Schutzstatus S – Meldepflicht statt Bewilligungspflicht
NewsDer Bundesrat erleichtert ab dem 1. Dezember 2025 die Arbeitsaufnahme für Personen mit Schutzstatus S: Arbeitgeber profitieren von weniger Bürokratie, Betroffene sollen stärker zur Erwerbstätigkeit motiviert werden.
Seit dem 23. Oktober 2025 können Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende die Erwerbstätigkeit von Personen mit Schutzstatus S einfacher melden: Die bisherige Bewilligungspflicht wird durch eine Meldepflicht ersetzt, die über «EasyGov.swiss» abgewickelt wird.
Damit Unternehmen EasyGov nutzen können, muss ihr Account freigeschaltet sein.
Möchten Sie eine Person mit Schutzstatus S zur Erwerbstätigkeit anmelden? Nutzen Sie dafür folgenden Link: www.easygov.swiss/easygov/#/de/landing/refugee