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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 7., 14. und 21. Januar 2026

Medienmitteilung

Grosser Rat

Der Grosse Rat entscheidet in der Januarsitzung über den Verkauf der Basler Personenschifffahrt an United Waterways. Weiter beschliesst er über diverse Ausgaben, darunter für Verkehrsplanungen rund um den Bahnhof SBB. Zur Stadttauben-Initiative präsentiert die vorberatende Kommission einen Gegenvorschlag.

Wahl der Ratsleitung 2026

Das Grossratspräsidium wechselt jährlich, auf den 1. Februar wird Balz Herter den Stab weiterreichen. Der Grosse Rat wählt deshalb zum Auftakt das neue Präsidium für das Amtsjahr 2026. Die SVP schlägt Statthalterin Gianna Hablützel-Bürki zur Wahl vor. Für das Statthalteramt portiert die LDP-Fraktion Michael Hug.

Der Grosse Rat wählt zudem ein neues Präsidium der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission.

Verkauf der Basler Personenschifffahrt

Die Basler Personenschifffahrt AG (BPG) hat seit Jahren finanzielle Probleme und braucht Geld vom Kanton. Ende 2025 läuft die aktuelle Leistungsvereinbarung mit dem Kanton aus. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat nun den Verkauf der BPG an United Waterways AG. Das Basler Unternehmen hat dem Kanton ein Übernahmeangebot gemacht und ist bereit, das Angebot an Kurs-, Rund- und Charterfahrten ohne staatliche Beiträge weiterzuführen. Der Verkaufspreis beträgt 250‘000 Franken. Der Kaufvertrag sieht eine Betriebsgarantie für die BPG über einen Zeitraum von zwölf Jahren vor. Zudem verpflichtet sich United Waterways, während drei Jahren keine Kündigungen auszusprechen, die bestehenden Lohn- und Anstellungsbedingungen beizubehalten und die Flotte der BPG (aktuell drei Schiffe) spätestens bis ins Jahr 2037 CO2-neutral zu betreiben.

Die Verkaufslösung war in der Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) umstritten. Die 6:5-Mehrheit stimmt der für den Verkauf notwendigen Umwidmung der BPG-Aktien vom Verwaltungs- ins Finanzvermögen zu und betont die Chancen für ein attraktives Schifffahrtangebot. Die WAK-Minderheit erachtet die vereinbarten Sicherheiten als ungenügend und lehnt eine Privatisierung ab. Sie fordert stattdessen eine neue Leistungsvereinbarung mit der BPG für 2026-2030 und einen deutlich höheren Betriebsbeitrag von insgesamt 6,5 Mio. Franken. (Mehr s. Medienmitteilung der WAK vom 16. Dez. 2025).

Stadttaubeninitiative und Gegenvorschlag

Heute leben in Basel etwa 7000 bis 8000 Stadttauben. Ihr Kot verschmutzt öffentliche Plätze, Balkone und Fassaden, was eine hygienische Belastung darstellt. Die im April 2024 eingereichte Volksinitiative für ein «Neues Stadttaubenkonzept Kanton Basel-Stadt» will die Zahl der Tauben auf 3000 bis 4000 reduzieren und in der ganzen Stadt betreute Taubenschläge aufstellen; das entspräche 20 bis 25 Standorten. 

Für die Regierung und die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission (UVEK) ist die Notwendigkeit eines aktiven Stadttaubenmanagements und einer Bestandsreduktion unbestritten; eine zu hohe Population schade auch den Tieren selbst. Der Regierungsrat und die UVEK wollen aber vorerst mit einer begrenzten Anzahl Taubenschlägen Erfahrungen sammeln. Der Regierungsrat sieht in seinem Gegenvorschlag ein dreijähriges Pilotprojekt mit drei Taubenschlägen vor. Die UVEK möchte den Gegenvorschlag erweitern: Sie schlägt mit 10 zu 2 Stimmen ein vierjähriges Pilotprojekt mit fünf Taubenschlägen vor. Dafür beantragt sie 830'000 Franken. Die Kosten beinhalten die Betreuung der Taubenschläge, eine vogelkundliche Kompetenzstelle sowie Öffentlichkeitsarbeit. In Basel könnten ehemalige Taubenschläge, die es bis 2020 gab – vor allem in Schulhäusern und Kirchen – wieder in Betrieb genommen werden.

Im Gegensatz zur Initiative, die ein Tötungsverbot fordert, wollen Regierung und UVEK eine fachgerechte Tötung zulassen. Der Gegenvorschlag der UVEK beauftragt die Regierung ausserdem, basierend auf den im Pilotprojekt gewonnenen Erkenntnissen ein definitives Stadttaubenkonzept mit geeigneten Massnahmen vorzulegen.

