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Vorschau auf die Grossratssitzung vom 9., 16. und 23. September 2026

Medienmitteilung

Grosser Rat

In der Septembersession beschliesst der Grosse Rat über den Bebauungsplan Dreispitz Nord und über die Senkung des kantonalen und kommunalen aktiven Stimm- und Wahlrechts auf 16 Jahre. Zudem werden der Bericht der Geschäftsprüfungskommission zum Bau- und Gastgewerbeinspektorat sowie die Förderung internationaler Konferenzen in Basel zu reden geben.

Bürokratie-Stopp-Initiative und Initiative Erben fürs Wohnen

Der Grosse Rat beschliesst zunächst über die rechtliche Zulässigkeit und das weitere Verfahren zweier Volksinitiativen. Die «Bürokratie-Stopp-Initiative» der Jungfreisinnigen will das Stellenwachstum der kantonalen Verwaltung auf maximal das Bevölkerungswachstum des Kantons beschränken, wobei der Grosse Rat diese Vorgabe mit einer Zweidrittelmehrheit übersteuern können soll. Die «Initiative «Erben fürs Wohnen» der BastA! fordert die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer, um damit gemeinnützigen Wohnraum zu fördern. Der Regierungsrat erachtet beide Initiativen als zulässig und möchte sie zur Berichterstattung überwiesen erhalten.

Spezialbericht der GPK zum Bau- und Gastgewerbeinspektorat

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) steht schon länger in der Kritik, einerseits seitens Bauherrschaften, die Verzögerungen bei Baubewilligungsverfahren beklagen. Weiter war die Führungs- und Zusammenarbeitskultur beim BGI immer wieder ein Thema. Das Amt verzeichnete in den letzten Jahren eine hohe Personalfluktuation bei den Bauinspektorinnen und -inspektoren. 2024 leitete die Geschäftsprüfungskommission (GPK) eine Untersuchung ein. Sie kommt zum Schluss, dass es im Bereich Baubewilligungen an Kommunikation, Koordination und Kontrolle fehlt und Formalismus pragmatische Lösungen erschwert. Das BGI nehme seine Rolle als Leitbehörde nur ungenügend wahr. Zudem herrsche im Amt ein schwieriges Arbeits- und Führungsklima. 

Die GPK formuliert verschiedene Empfehlungen. So empfiehlt sie, die Führungskompetenz der Leitungsebene sowie die Organisation, Abläufe und internen Regelungen des BGI durch eine unabhängige Organisation analysieren zu lassen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeitnah umzusetzen. (Mehr s. Medienmitteilung der GPK vom 23. Juni 2026). Der Grosse Rat muss den Bericht genehmigen. 

Bebauungsplan Dreispitz Nord

Das Gebiet Dreispitz Nord umfasst das Einkaufszentrum MParc, den Baumarkt OBI sowie weitere Gewerbebetriebe; es gilt als teilweise unternutzt und stark versiegelt. Das Areal soll nun schrittweise zu einem vielfältigen, urbanen Stadtquartier mit Wohnraum, Arbeitsplätzen, öffentlichen Grün- und Freiräumen sowie Bildungs- und Freizeitangeboten weiterentwickelt werden. Projektpartner sind die Christoph Merian Stiftung als Landeigentümerin, die Genossenschaft Migros Basel als Baurechtsnehmerin sowie der Kanton Basel-Stadt. Der Bebauungsplan ermöglicht rund 800 neue Wohnungen, Büroflächen, zwei öffentliche Parkanlagen, eine neue Sekundarschule, einen modernisierten MParc und OBI sowie einen Mix aus Cafés, Restaurants und Läden. Die drei markanten Hochhäuser dürfen 124, 138 und 151 Meter hoch werden; ergänzend sind mehrere sechs- bis neungeschossige Gebäude mit gemeinnützigem Wohnraum vorgesehen. Insgesamt muss ein Drittel des neu entstehenden Wohnraums gemeinnützig sein. Die heute mehrheitlich ebenerdig angeordneten Parkplätze werden in einem Parking im neuen dritten Geschoss des MParcs zusammengeführt. Die neue Sekundarschule ist auf dem Dach des MParc geplant, in den künftig auch der OBI integriert sein wird – eine Sekundarschule auf dem Dach eines Einkaufszentrums wäre schweizweit eine Premiere. Auch einer der beiden Parks soll dort entstehen.

