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Flugzeit der Japankäfer hat begonnen – Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung mit der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt intensivieren nach den ersten Funden eines Japankäfers am 23. Juni 2025 in der Brüglinger Ebene in Münchenstein, im Wenkenpark Riehen und am 24. Juni 2025 im Rosenfeldpark Basel ihre Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling so schnell wie möglich zu bekämpfen und die Ausbreitung zu verhindern. Die Massnahmen kommen mit der publizierten Allgemeinverfügung zum Tragen. Bis Ende September 2025 gilt im Befallsherd ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen sowie ein Transportverbot für Grüngut und Erde.

Bild Japankäfer
© Shutterstock

Massnahmeplan 2025: Überwachung und Bekämpfung
Die Fallenstandorte und Kontrollen wurden deutlich intensiviert und das befallene Gebiet in einen Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden. Die Bekämpfungsmassnahmen in der Allgemeinverfügung bleiben gegenüber 2024 weitgehend unverändert und werden stichprobenartig kontrolliert. 
 

Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im Befallsherd
Ab sofort gilt ein Bewässerungsverbot für Rasen- und Grünflächen im definierten Befallsherd bis Ende September 2025. Das Ziel ist, die Grünflächen möglichst unattraktiv für die Japankäferweibchen zu machen, welche ihre Eier bevorzugt in feuchten Rasen und Wiesen ablegen. Das Giessen von Blumen und Gemüse im Garten ist weiterhin erlaubt. Sportrasen-Grünflächen sind vom Verbot ausgenommen. Betreiber von Sportrasenflächen können beim kantonalen Pflanzenschutzdienst ein Gesuch anfordern. Auf diesen Flächen müssen im Herbst erneut Nematoden (Fadenwürmer) für die Bekämpfung eingesetzt werden. Diese Ausnahme gilt nur für Sportrasen-Grünflächen, nicht für Privatgärten.
 

Transportverbot für Grüngut und Lagerung der Oberflächenschicht des Bodens
Um eine Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist es während der Flugzeit des Japankäfers verboten, Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone zu transportieren. Die reguläre Grüngutabfuhr der Gemeinden bleibt davon unberührt und kann weiter genutzt werden. 
Des Weiteren ist es untersagt, Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in Erde aus dem befallenen Gebiet hinaus zu transportieren. Auch die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus, ist verboten.
 

Potenzielle Schäden in Millionenhöhe
Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Die möglichen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat sich der Käfer erst einmal verbreitet, ist die Bekämpfung sehr schwierig. Deshalb gibt der Bund für den Befall das Ziel vor, ihn zu tilgen, solange dies noch möglich ist. 
 

Zusammenarbeit und Vorsorge
Bund und Kantone betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Nur durch konsequente Umsetzung der Massnahmen und die Mithilfe aller Beteiligten kann die Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden. 
 

Bitte melden Sie den Verdachtsfall: 
Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00 

Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch

Basel-Stadt: japankaefer@bs.ch

Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft unter: 

Japankäfer - Baselland

Japankäfer | Kanton Basel-Stadt

Weitere Auskünfte

Eleonor Fiechter

Kantonaler Pflanzenschutzdienst, Ebenrain, Kanton Basel-Landschaft

Timo Börker

Kantonaler Pflanzenschutzdienst, Stadtgärtnerei Basel, Kanton Basel-Stadt

Bau- und Verkehrsdepartement

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