Bahnknoten: Fuss- und Veloverbindungen und Markthallenplatz

Mit dem Bahnausbau soll sich in den kommenden Jahren und Jahrzehnten auch der Stadtraum um den Bahnhof Basel SBB weiterentwickeln. Der Regierungsrat beantragt für die Planung und Projektierung von fünf neuen Velo- und Fussgängerverbindungen 6,9 Mio. Franken. Es geht um die «Zollibrücke», die Fuss- und Velobrücke Güterbahnhof Wolf, die Fuss- und Velopasserelle Wolf – St. Alban sowie um zwei Gleisfeldquerungen im Bereich des Bahnhofs Basel SBB. Als wesentliche Differenz zum Ratschlag will die UVEK die Idee einer provisorischen Velopasserelle zwischen der Meret-Oppenheim-Strasse und dem Elsässertor nicht weiterverfolgen. Ziel dieser provisorischen Veloverbindung wäre es, während dem Neubau der Margarethenbrücke eine gute Veloverbindung in das Gundeli sicherzustellen. Die UVEK möchte sich aufgrund der fraglichen Machbarkeit auf eine gute Lösung im Rahmen des Neubaus der Margarethenbrücke konzentrieren. Sie beantragt einstimmig, die Gesamtausgaben um 600'000 Franken auf 6,28 Mio. Franken zu reduzieren.

Der Regierungsrat beantragt weitere 3,6 Mio. Franken für Planungen im Zusammenhang mit dem Herzstück und dem Bahnknoten Basel. 2020 hat der Grosse Rat dafür bereits 14,4 Mio. Franken bewilligt. Der Markthallenplatz soll – wie auch die Margarethenbrücke – zu einem Umsteigeknoten für den öffentlichen Verkehr werden und damit den Centralbahnplatz entlasten. Die Markthallenbrücke soll abgerissen werden, um eine neue direkte Tramverbindung von der Margarethenbrücke in die Elisabethenstrasse zu ermöglichen. In der Vorlage enthalten sind auch 850'000 Franken für das Lobbying im Zusammenhang mit dem Bahnknotenausbau respektive dem «Herzstück». Die UVEK stimmt der Ausgabe mit 10 Ja-Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.

Aufwertung zweier Pärke in Kleinhüningen

Der Regierungsrat möchte die Grünanlagen Kronenplatz und Schulgasse in Kleinhüningen erneuern. Dafür beantragt er knapp 2,1 Mio. Franken zu Lasten des Mehrwertabgabefonds. Die beiden Pärke sollen zu naturnahen Spiel- und Aufenthaltsräumen für die Menschen im Quartier und die Primarschule Kleinhüningen umgestaltet werden. Die UVEK stimmt der Vorlage einstimmig zu. 

Staatsbeiträge für musikalische Bildung und Jazz-Live Basel

Fünf Institutionen der musikalischen Bildung möchte der Regierungsrat im Zeitraum 2026-2029 mit insgesamt 3 Mio. Franken fördern. Es geht um die Knaben- und Mädchenmusik Basel (804'000 Fr.), die Knabenkantorei Basel (380'000 Fr.), die Mädchenkantorei Basel (520'000 Fr.), den Musikverband beider Basel (440'000 Fr.) und die Musikwerkstatt Basel (1,38 Mio.). Die Bildungs- und Kulturkommission (BKK) unterstützt vier dieser Beiträge einstimmig, uneinig war sie sich bei der Mädchenkantorei. Der Regierungsrat möchte der Mädchenkantorei jährlich 15'000 Franken mehr geben als bisher, damit sie faire Löhne zahlen und ihre Position als Chorschule stärken kann. Die BKK stimmt dieser Erhöhung mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Der Verein Jazz-Live Basel, der den Jazzclub The Bird’s Eye betreibt, soll in den nächsten vier Jahren insgesamt 460'000 Franken erhalten. Das bedeutet 20'000 Franken mehr pro Jahr als bisher. Die BKK stimmt der Ausgabe mit 9 zu 2 Stimmen zu.

Ausgaben für familea, Pflege nach Spitalaustritt und Ausstiegshilfe für Sexarbeitende

Drei weitere Ausgabenanträge wurden in den zuständigen Kommissionen einstimmig unterstützt: Für die Frauenberatungsstelle des Vereins familea beantragt der Regierungsrat insgesamt 1,94 Mio. Franken (2026-2029). Das bedeutet eine jährliche Erhöhung um gut 100'000 Franken im Vergleich zur aktuellen Förderperiode. Die Frauenberatungsstelle richtet sich an Frauen ab 18 Jahren, die sich in schwierigen Lebenssituationen befinden.

