Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) – Zweiter Wahlgang
Einreichung von Wahlvorschlägen
Wahlvorschlagsformulare mit detaillierten Angaben zur korrekten Einreichung:
- Wahlvorschlagsformulare – auszufüllen von den einzelnen Kandidierenden
- Weitere einzureichende Formulare – auszufüllen von den Parteisekretariaten o.Ä.
Die Wahlvorschläge sind auf den amtlichen Formularen nach Terminvereinbarung bei der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Ressort «Wahlen und Abstimmungen», einzureichen. Diese müssen spätestens bis Mittwoch, 30. September 2026, um 12:00 Uhr im Besitz des Ressorts Wahlen und Abstimmungen sein.
Der zweite Wahlgang der Ersatzwahl eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) findet am 1. November 2026 statt.
Weitere Informationen
- Ersatzwahlen eines Präsidiums des Appellationsgerichts (100%) und eines Präsidiums des Zivilgerichts (100%) (für den Rest der Amtsperiode 2022–2027) (Kantonsblatt vom 6. Dezember 2025)