Lohngleichheit bei Staatsbeiträgen
Institutionen, die finanzielle Unterstützung vom Kanton Basel-Stadt erhalten, müssen die Lohngleichheit einhalten. Dies ist im Staatsbeitragsgesetz (StBG) verankert.
Welche Staatsbeiträge sind betroffen?
Die Massnahmen gelten für Staatsbeiträge von mehr als
- CHF 100'000 Franken pro Jahr bei mehrjährigen Staatsbeiträgen
- CHF 200'000 Franken bei einmaligen Beiträgen
Die Massnahmen gelten bei der Erneuerung bestehender Staatsbeitragsverhältnisse und für Gesuche um neue Staatsbeitragsverträge, die ab Januar 2025 in Kraft treten.
Was muss eingereicht werden?
Institutionen, die um einen Staatsbeitrag ersuchen, bestätigen, dass sie die Lohngleichheit einhalten. Zu diesem Zweck füllen sie die Selbstdeklaration aus und legen diese dem Gesuch bei. Ebenfalls dem Gesuch beizulegen ist der Nachweis. Die Art des Nachweises unterscheidet sich je nach Grösse der Institution:
Institutionen mit 2–9 Mitarbeitenden:
- Selbstdeklaration
- Fragebogen
Institutionen mit 10 oder mehr Mitarbeitenden:
- Selbstdeklaration
- Nachweis aus einer Analyse mit Logib
Selbstdeklaration, Fragebogen, Merkblatt
Selbstdeklaration (Startet einen Download) Fragebogen Lohngleichheit (Startet einen Download) Leitfaden für Staatsbeitragsempfangende (Startet einen Download)Logib
Die Institutionen analysieren die Lohngleichheit mit dem Standard-Analyse-Tool Logib. Logib besteht aus zwei Modulen:
- Modul 1 eignet sich vor allem für grosse Institutionen.
- Modul 2 wird bei kleineren Institutionen und Institutionen mit wenigen Mitarbeitenden eines Geschlechts eingesetzt.
Analyse-Tool und Help-Line
Logib aktuelle Version Logib ältere Version Plattform Lohngleichheit des BundesStichkontrollen
Der Kanton führt bei Institutionen, die einen Staatsbeitrag erhalten, Stichkontrollen durch.