrstellenförderung kommt dabei eine zentrale Rolle zu. Es ist davon auszugehen, dass sich dies auch positiv auf die ICT-Branchen auswirken wird. Die Entwicklung in Bezug auf die ICT-Lehrberufe wird beobachtet und allfällige Massnahmen werden geprüft, weshalb die Motion dem Regierungsrat als Anzug überwiesen werden soll. (Auskunft: Patrick Langloh, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 56 30).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Martina Bernasconi (FDP) betreffend «Wasserstofftankstellen» und den Anzug Lisa Mathys (SP) betreffend «Chance für eine regionale Leuchtturm-Zusammenarbeit? Batterie- und H2-Brennstoffzellen abzuschreiben. Der Regierungsrat legt seine Auffassung dar, dass die Wasserstofftechnologie diverse Potentiale und Möglichkeiten für eine klimafreundliche Mobilität beinhaltet und Fahrzeuge mit Wasserstoff- oder Brennstoffzellenantrieb v.a. im Bereich Schwerverkehr eine Ergänzung zu batteriebetriebenen Fahrzeugen sein können. Mit der kürzlichen vorgelegten Strategie der beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft zu grünem Wasserstoff und seinen Derivaten besteht ein Rahmen, der die grundsätzliche Heranqehensweise der beiden Kantone im Bereich Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen darlegt. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 17).
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) betreffend «Wahlen: Systematische Diskriminierung der Frauen durch die Beschränkung der Anzahl Zeichen für die ‘Angaben zur Person’» abzuschreiben. Aufgrund des beschränkten Platzes auf den Wahlzetteln ist die Limitierung der Zeichenzahl auf der zweiten Zeile unumgänglich. Eine Gleichbehandlung aller Kandidierenden liesse sich dadurch herstellen, dass inhaltliche Vorgaben für die zweite Zeile statuiert werden, wie dies in anderen Kantonen in der Regel der Fall ist. Andere Kantone gestatten nur Angaben zum Beruf bzw. zur Haupttätigkeit, zum Wohnort, gegebenenfalls den Vermerk «bisher» und teilweise zum Jahrgang. (Auskunft: Marco Greiner, Vizestaatsschreiber, Staatskanzlei, Tel: +41 61 267 86 36).
- für das Studienjahr 2026/27 die Beschränkung der Studierendenzahl in den Bachelorstudiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin sowie Sport, Bewegung und Gesundheit genehmigt. Damit die Studienqualität erhalten werden kann, ist an der Universität Basel für diese Studienfächer jeweils ein Eignungstest für die Zulassung zum Studium durchzuführen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. +41 61 267 82 60).
- die Änderung der Heilmittelverordnung vom 6. Dezember 2011 beschlossen. Der Regierungsrat hat §12a Abs. 1 der Heilmittelverordnung dahingehend geändert, dass bezüglich Impfungen in Apotheken anstelle von bisher einzeln aufgeführten Impfungen neu auf den jeweils geltenden Impfkatalog des Schweizerischen Impfplans (nationaler Impfplan) verwiesen wird. Konkret sollen Apothekerinnen und Apotheker ohne ärztliche Verschreibung die gemäss den Richtlinien des Schweizerischem Impfplans empfohlenen Impfungen an Personen, die das 16. Altersjahr vollendet haben, vornehmen können. Der Impfkatalog für in Apotheken angebotene Impfungen wird damit erweitert. Mit dieser Änderung sollen die bisherigen Massnahmen zur niederschwelligen Impfung von impfwilligen Personen mit Blick auf den Schutz der öffentlichen Gesundheit weiter gestärkt und das Risiko eines fehlenden oder unzureichenden Impfschutzes in der Bevölkerung noch optimaler verringert werden. (Auskunft: Esther Ammann, Kantonsapothekerin, Gesundheitsdepartement, Tel. +41 61 267 95 33).
- an der Fachkonsultation zum 6. Staatenbericht der Schweiz zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten teilgenommen. Die Fachkonsultation wird von der Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten koordiniert. Die Kantone sind gebeten, zu Fragen im Antisemitismus- sowie im Bildungsbereich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen, sofern in anderen Berichten nicht oder nicht hinreichend behandelt. (Auskunft: Jenny Pieth, Co-Leiterin Gleichstellung und Diversität, Präsidialdepartement, Tel. +41 61 267 44 54).
- der Stiftung Stadt.Geschichte.Basel für die Langzeitarchivierung und nachhaltige Sicherung ihrer digitalen Daten vom Juni bis Oktober 2026 einen Beitrag aus dem Swisslos-Fonds von 36'500 Franken bewilligt. Seit Beginn der Erarbeitung der aktuellen Publikation zur Stadtgeschichte Basels vor zehn Jahren ist die digitale Entwicklung weiter vorangeschritten. Stadt.Geschichte.Basel hat neben der erfolgreichen Buchreihe auch umfangreiche digitale Inhalte aufgebaut. Dazu gehören Forschungsdatenbanken, über 1'000 digitalisierte Bildquellen sowie Vermittlungsangebote online. Damit diese Investitionen langfristig verfügbar bleiben, bedarf es einer professionellen Überführung in stabile Langzeitarchive. Die Stiftung verfolgt hierzu eine Langzeitarchivierungsstrategie (LZA), welche die Trennung von statischen Archivdaten, dynamischen Webseiten und Software-Code vorsieht. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. +41 61 267 71 72.)
- anstelle des zurückgetretenen Dr. Guido Vogel für den Rest der laufenden Amtsperiode bis am 30. Juni 2029 als Mitglied der Kinder- Jugend- und Familienkommission gewählt:
Martin Leschhorn Strebel - anstelle der ausscheidenden Katrin Kraus per 1. Juli 2026 für die Amtsperiode bis am 31. Dezember 2028 in den Stiftungsrat der Stiftung Volkshochschule beider Basel gewählt:
Prof. Dr. Ulla Klingovsky - festgestellt, dass anstelle des zurückgetretenen Raoul Furlano als Mitglied des Grossen Rates nachrückt:
Lukas Hug, Liste 03 (LDP Liberal-Demokratische Partei Basel-Stadt und Jungliberale) des Wahlkreises Grossbasel-Ost.
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.