Beiträge an Projekte der internationalen Zusammenarbeit
Projektbeiträge sind Finanzhilfen, die klar abgegrenzte Einzelvorhaben von nicht gewinnorientierten Organisationen unterstützen. Sie bieten einen niederschwelligen Zugang zur kantonalen Förderung für Organisationen mit Sitz in der Schweiz.

Förderverfahren
Ablauf | Beschreibung |
|---|---|
Eingabefenster | Das Eingabefenster (15. Juni – 1. September 2026) ist beendet. Neue Eingabefenster werden zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben. Gesuche für Projektbeiträge können ausschliesslich während der Eingabefenster über das Online-Formular eingereicht werden. Eingaben per E-Mail werden nicht berücksichtigt. |
Vorprüfung | Die Fachstelle prüft alle eingereichten Gesuche auf die Mindestanforderungen. Fehlen relevante Unterlagen oder Informationen, fordert die Fachstelle die Organisation auf, diese binnen fünf Arbeitstagen nachzureichen. |
Materielle Beurteilung | Erfüllt ein Gesuch die Mindestanforderungen, wird es an die Kommission für Internationale Zusammenarbeit weitergeleitet. Sie beurteilt die Gesuche und formuliert eine Empfehlung an den Regierungsrat. Die Beurteilung erfolgt anhand der folgenden Kriterien: Beitrag zum Förderzweck, Wirkungsorientierung, Effizienz, Nachhaltigkeit und Transparenz. |
Förderentscheid | Der Förderentscheid erfolgt – je nach Beitragshöhe – zwei bis vier Monate nach dem Eingabetermin. Die gesuchstellenden Organisationen werden schriftlich informiert. |
Berichterstattung
Für die Berichterstattung zu Projektbeiträgen ab 2026 folgen an dieser Stelle in Kürze detaillierte Informationen.
Die bis Ende 2025 durch den Kanton Basel-Stadt begünstigten Organisationen müssen innerhalb von drei Monaten nach Ende der unterstützten Projektphase in einem Rechenschaftsbericht darlegen, wie sie die Fördermittel verwendet haben. Erst nach dieser Berichterstattung kann ein neues Gesuch gestellt werden.
Bei der Berichterstattung zu Projektbeiträgen bis Ende 2025 gelten die folgenden Anforderungen:
Mindestanforderungen
Anforderung | Beschreibung |
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Eingabefrist | Drei Monate nach Ende der vom Kanton Basel-Stadt unterstützten Projektphase. |
Rechenschaftsbericht | |
Einreichen des Rechenschaftsberichts | Der Rechenschaftsbericht muss elektronisch über das Online-Formular eingereicht werden. Rechenschaftsberichte, die uns per E-Mail erreichen, werden nicht berücksichtigt. |