Sauberkeit
Die Stadtreinigung sorgt täglich für saubere Strassen und Plätze, sie leert Abfalleimer und entfernt Sprayereien. Erreichbar ist sie über die Sauberkeitshotline.
Sauberkeitshotline
Haben Sie Fragen zur Abfallentsorgung und Stadtreinigung in Basel? Möchten Sie illegal deponierte Abfälle oder Sprayereien melden? Kontaktieren Sie die Sauberkeitshotline.
Sauberkeitshotline der Stadtreinigung
Stadtreinigung
In der Basler Innenstadt werden die Strassen und Plätze an 365 Tagen pro Jahr gereinigt. Täglich wird auch der Abfall aus rund 950 Abfalleimern entsorgt.
Die Aussenquartiere reinigt die Stadtreinigung werktags. Neben der Trockenreinigung wird das gesamte Stadtgebiet periodisch geschwemmt, um übermässige Staubentwicklung zu verhindern.
Zusätzlich ist die Stadtreinigung auch an Wochenenden im Einsatz, insbesondere nach Veranstaltungen wie Fussballspielen und Feierlichkeiten. Insgesamt werden auf Basels Strassen jährlich rund 5'000 Tonnen Abfälle und Strassenwischgut gesammelt und entsorgt.
Illegale Abfälle und Littering
Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner entsorgen ihren Abfall korrekt. Nur wenige halten sich nicht an die Vorschriften. Illegal entsorgte Abfälle verursachen hohe Kosten und tragen zu einer Verunstaltung des öffentlichen Raums bei.
Was ist illegale Abfallentsorgung?
- Wer seine aus dem Haushalt oder Gewerbe stammenden Abfälle gezielt abtransportiert und an irgendeinem Ort ablädt, betreibt illegale Abfallentsorgung.
- Illegal ist es auch, Haushaltsabfälle nicht im offiziellen Gebührensack und nicht zur richtigen Zeit gemäss Abfuhrplan bereitzustellen.
- Unterwegs anfallende Abfälle einfach liegen zu lassen, statt sie mitzunehmen oder in einem öffentlichen Abfalleimer zu entsorgen, ist ebenfalls nicht zulässig.
Wer illegal Abfall entsorgt oder Littering betreibt, macht sich strafbar. Die Kantonspolizei und die Abfallkontrolle können Ordnungsbussen verhängen. Je nach Art und Schwere des Verstosses erfolgt anstelle einer Ordnungsbusse eine Verzeigung.
Ordnungsbussen oder Verzeigungen für illegale Abfälle und Littering
Gemäss Ordnungsbussenverordnung des Bundes sowie des Kantons Basel-Stadt werden folgende Übertretungen mit Ordnungsbussen geahndet:
- Benutzen einer öffentlichen Wertstoffsammelstelle ausserhalb der vorgeschriebenen Betriebszeiten: Fr. 50.-
- Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen von Siedlungsabfällen ausserhalb der vorgesehenen Sammlungen und Entsorgen von grösseren Mengen von Siedlungsabfällen ausserhalb der vorgesehenen Sammlungen oder Sammelstellen
- Einzelner Kleinabfall wie ein Zigarettenstummel, eine Verpackung, eine Dose, eine Flasche, ein Kaugummi oder eine Zeitung: Fr. 80.-
- Mehrere Kleinabfälle wie Zigarettenstummel, Verpackungen, Dosen, Flaschen, Kaugummi oder Zeitungen, ab zwei Stück bis zu einem Volumen von weniger als 17 Litern: Fr. 100.-
- Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von 17 Litern oder mehr bis zu einem Volumen von 35 Litern: Fr. 150.-
- Siedlungsabfälle mit einer Gesamtmenge von mehr als 35 Litern bis zu einem Volumen von 110 Litern: Fr. 250.-
- Verbotenes Beseitigen von Haushaltsabfällen in Abfallbehältern auf Strassen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen: Fr. 100.–
- Unzeitiges Bereitstellen von Abfall auf uneingefriedeten privaten Vorplätzen in der Nähe der Allmendgrenze, auf dem Trottoir oder am Strassenrand: Fr. 50.–
- Nichtaufstellen eines Abfalleimers während der Öffnungszeiten vor der Verkaufsstelle (Take-away): Fr. 50.-
Verzeigt werden folgende Übertretungen nach Bundesgesetz über den Umweltschutz:
- Wegwerfen oder Liegenlassen von kleinen Mengen von Siedlungsabfällen ausserhalb der vorgesehenen Sammlungen und Entsorgen von grösseren Mengen von Siedlungsabfällen ausserhalb der vorgesehenen Sammlungen oder Sammelstellen:
- Siedlungsabfälle mit einem Gesamtvolumen von mehr als 110 Litern.
- Siedlungsabfälle, bei denen zur Identifikation der verursachenden Person weitere Ermittlungen, wie beispielsweise eine Durchsuchung der Abfälle, notwendig sind (ausgenommen davon sind unzeitig bereitgestellte Gebührensäcke).
Informationen zu Einsprachen gegen Ordnungsbussen
Wenn Sie eine Einsprache gegen Ihre Ordnungsbusse einreichen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an:
Kantonspolizei Basel-Stadt, Ressort Bussen/Radar
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel
Oder Sie nutzen dazu den Online-Bussen-Schalter.
Bitte beachten Sie: Das Amt für Umwelt und Energie kann keine Einsprachen entgegennehmen. Nach der fachlichen Beurteilung Ihres Falles wird Ihnen der Entscheid per Post zugestellt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Themen Bussen, illegale Abfälle und Littering.
- Kantonale Ordnungsbussenverordnung
Rechtliche Grundlagen
- Informationen der Kantonspolizei
Ordnungsbussenverfahren, Vorgehen, Bussen bezahlen
- Open-Data-Portal
Statistik mit aktuellen Zahlen zu wilden Abfall-Deponien
- Open-Data-Portal
Statistik mit aktuellen Zahlen zu Ordnungsbussen für illegale Abfälle und Littering
- Strategie gegen Littering
Der Kanton Basel-Stadt begegnet Littering mit unterschiedlichen Massnahmen.