Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Der Regierungsrat hat ...

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Ruth Widmer, SP) betreffend „Renovation des Theatersaals der Berufsfachschule Basel“ als erledigt abzuschreiben. Der Regierungsrat unterstützt dieses Anliegen, ein entsprechendes Sanierungsprojekt ist bereits initiiert. Der Theatersaal soll künftig als Aula für Schulanlässe, für Präsentationen von schulischen Produkten, für Theateraufführungen, für Informationsveranstaltungen und für Versammlungen genutzt werden. Es ist vorgesehen, die Sanierung in den Jahren 2012 und 2013 zu realisieren. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Maria Berger-Coenen, SP) betreffend „Umsetzung des obligatorischen Turn- und Sportunterrichts an den Berufsfachschulen“ als erledigt abzuschreiben. Mit der Einrichtung eines Bewegungsraums wird sich die Situation an der Berufsfachschule Basel (BFS) verbessern. Nach wie vor ist aber die Sporthallensituation angespannt. Der Regierungsrat prüft momentan die Möglichkeiten einer Ausweitung der Hallenflächen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anita Lachenmeier-Thüring, GB) betreffend „Ermittlung der Eignung von Teilen des Basler Hafenareals als Wohn-, Erholungs- und hafenunabhängige Gewerbestandorte“ als erledigt abzuschreiben. Im Juli 2010 wurde die Testplanung Klybeck-Kleinhüningen abgeschlossen, vgl. dazu die Medienmitteilung vom 5. Juli 2010. Die Strategie für die schrittweise Transformation der rheinnahen Hafengebiete muss nun mit den Nachbarstädten Weil am Rhein und Huningue abgestimmt werden. Diese Arbeitsphase läuft aktuell unter dem Titel „Städtebauliche Testplanung 3Land“. Der Regierungsrat hat deshalb dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Lukas Labhardt betreffend „Trinationaler Hafenplanung stehen zu lassen. Schreiben des Regierungsrates (Auskunft: Hans-Peter Hadorn, Direktor Schweizerische Rheinhäfen, Tel. 061 639 95 77)
  • dem Kulturbüro Basel für die Jahre 2011 bis 2014 einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von jährlich 50'000 Franken bewilligt. Das Kulturbüro bietet niederschwellig Rat und Unterstützung für die Planung und Organisation selbstinitiierter Kulturprojekte aus Tanz, Theater, Musik, Design, Kunst und neue Medien der Region. Der Standort an der Florastrasse 1 hat sich durch seine Nähe zu diversen Kulturorten und zahlreichen Ateliers als ideal erwiesen. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Kunst- und Archivraum dock für die Jahre 2011 bis 2014 einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von jährlich 25'000 Franken bewilligt. dock an der Klybeckstrasse 29 ist ein Ort des Austausches zwischen Kunstschaffenden, Kunstvermittelnden und Kunstinteressierten, insbesondere auch potentiellen Käuferinnen und Käufern regionaler Kunst. (Auskunft: Veronika Gruber, Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 66 45)
  • dem Verein Kaskadenkondensator für die Jahre 2011 bis 2014 einen Unterstützungsbeitrag in der Höhe von jährlich 25'000 Franken bewilligt. Der Verein ist auf dem Warteckareal am Burgweg 7 domiziliert und versteht sich als Ort der Vermittlung für experimentielles, forschendes und prozesshaftes Kunstschaffen mit einem Schwerpunkt auf Performance und performativen Ausdruckformen. (Auskunft: Jeannette Voirol, Stv. Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • die Schulunfallversicherung per 1. Januar 2011 angepasst und die Höhe der Kapitalleistungen für die obligatorische Schulunfallversicherung auf 10'000 Franken für den Todesfall und auf 250'000 Franken (mit einer Progression von 350 Prozent) für den Invaliditätsfall festgelegt. Diese Leistungen sind mit den Gemeinden Riehen und Bettingen abgesprochen. (Auskunft: Hans Georg Signer, Leiter Bildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • im Zusammenhang mit der Verselbständigung der IWB eine Verordnung betreffend die von den IWB Industrielle Werke Basel zu entrichtende Konzessionsgebühr erlassen. Die Konzession ermöglicht den IWB die Nutzung der Allmend für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Leitungen und Bauten der Energie- und Trinkwasserversorgung im ganzen Kanton gegen eine Konzessionsgebühr. