P185284
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| Präsidial-Nr. | P185284 |
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| Titel | Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen |
| Federführung | BVD |
| Parlamentarisch | Ja[Grossratsinformationssystem - GRIBS] |
Behandelt an den folgenden Sitzungen
| Sitzung vom | 25.09.2018 |
|---|---|
| Traktanden | Interpellation Nr. 89 Raphael Fuhrer betreffend Anerkennung und Förderung der zu Fuss Gehenden: unter Anderem sind weder das Trottoir noch eine Begegnungszone ein Parkplatz ad libitum, sondern gehören primär den FussgängerInnen; schriftliche Beantwortung |
| Dokumente |