Die Bau- und Raumplanungskommission (BRK) stimmt dem Bebauungsplan mit 10 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Sie erachtet die Grundlage für die Entwicklung von Dreispitz Nord als ausgewogen und zukunftsgerichtet. Die Kommission beantragt wenige Änderungen. So soll bei drei Baufeldern, die bislang keine Wohnnutzung vorsehen, festgeschrieben werden, dass auch für sie die Vorgabe eines Drittels preisgünstigen Wohnraums gelten würde.

Senkung des kantonalen und kommunalen aktiven Stimmrechts auf 16 Jahre

2019 überwies der Grosse Rat eine Motion, die das Mindestalter für das aktive Stimm- und Wahlrecht in kantonalen und kommunalen Angelegenheiten von 18 auf 16 Jahre senken will. Das passive Wahlrecht, also das Recht, in den Regierungsrat, den Grossen Rat, den Gemeinderat oder in weitere öffentliche Ämter gewählt zu werden, soll weiterhin erst ab 18 Jahren möglich sein. Im Oktober 2025 legte der Regierungsrat die dafür nötige Verfassungsänderung vor; er unterstützt das Anliegen. 

Die Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) stimmt der Verfassungsänderung mit 7:6 Stimmen zu. Die Mehrheit sieht in der Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Demokratie. Es sei richtig, dass Jugendliche, die stark und langfristig von Entscheiden betroffen seien, ihre Sichtweisen dazu früh einbringen und mitbestimmen können. Die Minderheit will keine Trennung des politischen und zivilrechtlichen Mündigkeitsalters und bezweifelt, dass das politische Interesse der 16- und 17-Jährigen bereits sehr ausgeprägt ist. Sie verweist mit Blick auf die Gemeindeautonomie zudem auf die Gemeinde Riehen, die ein Stimmrechtsalter 16 auf kommunaler Ebene 2024 deutlich abgelehnt hat.

Bisher kennt einzig der Kanton Glarus das Stimmrechtsalter 16. In Basel-Stadt kämen gut 2300 neue Stimmberechtigte hinzu; die Verfassungsänderung bräuchte noch eine Volksabstimmung.

Teilrevision des Kulturfördergesetzes

Bereits heute kann die Abteilung Kultur Aufgaben der Kulturförderung an Dritte delegieren. So übernehmen seit 2022, mit der Umsetzung der Trinkgeld-Initiative, das Musikbüro Basel in der Pop- und Clubförderung und der GGG Kulturklick in der Jugendkultur Förderaufgaben. Mit einer Teilrevision des Kulturfördergesetzes soll diese Praxis nun auf eine formelle gesetzliche Grundlage gestellt werden. Demnach kann der Kanton einer beauftragten Organisation dieselben Instrumente und Befugnisse übertragen, wie sie der Fachbehörde innerhalb der Verwaltung zustünden – etwa die Gewährung von Finanzhilfen, den Abschluss von Verträgen, die Förderung des Kulturaustauschs oder die Vergabe von Preisen. Gesuchstellende können gegen Entscheide der mit Förderaufgaben betrauten Institutionen rekurrieren. Die Bildungs- und Kulturkommission stimmt der Gesetzesanpassung einstimmig zu.

Förderung der Gaststaatpolitik in Basel

2014 war Basel Gastgeber der OSZE-Ministerratskonferenz. Nach diesen Erfahrungen wurde seitens des Kantons eine Strategie erarbeitet, um internationale Konferenzen, politische Treffen und Ansiedlungen künftig systematisch zu akquirieren und zu begleiten. Ziel ist es, die internationale Reputation Basels zu stärken, die Zusammenarbeit mit dem Bund im Bereich der Gaststaatpolitik auszubauen sowie die lokale Kongresswirtschaft und den Tourismus zu fördern. Dafür beantragt der Regierungsrat eine Ergänzung des Standortförderungsgesetzes und eine Rahmenausgabenbewilligung von 3,38 Mio. Franken für die Jahre 2026 bis 2029.

