Direkt zum Inhalt springen

Breadcrumb-Navigation

Sauberkeitshotline

Haben Sie Fragen zur Abfallentsorgung und Stadtreinigung in Basel? Möchten Sie illegal deponierte Abfälle oder Sprayereien melden oder einen freiwilligen Putzeinsatz leisten? Kontaktieren Sie die Sauberkeitshotline: 061 267 10 00.

Sauberkeitshotline

Haben Sie Fragen zur Abfallentsorgung und Stadtreinigung in Basel? Möchten Sie illegal deponierte Abfälle oder Sprayereien melden?

Die Sauberkeitshotline erreichen Sie wie folgt: 

Sauberkeitshotline der Stadtreinigung

Montag - Donnerstag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Stadtreinigung

In der Basler Innenstadt werden die Strassen und Plätze an 365 Tagen pro Jahr gereinigt. Täglich wird auch der Abfall aus rund 950 Abfalleimern entsorgt.

Die Aussenquartiere reinigt die Stadtreinigung werktags. Neben der Trockenreinigung wird das gesamte Stadtgebiet periodisch geschwemmt, um übermässige Staubentwicklung zu verhindern.

Zusätzlich ist die Stadtreinigung auch an Wochenenden im Einsatz, insbesondere nach Veranstaltungen wie Fussballspielen und Feierlichkeiten. Insgesamt werden auf Basels Strassen jährlich rund 5'000 Tonnen Abfälle und Strassenwischgut gesammelt und entsorgt.

Freiwillige Putzeinsätze

Die Stadtreinigung, das Amt für Umwelt und Energie und weitere Organisationen unterstützen Einzelpersonen und Gruppen bei freiwilligen Putzeinsätzen.

Illegale Abfälle und Littering

Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner entsorgen ihren Abfall korrekt. Nur wenige halten sich nicht an die Vorschriften. Illegal entsorgte Abfälle verursachen hohe Kosten und tragen zu einer Verunstaltung des öffentlichen Raums bei.

Was ist illegale Abfallentsorgung? 

  • Wer seine aus dem Haushalt oder Gewerbe stammenden Abfälle gezielt abtransportiert und an irgendeinem Ort ablädt, betreibt illegale Abfallentsorgung. 
  • Illegal ist es auch, seine Haushaltsabfälle nicht im offiziellen Gebührensack und nicht zur richtigen Zeit gemäss Abfuhrplan bereitzustellen.
  • Unterwegs anfallende Abfälle einfach liegen zu lassen, statt sie mitzunehmen oder in einem öffentliche Abfalleimer zu entsorgen, ist ebenfalls nicht zulässig.

Wer illegal Abfall entsorgt oder Littering betreibt, macht sich strafbar. Die Kantonspolizei und die Abfallkontrolle können Ordnungsbussen verhängen.

Ordnungsbussen für illegale Abfälle und Littering

Gemäss Ordnungsbussenverordnung Basel-Stadt werden folgende Übertretungen mit Ordnungsbussen geahndet:

  • Verbotenes Beseitigen von Kleinabfällen, sogenanntes Littering: Fr. 100.–
  • Verbotenes Beseitigen von Haushaltsabfällen in Abfallbehältern auf Strassen, Plätzen und in öffentlichen Anlagen: Fr. 100.–
  • Verbotenes Beseitigen von Haushaltsabfällen, Sperrgut und Elektroschrott im öffentlichen Raum: Fr. 200.–
  • Unzeitiges Bereitstellen von Abfall auf uneingefriedeten privaten Vorplätzen in der Nähe der Allmendgrenze, auf dem Trottoir oder am Strassenrand: Fr. 50.–
  • Nichtaufstellen eines Abfalleimers während der Öffnungszeiten vor der Verkaufsstelle (Take-away): Fr. 50.-

Informationen zu Einsprachen gegen Ordnungsbussen

Wenn Sie eine Einsprache gegen Ihre Ordnungsbusse einreichen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an:

Kantonspolizei Basel-Stadt, Ressort Bussen/Radar
Clarastrasse 38
Postfach
4005 Basel

Oder Sie nutzen dazu den Online-Bussen-Schalter.

Bitte beachten Sie: Das Amt für Umwelt und Energie kann keine Einsprachen entgegennehmen. Nach der fachlichen Beurteilung Ihres Falles wird Ihnen der Entscheid per Post zugestellt. Dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.

Online-Bussen-Schalter

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu den Themen Bussen, illegale Abfälle und Littering.

Fragen und Antworten zu Abfallordnungsbussen

Inhalt aktualisiert