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Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) – Zweiter Wahlgang

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschlagsformulare mit detaillierten Angaben zur korrekten Einreichung: 

Die Wahlvorschläge sind auf den amtlichen Formularen nach Terminvereinbarung bei der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Ressort «Wahlen und Abstimmungen», einzureichen. Diese müssen spätestens bis Mittwoch, 30. September 2026, um 12:00 Uhr im Besitz des Ressorts Wahlen und Abstimmungen sein.

Der zweite Wahlgang der Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) findet am 1. November 2026 statt.

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