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Gewaltfreie Erziehung: Erziehungsdepartement begrüsst die gesetzliche Verankerung

Medienmitteilung

Erziehungsdepartement

Ab dem 1. Juli 2026 ist der Grundsatz der gewaltfreien Erziehung ausdrücklich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch verankert. Die neue Bestimmung bekräftigt das Recht von Kindern auf eine Erziehung ohne Gewalt. Das Erziehungsdepartement begrüsst diesen wichtigen Schritt und unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche bereits heute mit vielfältigen Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsangeboten.

Die neue Bestimmung verankert im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, dass Kinder Anspruch auf eine Erziehung ohne körperliche oder psychische Gewalt und ohne Vernachlässigung haben. Sie fördert das Bewusstsein für einen respektvollen Umgang innerhalb der Familie und bekräftigt die wichtige Rolle der Eltern, ihre Kinder durch klare Regeln, Grenzen und Orientierung zu begleiten.

Basel-Stadt unterstützt Familien bereits heute

Kinder zu begleiten und zu erziehen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Eltern und Erziehungsberechtigte stehen im Alltag immer wieder vor Herausforderungen. Basel-Stadt verfügt deshalb über ein breites Angebot an Beratungs-, Präventions- und Unterstützungsleistungen für Familien. Diese Angebote stärken Eltern in ihrer Erziehungsaufgabe, unterstützen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung und helfen, Belastungssituationen frühzeitig aufzufangen. Zu den Angeboten gehören insbesondere:

Unterstützung für Eltern, Kinder und Jugendliche

Unterstützung im Frühbereich

Unterstützung in Schule

Kindesschutz und Unterstützung

Unterstützung frühzeitig nutzen

Fragen rund um Erziehung gehören zum Familienalltag. Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ist ein Zeichen von Verantwortung und kann helfen, schwierige Situationen frühzeitig zu entschärfen. Mit seinen Angeboten trägt der Kanton Basel-Stadt dazu bei, dass Kinder und Jugendliche sicher, gesund und respektvoll aufwachsen können.

Weitere Auskünfte

Medienstelle Erziehungsdepartement Basel-Stadt

Erziehungsdepartement

Karte von Basel-Stadt
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Leimenstrasse 1
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag - Freitag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr