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Erstmaliger Stellenantritt in der Schweiz

Arbeitnehmende aus anderen Ländern dürfen unter gewissen Voraussetzungen in der Schweiz arbeiten. Je nach Herkunft und Dauer der Anstellung gelten verschiedene Vorgaben. Unterschieden wird zwischen Personen aus Drittstaaten, Personen aus EU/EFTA-Staaten und Personen in einem Asylverfahren. Hier finden Sie Informationen zum Stellenantritt in der Schweiz von Arbeitnehmenden aus anderen Ländern.


Rechtliche Grundlagen

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