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Beiträge an Programme der internationalen Zusammenarbeit

Programmbeiträge sind Finanzhilfen, die übergeordnete, langfristige Vorhaben nicht gewinnorientierter Organisationen stärken. Mit ihnen unterstützt der Kanton die Wirkungskraft und Innovationsfähigkeit strategisch relevanter Organisationen mit Hauptsitz in der Region Basel.

Person mit #youthcan-Shirt vor bunter Wand mit Faustmotiv, andere Personen im Gespräch.
Junge Menschen gestalten Wandel: Sie stärken Gesundheit, Gleichberechtigung und ihre Zukunft in West- und Südafrika.
© terre des hommes schweiz

Förderverfahren

Ablauf
Beschreibung
Eingabefrist
 
Eingabefrist: 1. März 2026
Gesuche für Programmbeiträge müssen bis zur Eingabefrist per E-Mail eingereicht werden. Dabei sind unbedingt die Mindestanforderungen und Beurteilungskriterien für Programmbeiträge zu beachten. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Eingabefrist mit uns in Verbindung zu setzen, um eine unverbindliche Einschätzung zu erhalten und offene Fragen zu klären.
Vorprüfung
Die Fachstelle prüft alle eingereichten Gesuche auf die Mindestanforderungen. Fehlen relevante Unterlagen oder Informationen, fordert die Fachstelle die Organisation auf, diese binnen fünf Arbeitstagen nachzureichen.
Materielle Beurteilung
Anschliessend werden die Gesuche zur materiellen Beurteilung an die Kommission für Internationale Zusammenarbeit weitergeleitet. Sie beurteilt die Gesuche und formuliert eine Empfehlung an den Regierungsrat. Die Beurteilung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: Relevanz, Wirkungsorientierung, Effizienz, Nachhaltigkeit und Transparenz.
Förderentscheid
Der Förderentscheid erfolgt – je nach Beitragshöhe – zwei bis vier Monate nach dem Eingabetermin.
Die gesuchstellenden Organisationen werden schriftlich informiert.

Förderkriterien

Bei der Förderung mit Programmbeiträgen gelten die folgenden Förderkriterien:

Kontakt

Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit

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