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Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%)

Am 28. Februar 2027 findet im Kanton Basel-Stadt die Ersatzwahl eines Präsidiums des Zivilgerichts (50%) für den Rest der Amtsperiode 2022-2027 statt.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Wahlvorschlagsformulare mit detaillierten Angaben zur korrekten Einreichung: 

Die Wahlvorschläge sind auf den amtlichen Formularen nach Terminvereinbarung bei der Staatskanzlei des Kantons Basel-Stadt, Ressort Wahlen und Abstimmungen, einzureichen. Diese müssen spätestens bis Montag, 4. Januar 2027, um 09:00 Uhr im Besitz des Ressorts Wahlen und Abstimmungen sein.

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