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Kanton Basel-Stadt: Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 200 Meter)

Medienmitteilung

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt

Die anhaltend hohen Temperaturen und die ausbleibenden Niederschläge haben die Trockenheit im Kanton Basel-Stadt weiter verschärft. Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Stadt bleibt «gross» (Waldbrandgefahrenstufe 4). Die zuständigen kantonalen Behörden haben deshalb zusätzliche Massnahmen beschlossen. Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald sowie an Waldrändern. Feuer dürfen neu nur noch mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand entfacht werden.

Die weiterhin anhaltend hohen Temperaturen, die minimale Luftfeuchtigkeit und die ausbleibenden Niederschläge haben die Böden stark ausgetrocknet. In den kommenden Tagen wird sich die Situation nicht entspannen. Die Waldbrandgefahr bleibt «gross» (Stufe 4 von 5). Vielerorts ist die Streuschicht sehr trocken. Die Vegetation zeigt deutliche Symptome von Trockenstress (braun werdende und abfallende Blätter, Notfrucht, spontan abbrechende Äste). Aufgrund der weiterhin hohen Temperaturen und der extrem geringen Luftfeuchtigkeit ist die Entzündbarkeit sehr hoch. Im Falle eines Brandes wären sowohl die Feuerintensität als auch die Ausbreitungsgeschwindigkeit aufgrund des hohen Anteils an trockenem Brandgut gross. Zudem ist mit Kronenfeuern zu rechnen. Feuer können unter den derzeitigen Bedingungen im Boden weiterschwelen und sich ausbreiten. Insbesondere in Hanglagen wäre mit einem gefährlichen Feuerverhalten zu rechnen. Windböen begünstigen eine rasche Brandausbreitung. 

Das Amt für Wald und Wild beider Basel hat deshalb weitere Massnahmen verfügt. Ab Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, gelten folgende Massnahmen: 

Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Wald beträgt neu 200 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills.

  • Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
  • Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.
  • Das Abbrennen jeglicher Feuerwerkskörper ist verboten.
  • Es ist verboten, Motorfahrzeuge auf Feldern und Wiesen zu parkieren.

Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Wiese und am Unterlauf der Birs gilt weiterhin (siehe Medienmitteilung vom 24.6.2026).

Über ein generelles Feuerwerksverbot im Siedlungsgebiet (hinsichtlich 31. Juli/1. August) wird in der kommenden Woche entschieden.

Weitere Auskünfte

Holger Stockhaus
Leiter Amt für Wald und Wild beider Basel a.i.
+41 61 552 56 51holger.stockhaus@bl.ch

Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt