Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Anpassung der KGeoIV

News

Der digitale Wandel macht auch vor Verordnungen nicht halt: Mitte Februar wurde die Kantonale Geoinformationsverordnung (KGeoIV) angepasst

Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

Wegfall der Anhänge 1–3 der KGeoIV

Die bisherigen Anhänge 1–3, welche die Geobasisdaten und andere Geodaten enthielten, wurden aufgehoben.

👉 Neu werden diese Inhalte nicht mehr direkt in der Verordnung geführt.
Stattdessen verweist die KGeoIV nun in einer neutralen Formulierung auf einen digitalen Katalog:

Grund für diese Änderung

  • Ein digitaler Katalog bietet deutlich bessere Nutzungsmöglichkeiten gegenüber PDF’s, wie z. B.:
    • Filterfunktion
    • Verlinkungen der Inhalte in MapBS und Geodatenshop
    • zukünftige Verknüpfung und Nutzung anderer digitaler Kataloge (z.B. der kantonale Datenkatalog, speziell bei der Kategorie »andere Geodaten»)
    • Einfachere, schnellere Aktualisierung

Genehmigung und Publikation von Änderungen an Geobasisdaten

  • Änderungen der Geobasisdaten werden weiterhin von der Departementsvorsteherin des BVD genehmigt.
  • Sie werden im Kantonsblatt neu mit detaillierten Informationen zu den jeweiligen Änderungen publiziert.

👉 Noch nicht genehmigte Einträge sind im Katalog klar mit «mit Vorbehalt» gekennzeichnet.

Anpassung der Regelung zur Quellenangabe

  • Auch die Bestimmung zur Quellenangabe wurden in der KGeoIV geändert.

👉 Neu dürfen öffentliche Geodaten grundsätzlich ohne Quellenangabe wiedergegeben werden. In begründeten Fällen kann die zuständige Fachstelle jedoch weiterhin eine Quellenangabe verlangen.

Weitere Auskünfte

Geoinformation

Dufourstrasse 40/50
4052 Basel