Weiter beantragt der Regierungsrat knapp 1,7 Mio. Franken für das Gesundheitsprojekt AdvantAGE (2026-2028). Es versorgt Patientinnen und Patienten des Felix Platter-Spitals bei der Rückkehr nach Hause und bezweckt, dass ältere Menschen nach einem Spitalaufenthalt ihre Selbstständigkeit behalten und Rehospitalisierungen sowie vorzeitige Pflegeheimeintritte vermieden werden. 

Schliesslich beantragt der Regierungsrat gut 1,4 Mio. Franken (2026-2030) für ein kantonales Ausstiegsprogramm für Sexarbeitende, das der Verein Aliena aufbauen und umsetzen soll. Das Pilotprojekt umfasst Beratung, Arbeitsintegration, Wohnunterstützung, finanzielle Hilfen sowie eine externe Evaluation. Der Kanton verfolgt im Bereich Prostitution ein Mehrsäulenmodell bestehend aus Koordination, Information und Beratung, Unterstützung sowie Kontrolle und Sanktion. Nun soll dieser Ansatz um die Säule Ausstiegshilfe ergänzt werden.

Änderung des Staatsbeitrags- und des Finanzhaushaltgesetzes

Der Regierungsrat legt zudem zwei Gesetzesänderungen vor, die beide auf vom Grossen Rat überwiesene Motionen zurückgehen. Heute erhalten zahlreiche Organisationen nur dann einen Teuerungsausgleich auf ihre Staatsbeiträge, wenn die Personalkosten weniger als 70% der Gesamtkosten ausmachen. Der Regierungsrat beantragt nun eine Anpassung des Staatbeitragsgesetzes, die diesen Schwellenwert beseitigt. Die Finanzkommission ist einverstanden.

Bei der Anpassung des Finanzhaushaltgesetzes geht es um eine Konkretisierung der Generellen Aufgabenprüfungen (GAP). Der Regierungsrat ist verpflichtet, die staatlichen Tätigkeiten mindestens einmal pro Legislatur auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen. Eine Motion kritisierte, dass dies bisher ohne konkrete Entlastungsziele geschah. Die Gesetzesänderung verpflichtet den Regierungsrat, sich solche zu setzen und darüber zu berichten. Die Finanzkommission stimmt der Vorlage mit 6:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen zu, wobei sie betont, dass das Entlastungsziel nicht einem Sparprogramm gleichkomme.

Petitionen

Zur Petition «Lärmschutz an der Osttangente – jetzt!» fordert die Petitionskommission einstimmig, dass der Regierungsrat so bald wie möglich Ausgabenanträge für Lärmschutzmassnahmen vorlegt, die der Grosse Rat verlangt hat und die der Kanton unabhängig vom Bund umsetzen kann. Es geht vor allem um den Bau von Lärmschutzwänden.

Die Petition «Kein Spielplatzverbot für asylsuchende Kinder und Jugendliche in Basel» kann gemäss Petitionskommission als erledigt erklärt werden. Dies, weil das von der Petentschaft als diskriminierend empfundene Spielplatzverbot für unbegleitete asylsuchende Kinder und Jugendliche eines Wohnheims im Neubadquartier aufgehoben worden ist.

Parlamentarische Vorstösse 

Im Januar behandelt der Grosse Rat jeweils Budgetpostulate. Damit können Ratsmitglieder beantragen, dass bestimmte Ausgabeposten im bereits verabschiedeten Kantonsbudget erhöht werden. Das Budget 2026 rechnet mit einem Überschuss von 8 Mio. Franken. Es liegen elf Postulate zu einer Budgeterhöhung vor mit einem Gesamtvolumen von rund 11,7 Mio. Franken. Darunter findet sich die Forderung, für die Nachtzugverbindung Basel – Malmö, welche das Bundesparlament abgelehnt hat, 10 Mio. Franken bereitzustellen. Weitere Budgetpostulate fordern unter anderem Geld für den Weiterbetrieb des Therapiebads in der Universitären Altersmedizin Felix Platter oder höhere Beiträge an ausserschulische Naturerlebnisse, Lager und Exkursionen. Wenn der Grosse Rat ein Budgetpostulat überweist, kann sich die Regierung dazu äussern. Die definitive Entscheidung über die Postulate trifft der Grosse Rat dann in der Aprilsession.

Unter den weiteren parlamentarischen Vorstössen fordert eine Motion ein neues Frauenhausgesetz, mehr Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und Kinder sowie eine stärkere Finanzierung der beiden Frauenhäuser, die es im Kanton aktuell gibt. 

Den Abschluss der Januarsitzung wird die Schlussrede des abtretenden Präsidenten bilden.

Weitere Auskünfte

Balz Herter

Grossratspräsident