Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Flugzeit der Japankäfer hat begonnen – Allgemeinverfügung tritt in Kraft

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Gemeinsame Medienmitteilung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt intensivieren nach den ersten Funden von Japankäfern im Befallsherd in diesem Jahr in Basel und Baselland ihre Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling so schnell wie möglich zu bekämpfen und die Ausbreitung zu verhindern. Die Massnahmen kommen mit der heutigen publizierten Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2026 zum Tragen. Ein Bewässerungsverbot im Befallsherd für Rasen- und grasbewachsene Grünflächen wird es in dieser Saison nicht geben, dennoch empfehlen die kantonalen Pflanzenschutzdienste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die Bewässerung von Rasen- und grasgewachsenen Grünflächen einzustellen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Bis Ende September 2026 gilt ein Transportverbot für Schnittgut und Oberflächenschicht des Bodens aus dem Befallsherd hinaus.

Bild Japankäfer
Japankäfer
© Shutterstock

Massnahmenplan 2026: Überwachung und Bekämpfung
In beiden Kantonen wurde ein intensives Fallennetz zur Überwachung des Japankäfers installiert und im befallenen Gebiet ein Befallsherd und eine Pufferzone ausgeschieden. Die Bekämpfungsmassnahmen sind in der Allgemeinverfügung vom 24.06.2026 aufgeführt und werden stichprobenartig kontrolliert. 

Bewässerung von Rasen- und Grünflächen im Befallsherd
Gerade im urbanen Gebiet verlangt die Situation eine sorgfältige Abwägung. Der reiche Baumbestand in Parks und Privatgärten, darunter viele alte und wertvolle Exemplare, ist essenziell für ein ausgeglichenes Stadtklima. Ein striktes Bewässerungsverbot von Grünanlagen schwächt die Widerstandskraft der Bäume gegenüber Krankheiten und weiteren Folgeschäden. Vor diesem Hintergrund erscheint ein differenzierter Umgang mit der Bewässerung sinnvoller als ein generelles Verbot.

Das Einstellen oder Reduzieren der Bewässerung von Rasenflächen ist dennoch eine der wenigen Massnahmen, welche aktuell zur Bekämpfung der Larven des Japankäfers im Boden zur Verfügung steht. Die Larven brauchen für ihre Entwicklung eine gewisse Bodenfeuchtigkeit. Bei zunehmender Trockenheit des Bodens sinkt die Überlebenswahrscheinlichkeit der Larven deutlich.

Daher empfehlen beide kantonalen Pflanzenschutzdienste die Bewässerung einzustellen oder auf das notwendigste Mass zu reduzieren. Das Giessen von Blumen und Gemüse im Garten sowie das Giessen von Topfpflanzen, sofern diese grasfrei gehalten werden, ist weiterhin unproblematisch.

Einsatz von Nematoden
Die zuständigen Stellen des Kantons sind demnach befugt, Untersuchungen durchzuführen und im Bedarfsfall Nematoden zur Larvenbekämpfung auszubringen. 

Transportverbot für Grüngut und Lagerung der Oberflächenschicht des Bodens
Um eine Verschleppung des Japankäfers zu verhindern, ist es während der Flugzeit des Japankäfers verboten, Grüngut aus dem Befallsherd und der Pufferzone hinaus zu transportieren. Die reguläre Grüngutabfuhr der Gemeinden bleibt davon unberührt und kann weiter genutzt werden. 

Des Weiteren ist es untersagt, Kompost und Pflanzen mit Wurzeln in Erde aus dem befallenen Gebiet hinaus zu transportieren. Auch die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus dem Befallsherd hinaus, ist verboten.

Potenzielle Schäden in Millionenhöhe
Der Japankäfer befällt über 400 Pflanzenarten, darunter wichtige landwirtschaftliche Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben, aber auch Bäume, Zierpflanzen und Rasen. Die möglichen Schäden in der Schweiz werden auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Hat sich der Käfer erst einmal verbreitet, ist die Bekämpfung sehr schwierig. Deshalb gibt der Bund für den Befall das Ziel vor, ihn zu tilgen, solange dies noch möglich ist. 

Zusammenarbeit und Vorsorge
Bund und Kantone betonen die Bedeutung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung. Nur durch konsequente Umsetzung der Massnahmen und die Mithilfe aller Beteiligten kann die Ausbreitung des Japankäfers verhindert und die Sicherheit der landwirtschaftlichen Kulturen gewährleistet werden. 

 

Bitte melden Sie Verdachtsfälle:

Japankäfer-Hotline: Tel. 061 267 64 00
Basel-Landschaft: japankaefer@bl.ch
Basel-Stadt: japankaefer@bs.ch

 

Weitere Informationen über den Japankäfer und die Massnahmen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft finden Sie unter: 

Japankäfer - Baselland

Japankäfer | Kanton Basel-Stadt

Weitere Auskünfte

Eleonor Fiechter

Kantonaler Pflanzenschutzdienst, Ebenrain, Kanton Basel-Landschaft

Timo Börker

Kantonaler Pflanzenschutzdienst, Stadtgärtnerei Basel, Kanton Basel-Stadt

Bau- und Verkehrsdepartement

Karte von Basel-Stadt
Zur Karte von MapBS. Externer Link, wird in einem neuen Tab oder Fenster geöffnet
Münsterplatz 11
4051 Basel

Öffnungszeiten

Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr