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Unterstützungsangebote für die Steuererklärung 2025

Medienmitteilung

Finanzdepartement

Anfang Februar verschickt die Steuerverwaltung Basel-Stadt die Unterlagen für die Steuererklärung 2025. Der Kanton bietet auch in diesem Jahr ein Unterstützungsangebot für die Bevölkerung an. Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. März 2026. Diese Frist kann kostenlos bis am 30. September 2026 verlängert werden.

Die Steuererklärung 2025 wird Anfang Februar an alle steuerpflichtigen Personen im Kanton Basel-Stadt versendet. Wie bereits bei der Steuererklärung 2024 steht die Steuersoftware BalTax ausschliesslich als Onlineversion zur Verfügung. Mit BalTax kann die Steuererklärung vollständig elektronisch ausgefüllt und mit allen Belegen online eingereicht werden. Die Möglichkeit des Ausdruckens und der Einreichung per Post besteht aber weiterhin. Nach wie vor kann die Steuererklärung auch von Hand ausgefüllt und auf Papier eingereicht werden. 

Vorteile der Online-Steuererklärung und Neuerungen

Basel-Stadt hat die elektronische Steuererklärung 2021 eingeführt. Im Onlineportal «eSteuern.BS.ch» können Nutzerinnen und Nutzer auch jederzeit ihren Kontoauszug einsehen und beispielsweise zu viel bezahlte Steuern auszahlen lassen, Steuerausweise bestellen oder Einzahlungsscheine generieren. Der Zugang zum Steuerportal erfolgt seit Juni 2024 über das Login AGOV des Bundes. 

Mit der Steuererklärung 2025 wird die Digitalisierung der Papierbelege vereinfacht. Neu kann dazu einfach die Kamerafunktion des Smartphones oder Tablets verwendet werden, die separate App «oBeam» wird nicht mehr benötigt. Auch wurde der Steuererklärung ein neuer Bereich für die Eingabe von Kryptoanlagen hinzugefügt. 

Vielfältiges Unterstützungsangebot

Bei Fragen zur Steuererklärung, zur BalTax-Software oder dem Login mit AGOV bietet der Kanton auch dieses Jahr ein breites Unterstützungsangebot an. Das Ziel ist es, dass möglichst viele Personen von den Vorteilen der elektronischen Steuererklärung profitieren können.

Bei Fragen zur Registrierung mit AGOV:

  • Telefon-Hotline 061 267 31 31 (Montag - Freitag, 8:00 - 20:00 Uhr, und Samstag, 8:00 - 12:00 Uhr).
  • Online: Support-Formular ePortal

Bei technischen Fragen zu BalTax:

  • Telefon-Hotline 061 267 67 67 (Montag - Freitag, 9.00 - 11.30 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr)
  • E-Mail-Support: baltax@bs.ch

Neben der Unterstützung per Telefon oder E-Mail bietet der Kanton auch dieses Jahr sogenannte Help Points an. Dort helfen Mitarbeitende des Finanzdepartements persönlich bei Fragen zum Login mit AGOV oder zur Nutzung von BalTax Online. Über die Webseite der Steuerverwaltung können Interessierte einen persönlichen Termin buchen.

Abgabefrist online verlängern

Die Abgabefrist der Steuererklärung für natürliche Personen dauert bis 31. März 2026, für Unternehmen bis 30. Juni 2026. Diese Frist kann gebührenfrei bis 30. September 2026 verlängert werden. Das geht am einfachsten mit der Online-Fristerstreckung.

Weitere Auskünfte

David Weber

Kommunikationsbeauftragter Finanzdepartement