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Amt für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • im Zusammenhang mit der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung und dem entsprechenden kantonalen Einführungsgesetz eine Verordnung über die Befugnisse der Staatsanwaltschaft erlassen. Die geltende Amtsordnung der Staatsanwaltschaft bleibt einstweilen in Rechtskraft, weil diese verschiedene, für den Betrieb der Staatsanwaltschaft wesentliche Bestimmungen enthält. Dieses Vorgehen erlaubt, dass der am 1. Januar 2011 sein Amt antretende neue Erste Staatsanwalt zusammen mit der Geschäftsleitung und in Absprache mit dem Justiz- und Sicherheitsdepartement einen überarbeiteten Entwurf zu einer Verordnung über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft ausarbeiten kann. In diesen Erlass wird dann auch der Inhalt der nun verabschiedeten Verordnung einfliessen. (Auskunft: Dr. Thomas Hug, Erster Staatsanwalt, Tel. 061 267 75 00).
  • im Zusammenhang mit der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung und dem entsprechenden kantonalen Einführungsgesetz wurden zudem weitere kantonale Ausführungserlasse angepasst. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
  • im Zusammenhang mit der neuen Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung, dem entsprechenden kantonalen Einführungsgesetz und dem Jugendstrafvollzugsgesetz eine Verordnung über die finanzielle Beteiligung von verurteilten Personen und Eltern an jugendstrafrechtlichen Sanktionen erlassen. Diese Beteiligung ist in der neuen Jugendstrafprozessordnung geregelt. (Auskunft: Beat Burkhardt, Leitender Jugendanwalt, Tel. 061 267 74 63)
  • im Zusammenhang mit der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und dem entsprechenden kantonalen Einführungsgesetz verschiedene Verordnungen angepasst. Mit dem Inkrafttreten der neuen ZPO werden auch fünf Konkordate im Bereich der Zivilrechtspflege obsolet, sie werden durch das Justiz und Sicherheitsdepartement aus der Gesetzessammlung ausgeschieden. Dasselbe gilt für ein Konkordat, das im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Schweizerischen Strafprozessordnung bzw. der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung obsolet geworden ist. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
  • im Zusammenhang mit der neuen Schweizerischen Zivilprozessordnung, der neuen Schweizerischen Strafprozessordnung und der neuen Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung und den entsprechenden kantonalen Einführungsgesetzen die Verordnung betreffend Richterentschädigungen, die Verordnung betreffend Entschädigung der nebenamtlichen Mitglieder des Jugendrats und die Verordnung über die Gerichtsgebühren angepasst. (Auskunft: Dr. Davide Donati, Leiter Bereich Recht, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 70 03)
  • in der Verordnung über die Gerichtsgebühren die Gebühren des Erbschaftsamtes angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen eine Teuerungsanpassung, eine Angleichung der Gebühren im Testamentswesen an den Kanton Basel-Landschaft und eine Anpassung der Gebühren für hohe Inventurwerte an die Rechtsprechung des Appellationsgericht zum Äquivalenzprinzip. (Auskunft: Dr. Alessandra Ceresoli, Vorsteherin Erbschaftsamt, Tel. 061 267 83 11)
  • dem Grossen Rat beantragt, das Gesuch der Neuapostolischen Kirche (NAK) Basel um Anerkennung zu genehmigen. Die NAK Basel erfüllt die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gemäss Paragraf 133 für eine kantonale Anerkennung. Bericht des Regierungsrates (Auskunft: Kaspar Sutter, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
  • die Petition gegen die „unnötige Fällung aller Bäume auf der Osthälfte der Voltamatte“ zur Kenntnis genommen und das Bau- und Verkehrsdepartement mit der Beantwortung beauftragt.
  • in der Vernehmlassung zuhanden des Bundesamts für Energie die vorgesehenen Änderungen des Energiegesetzes (Art. 8) begrüsst. Sie erlauben dem Bundesrat, effizienter und rascher mit sinnvollen Vorschriften auf technologische Entwicklungen und auf neue Mindestanforderungen in der EU zu reagieren. Zudem wird die beste verfügbare Technologie explizit als Zielwert für zu erlassende Vorschriften genannt. Antwort des Regierungsrates (Auskunft: Dr. Jürg Hofer, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 639 22 26)
  • 51 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
Hinweise:

Die nächste Regierungsratssitzung findet am 11. Januar 2011 statt. Wir wünschen allen Medienschaffenden erholsame Festtage und einen guten Start im Jahr 2011.

nach oben