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Elektronischer Geschäftsverkehr

Eingaben an die Wohnschutzkommission (WSK)

Gesuche, Rechtsschriften und weitere Schreiben können elektronisch zu Handen der WSK eingereicht werden. Dafür benötigen Sie zwingend eine anerkannte qualifizierte elektronische Signatur gemäss Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES). Zudem muss für die Zustellung eine anerkannte elektronische Zustellplattform verwendet werden.


Nachfolgend werden die Regeln für elektronische Eingaben an die WSK beschrieben, die unbedingt einzuhalten sind. 

  1. Eingaben, die mittels gewöhnlicher E-Mail und somit ohne Verwendung einer anerkannten elektronischen Zustellplattform eingereicht werden, sind nicht zulässig. Sie finden prozessual keine Beachtung. 
  2. Die Zustellung muss über eine anerkannte elektronische Zustellplattform (IncaMail oder PrivaSphere) vorgenommen werden. Die elektronischen Zustellplattformen der baselstädtischen Behörden sind hier veröffentlicht. 
  3. Eingaben dürfen nicht als E-Mail selbst, sondern müssen ausschliesslich über dem E-Mail angehängte Dokumente (Attachments) im pdf-Format erfolgen.  
  4. Die angehängte Eingabe bzw. das Gesuchsformular muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der Absenderin oder des Absenders versehen sein. Erfolgen mit einer Sendung mehrere Eingaben, muss jede Eingabe elektronisch signiert sein.  
  5. Für die Wahrung einer Frist ist der Zeitpunkt massgebend, in dem die Quittung ausgestellt wird, die bestätigt, dass alle Schritte abgeschlossen sind, die auf der Seite des Absenders der elektronischen Sendung für die Übermittlung notwendig sind. 


Für die Zustellung nutzen Sie Ihre Zustellplattform und adressieren die Eingabe an die aufgeführte E-Mail-Adresse der WSK.  

Zustellungen, die nicht den erwähnten Regeln entsprechen, werden zurückgewiesen. Sie entfalten in keinem Fall Rechtswirkung und gelten als nicht eingereicht.

Der elektronische Geschäftsverkehr umfasst lediglich den Empfang von elektronischen Eingaben. Es besteht hingegen kein Rechtsanspruch auf elektronische Zustellung der amtlichen Schriftstücke durch die WSK.

Der Kanton schliesst jede Haftung aus, wenn die Zustellplattform den Empfang der elektronischen Eingabe nicht fristgerecht bestätigt. Der Haftungsausschluss gilt sowohl für die Verbindung zur Zustellplattform als auch für die Zustellplattform selbst.

Staatliche Stelle für Wohnraumschutz

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