Entwicklung und Zusammenarbeit
Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programmbeiträge für Vorhaben beantragen, die einen Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.
Förderzweck
Förderzweck | Beschreibung |
|---|---|
Armutsminderung | Das Vorhaben adressiert Armut als mehrdimensionales Problem und stärkt – je nach Bedarf – die wirtschaftlichen, menschlichen, politischen, soziokulturellen und Selbstschutzfähigkeiten der Zielgruppen. |
Stärkung der nachhaltigen Entwicklung | Das Vorhaben orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) und berücksichtigt deren ökologische, soziale und ökonomische Dimension. Es fördert insbesondere Partizipation, Eigenverantwortung und lokale Strukturen (Lokalisierungsprinzip). |
Thematischer Fokus | Gefördert werden Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung und menschliche Sicherheit. In fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten ist der integrierte Humanitarian-Development-Peace-Nexus-Ansatz zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können auch humanitäre Massnahmen Bestandteil der Förderung sein. Vorhaben der reinen humanitären Hilfe sind von der Projekt- und Programmförderung ausgeschlossen. |
Geographischer Fokus | Das Vorhaben ist auf Länder ausgerichtet, die auf der aktuellen OECD-DAC-Länderliste als Empfänger öffentlicher Entwicklungsgelder (ODA) geführt werden. |
Förderkriterien und Förderverfahren
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Förderkriterien und Förderverfahren für Projekt- und Programmbeiträge.
Gesprochene Förderbeiträge
Hier finden Sie die seit 2020 durch den Kanton Basel-Stadt gesprochenen Projekt- und Programmbeiträge.
Gesetzliche und strategische Grundlagen
Mit dem Inkrafttreten des «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armutsbekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» baut der Kanton Basel-Stadt seine Förderung ab 2026 schrittweise aus. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuereinnahmen – rund 19.5 Millionen Franken.
Mit der Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit 2026–2029 konkretisiert der Kanton Basel-Stadt den gesetzlichen Auftrag und richtet die internationale Zusammenarbeit konsequent auf Wirkung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aus. Ziel ist es, die Lebensbedingungen armutsbetroffener Menschen zu verbessern, lokale Kapazitäten und Institutionen zu stärken und durch Wissen, Innovation und Partnerschaften aus Basel gezielt Mehrwert zu schaffen.

