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Entwicklung und Zusammenarbeit

Der Kanton Basel-Stadt fördert mit der internationalen Zusammenarbeit die Armutsminderung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene. Erfahren Sie hier mehr über die Grundsätze der Förderung und wie Sie Fördergelder für Ihr Vorhaben beantragen können.

Gruppe von Schülern in blauen Uniformen mit Fahrrädern, jubelnd im Freien.
Dank einem eigenen Velo wird der lange, gefährliche Schulweg für Mädchen in Tansania ein Stück Freiheit.
© Velafrica (Paul Nhigha)

Organisationen der internationalen Zusammenarbeit können ab 2026 Projekt- und Programm­beiträge für Vorhaben beantragen, die einen Beitrag zur Armutsminderung als auch zur Stärkung der nachhaltigen Entwicklung auf globaler Ebene leisten.

 

Förderzweck

Förderzweck
Beschreibung
Armutsminderung
Das Vorhaben adressiert Armut als mehrdimensionales Problem und stärkt – je nach Bedarf – die wirtschaftlichen, menschlichen, politischen, soziokulturellen und Selbstschutzfähigkeiten der Zielgruppen.
Stärkung der nachhaltigen Entwicklung
Das Vorhaben orientiert sich an den Sustainable Development Goals (SDGs) und berücksichtigt deren ökologische, soziale und ökonomische Dimension. Es fördert insbesondere Partizipation, Eigenverantwortung und lokale Strukturen (Lokalisierungsprinzip).
Thematischer Fokus
Gefördert werden Vorhaben der internationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, Friedensförderung und menschliche Sicherheit. In fragilen und konfliktbetroffenen Kontexten ist der integrierte Humanitarian-Development-Peace-Nexus-Ansatz zu berücksichtigen. In diesem Rahmen können auch humanitäre Massnahmen Bestandteil der Förderung sein. Vorhaben der reinen humanitären Hilfe sind von der Projekt- und Programmförderung ausgeschlossen.
Geographischer Fokus
Das Vorhaben ist auf Länder ausgerichtet, die auf der aktuellen OECD-DAC-Länderliste als Empfänger öffentlicher Entwicklungsgelder (ODA) geführt werden.

Förderkriterien und Förderverfahren

Gesprochene Förderbeiträge

Hier finden Sie die seit 2020 durch den Kanton Basel-Stadt gesprochenen Projekt- und Programmbeiträge.

Gesetzliche und strategische Grundlagen

Mit dem Inkrafttreten des «Gesetzes über die internationale Zusammenarbeit zwecks Armuts­bekämpfung und Stärkung der nachhaltigen Entwicklung (GIZA)» baut der Kanton Basel-Stadt seine Förderung ab 2026 schrittweise aus. Bis 2029 steigen die Mittel schrittweise auf 0.7 % der Steuer­einnahmen – rund 19.5 Millionen Franken.

Mit der Strategie zur Internationalen Zusammenarbeit 2026–2029 konkretisiert der Kanton Basel-Stadt den gesetzlichen Auftrag und richtet die internationale Zusammenarbeit konsequent auf Wirkung in Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen aus. Ziel ist es, die Lebensbedingungen armutsbetroffener Menschen zu verbessern, lokale Kapazitäten und Institutionen zu stärken und durch Wissen, Innovation und Partnerschaften aus Basel gezielt Mehrwert zu schaffen.
 

Kontakt

Fachstelle Entwicklung und Zusammenarbeit

Aussenbeziehungen und Standortmarketing

Karte von Basel-Stadt
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Marktplatz 30a
4001 Basel

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr 14 bis 17 Uhr

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