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Schlussresultat der eidgenössischen Abstimmung vom 8. März 2026

Medienmitteilung

Staatskanzlei

Die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Stadt haben die Initiative «Bargeld ist Freiheit» abgelehnt und den diesbezüglichen Gegenentwurf angenommen. Die SRG-Initiative wurde abgelehnt. Die Klimafonds-Initiative wurde ebenfalls abgelehnt. Angenommen wurde das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung.

Das Schlussresultat im Kanton Basel-Stadt für die eidgenössischen Vorlagen lautet im Einzelnen:

1. Initiative «Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)» und direkter Gegenentwurf Bundesbeschluss über die schweizerische Währung und die Bargeldversorgung

Initiative:

JA-Stimmen: 22’612 (37,65%)

NEIN-Stimmen: 37’444 (62,35%)

Gegenentwurf:

JA-Stimmen: 44’687 (76,08%)

NEIN-Stimmen: 14’048 (23,92%)

Stichfrage:

Initiative: 17’211 (29,28%)

Gegenvorschlag: 41’576 (70,72%)

2. Initiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)»

JA-Stimmen: 18’009 (28,90%)

NEIN-Stimmen: 44’314 (71,10%)

3. Initiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)»

JA-Stimmen: 27’280 (44,56%)

NEIN-Stimmen: 33’938 (55,44%)

4. Bundesgesetz vom 20. Juni 2025 über die Individualbesteuerung 

JA-Stimmen: 40’824 (66,94%)

NEIN-Stimmen: 20’159 (33,06%)

Die Stimmbeteiligung betrug durchschnittlich 54,86%. Der Anteil brieflich Stimmender lag bei 95,63%. Die Stimmbeteiligung der Auslandschweizer und -schweizerinnen lag bei 8,94%.

2048 Auslandschweizer Stimmberechtigte und Stimmberechtigte mit Behinderungen haben ihre Stimme elektronisch abgegeben. Aufgrund eines technischen Problems konnten diese Stimmen nicht gelesen werden und wurden nicht gezählt (vgl. Medienmitteilung vom 7. März 2026).

Da der aktuelle Vorfall mit den elektronisch abgegeben Stimmen keinem der gesetzlichen Ungültigkeitsgründe entspricht, werden die nicht lesbaren Stimmen gegenwärtig nicht als ungültig betrachtet. Die Stimmen als ungültig zu bezeichnen, würde auch den falschen Eindruck erwecken, die betreffenden Stimmberechtigten hätten fehlerhaft abgestimmt. Dies ist aber nicht der Fall, da die Stimmabgaben mutmasslich eindeutig lesbar wären. 

Es ist vorläufig und bis zur Erwahrung des Ergebnisses durch den Bundesrat noch möglich, im Falle einer Lösung des Problems die Stimmen zu berücksichtigen. Aus diesem Grund wird die Frist von 13 Tagen nach dem Abstimmungssonntag ausgereizt und mit der Publikation des Ergebnisses im Kantonsblatt bis zum letztmöglichen Termin, dem 21. März 2026, zugewartet. Erst zu diesem Zeitpunkt werden die nicht lesbaren Stimmen als ungültig erklärt. Die Publikation im Kantonsblatt schliesst für den Kanton den Prozess der Feststellung des Abstimmungsergebnisses (abgesehen vom Rechtsweg) ab.

Die Staatskanzlei bedauert den Vorfall. Im nächsten Schritt wird der Kanton Basel-Stadt die Fehlerursache sorgfältig analysieren, um Massnahmen zu ergreifen, die zukünftig ähnliche Fehler verhindern.

Hinweise

Das detaillierte Resultat ist im Internet abrufbar unter www.abstimmungen.bs.ch oder über die Abstimmungs-App VoteInfo, erhältlich im App Store und bei Google Play.

Weitere Auskünfte

Marco Greiner

Vizestaatsschreiber und Regierungssprecher