Die Wirtschafts- und Abgabekommission (WAK) diskutierte verschiedene Aspekte kritisch, so die Auswirkungen internationaler Veranstaltungen auf Sicherheit, Demonstrationen und Polizeires­sourcen und die Abgrenzung gegenüber Basel Tourismus. Eine Mehrheit beantragt, im Gesetz festzuhalten, dass die Interessen der Bevölkerung bei der Durchführung internationaler Veranstaltungen angemessen berücksichtigt werden sollen. Zudem will sie das Ziel streichen, neue internationale Organisationen in Basel anzusiedeln. Streichen will eine Mehrheit ausserdem die vorgesehene 50-Prozent-Stelle im Präsidialdepartement zur Umsetzung der Strategie. Dadurch reduziert sich die Rahmenausgabenbewilligung auf 2,8 Mio. Franken. Die WAK stellt sich mit 8:2 Stimmen bei einer Enthaltung hinter den beantragten Grossratsbeschluss.  

Finanzierungsbeitrag an Wärmeverbund Riehen 

Die Wärmeverbund Riehen AG will das Riehener Fernwärmenetz um 5,5 Kilometer ausbauen, bis zu 620 neue Hausanschlüsse ermöglichen und damit zur Reduktion des CO2-Ausstosses beitragen. Der Regierungsrat will dem Wärmeverbund dafür ein bedingt rückzahlbares Darlehen von 7,6 Mio. Franken gewähren; ein gleich hohes Darlehen kommt von der Gemeinde Riehen. Die Umwelt-, Verkehrs- und Energiekommission stimmt dem Finanzierungsbeitrag einstimmig zu.

Drei Petitionen 

Eine 5:4-Mehrheit der Petitionskommission möchte eine Petition erledigt erklären, die von Roche, Novartis und UBS weiterhin Diversitätsförderung verlangt. Der Kanton habe keinen direkten Einfluss auf strategische Entscheidungen privater Unternehmen, und die Firmen hätten entsprechende Programme implementiert. Auch eine Petition, welche die Ecken Paradieshof-/Göschenenstrasse vor einer Neuüberbauung schützen will, möchte die Kommission mit Stichentscheid der Präsidentin erledigt erklären. Einstimmige Unterstützung der Kommission erhält hingegen das Anliegen, den Umbau des unter Platzmangel leidenden Isaak-Iselin Schulhauses so rasch, effizient und nachhaltig wie möglich anzugehen.

Neue parlamentarische Vorstösse 

Nach der Sommerpause liegt dem Grossen Rat eine lange Liste parlamentarischer Vorstösse vor. Eine Standesinitiative fordert, in Bundesbern eine Abgabe auf PFAS einzuführen, um Sanierungen von Standorten zu ermöglichen, die mit den Ewigkeitschemikalien belastet sind.

Unter den 13 neuen Motionen findet sich die Forderung, eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen wie Airbnb und für Business Apartments einzuführen. Eine weitere Motion verlangt, dass der Regierungsrat den Erwerb von Liegenschaften – wie kürzlich der Areale «im Surinam» und «Horburg» – ab einem bestimmten Betrag vom Grossen Rat bewilligen lassen muss. Zudem fordert eine Motion, die Arbeitsverbesserungen im Rahmen der Pflegeinitiative kantonal rasch umzusetzen.

Bereits überwiesene Vorstösse

In den Antworten auf bereits überwiesene Vorstösse unterstützt der Regierungsrat das Anliegen, den Bereich Menschenhandel in der Kriminalitätsbekämpfung zu stärken. Er ist zudem bereit, die Organisation kurzfristiger Stellvertretungen an den Schulen zu überprüfen. Verschiedene weitere Forderungen lehnt er ab oder betrachtet sie als erledigt.

Hinweise

Vollständige Tagesordnung:

www.grosserrat.bs.ch/to

Weitere Auskünfte

Gianna Hablützel-Bürki

Grossratspräsidentin

Beat Flury

Leiter Parlamentsdienst

Eva Gschwind

Kommunikationsverantwortliche