Ersatzwahlen in das Arbeitsgericht für den Rest der Amtsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
Einreichung von Wahlvorschlägen
Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahlen ans Arbeitsgericht für den Rest der Amtsperiode vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027 ist am Montag, 23. Juni, um 09.00 Uhr abgelaufen.
Für die Vakanz in der Berufsgruppe 2 «Gastgewerbe» (arbeitnehmerseitig) wurde kein gültiger Wahlvorschlag eingereicht. Deshalb wird der Regierungsrat eine Nachfrist zur Nachreichung von Wahlvorschlägen setzen und diese Nachfrist publizieren.
Weitere Informationen hierzu folgen hier.
Kantonsblatt vom 24. Mai 2025
Kantonsblatt vom 22. Februar 2025
- Gruppe 2: Gastgewerbe – Vertretung der Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer Ersatzwahl einer Richterin oder eines Richters des Arbeitsgerichts für den Rest der Amtsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027
- Gruppe 3: Verwaltung, Verkauf, Elektronische Datenverarbeitung (EDV), Chemische Industrie – Vertretung der Arbeitgeberin oder Arbeitgeber Ersatzwahl einer Richterin oder eines Richters des Arbeitsgerichts für den Rest der Amtsperiode 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2027