8. März 2026: Ersatzwahl eines Präsidiums des Strafgerichts (50%)
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschlagsformulare mit detaillierten Angaben zur korrekten Einreichung:
- Wahlvorschlagsformulare – auszufüllen von den einzelnen Kandidierenden
- Weitere einzureichende Formulare – auszufüllen von den Parteisekretariaten o.Ä.
Die Wahlvorschläge sind auf den amtlichen Formularen nach Terminvereinbarung bei der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Ressort Wahlen und Abstimmungen, einzureichen. Diese müssen spätestens bis Montag, 12. Januar 2026, um 09:00 Uhr im Besitz des Ressorts Wahlen und Abstimmungen sein.
Weitere Informationen
- Ersatzwahl eines Präsidiums des Strafgerichts (50%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) (Kantonsblatt vom 28. Oktober 2025)
- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl eines Strafgerichtspräsidiums (50%) vom 8. März 2026 (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) (Kantonsblatt vom 3. November 2025)