E-Voting-Dokumentation und Weiterentwicklung
Das E-Voting-System wird von unabhängigen externen Expertinnen und Experten überprüft und kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst.
Damit das E-Voting-System eingesetzt werden kann, muss es im Auftrag der Bundeskanzlei von unabhängigen externen Expertinnen und Experten überprüft werden. Das System und der Betrieb müssen den bundesrechtlichen Anforderungen entsprechen. Die Prüfberichte werden auf der Website der Bundeskanzlei veröffentlicht. Zusätzlich sind für den Einsatz des Systems eine Grundbewilligung des Bundesrates und eine Zulassung der Bundeskanzlei notwendig.
Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens haben die Kantone Basel-Stadt, Graubünden, St.Gallen und Thurgau die folgenden Dokumente gemeinsam erstellt.
- Glossar
- Konzept E-Voting
- Richtlinie Informationssicherheit
- Testkonzept
- Konzept Information der Stimmberechtigten
- Hardware und Infrastruktur
- Richtlinie Risikomanagement
- Risikoportfolio
- Konzept Vollständige Verifizierbarkeit
- Konzept Schulungen und interne Information
- Notfallplan
- Basic installation and hardening
- Dokumentation Basic installation and hardening
Das E-Voting-System wird kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst. Die unabhängigen Überprüfungen im Auftrag der Bundeskanzlei werden regelmässig wiederholt. Ein festgestellter Handlungsbedarf sowie die geplanten Weiterentwicklungen werden in einem Massnahmenkatalog dokumentiert.
Für folgende sogenannte «Nicht-Konformitäten» (Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 2 VEleS) hat der Kanton Basel-Stadt eine Ausnahmebewilligung erhalten:
- Die elektronische Urne wird bereits am Samstag entschlüsselt, obwohl gemäss den bundesrechtlichen Vorgaben eine Entschlüsselung frühestens am Abstimmungs- oder Wahlsonntag beginnen darf. Die kantonalen Rechtsgrundlagen ermöglichen dem Kanton Basel-Stadt eine Entschlüsselung am Samstag analog den brieflichen Stimmen.
- Aufgrund der steigenden Mengen ist es nicht in jedem Fall möglich, die Stimmrechtsausweise unmittelbar nach dem Druck zu verpacken. Es wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt, um die sichere Zwischenlagerung bis zur Weiterverarbeitung oder Postaufgabe zu gewährleisten.
Die Schweizerische Post veröffentlicht alle relevanten Komponenten des E-Voting-Systems und lässt sie öffentlich testen (Bug-Bounty-Programm). Meldungen, die zur Verbesserung des Systems beitragen, werden finanziell belohnt. Die Schweizerische Post informiert die Öffentlichkeit über Meldungen, die sie im Rahmen des Bug-Bounty-Programms erhält, sowie über vorgenommene und geplante Verbesserungen des Systems.