Anpassung der KGeoIV
NewsDer digitale Wandel macht auch vor Verordnungen nicht halt: Mitte Februar wurde die Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) angepasst
Folgende Änderungen wurden vorgenommen:
Wegfall der Anhänge 1–3 der KGeoIV
Die bisherigen Anhänge 1–3, welche die Geobasisdaten und andere Geodaten enthielten, wurden aufgehoben.
👉 Neu werden diese Inhalte nicht mehr direkt in der Verordnung geführt.
Stattdessen verweist die KGeoIV nun in einer neutralen Formulierung auf einen digitalen Katalog:
- Im Geoportal wird auf den bestehenden Katalog geobasisdaten.ch verlinkt.
Grund für diese Änderung
- Ein digitaler Katalog bietet deutlich bessere Nutzungsmöglichkeiten gegenüber PDF’s, wie z. B.:
- Filterfunktion
- Verlinkungen der Inhalte in MapBS und Geodatenshop
- zukünftige Verknüpfung und Nutzung anderer digitaler Kataloge (z.B. der kantonale Datenkatalog, speziell bei der Kategorie »andere Geodaten»)
- Einfachere, schnellere Aktualisierung
Genehmigung und Publikation von Änderungen an Geobasisdaten
- Änderungen der Geobasisdaten werden weiterhin von der Departementsvorsteherin des BVD genehmigt.
- Sie werden im Kantonsblatt neu mit detaillierten Informationen zu den jeweiligen Änderungen publiziert.
👉 Noch nicht genehmigte Einträge sind im Katalog klar mit «mit Vorbehalt» gekennzeichnet.
Anpassung der Regelung zur Quellenangabe
- Auch die Bestimmung zur Quellenangabe wurden in der KGeoIV geändert.
👉 Neu dürfen öffentliche Geodaten grundsätzlich ohne Quellenangabe wiedergegeben werden. In begründeten Fällen kann die zuständige Fachstelle jedoch weiterhin eine Quellenangabe verlangen.