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Schutzstatus S – Meldepflicht statt Bewilligungspflicht

News

Der Bundesrat erleichtert ab dem 1. Dezember 2025 die Arbeitsaufnahme für Personen mit Schutzstatus S: Arbeitgeber profitieren von weniger Bürokratie, Betroffene sollen stärker zur Erwerbstätigkeit motiviert werden.

Seit dem 23. Oktober 2025 können Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S einfacher melden: Die bisherige Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt, die über «EasyGov.swiss» abgewickelt wird.

Damit Unternehmen EasyGov nutzen können, muss ihr Account freigeschaltet sein. 

Möchten Sie eine Person mit Schutzstatus S zur Erwerbstätigkeit anmelden? Nutzen Sie dafür folgenden Link: www.easygov.swiss/easygov/#/de/landing/refugee

Weitere Auskünfte

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Telefonzeiten: 09:00 - 12:00 Uhr