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Arbeitnehmende aus dem Asylbereich

Sie möchten eine Person in der Schweiz aus dem Asylbereich anstellen? Oder Sie sind selbst eine Person aus dem Asylbereich und möchten in der Schweiz arbeiten? Hier finden Sie die nötigen Informationen.

Asylsuchende (Ausweis N)

Als asylsuchende Person mit Ausweis N können Sie im Kanton Basel-Stadt eine Arbeit antreten. Die Erwerbstätigkeit ist bewilligungspflichtig. Der Arbeitgebende muss das Gesuch für die Arbeitsbewilligung stellen.


Vorläufig aufgenommene Personen (Ausweis F)

Als vorläufig aufgenommene Person dürfen Sie im Kanton Basel-Stadt arbeiten, der Arbeitgebende muss es aber den Behörden melden.


Schutzbedürftige (Status S)

Als Person mit Schutzstatus S können Sie im Kanton Basel-Stadt eine Arbeit antreten. Die Erwerbstätigkeit ist bewilligungspflichtig. Der Arbeitgebende muss das Gesuch für die Arbeitsbewilligung stellen.


Weitere Informationen & Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen


Kontakt

Migrationsamt



Arbeitsbeziehungen Arbeitsbewilligungen

Telefonische Beratung: 9.00 - 11.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr

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