Berufsabschluss für Erwachsene (BAE)
Für das Erlernen eines Berufs ist es nie zu spät! Mit einem Berufsabschluss haben Sie bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt und häufig auch einen höheren Lohn. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie einen Berufsabschluss nachholen können.
Ein Ziel – mehrere Wege
Ihr Ziel ist ein Berufsabschluss: ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Sie haben verschiedene Möglichkeiten, diese Abschlüsse zu erwerben.
Reguläre Lehre in einem Betrieb (EBA und EFZ)
Haben Sie noch keine Praxiserfahrung in Ihrem angestrebten Beruf? Absolvieren Sie eine reguläre Lehre in einem Lehrbetrieb. Diese schliessen Sie in zwei Jahren mit einem EBA oder in drei bis vier Jahren mit einem EFZ ab. Dazu benötigen Sie einen Lehrvertrag.
Verkürzte Lehre in einem Betrieb (EFZ)
Haben Sie bereits eine abgeschlossene Lehre oder eine Maturität? Oder bringen Sie viel Praxiserfahrung in Ihrem angestrebten Beruf mit? Dann können Sie in einem Lehrbetrieb eine verkürzte EFZ-Lehre machen und steigen direkt in das zweite Ausbildungsjahr ein. Dazu benötigen Sie einen Lehrvertrag und die Zustimmung des Lehrbetriebs.
Validierungsverfahren (EFZ)
Bringen Sie in Ihrem angestrebten Beruf viel Praxiserfahrung mit und wollen diese für Ihren Berufsabschluss anerkennen lassen? Für die sogenannte Validierung bisheriger Bildungsleistungen stellen Sie Ihre Kompetenzen in einem Dossier zusammen. Berufsbegleitend schliessen Sie Ihre Wissenslücken und erwerben ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ). Dazu benötigen Sie keinen Lehrvertrag. Das Validierungsverfahren existiert allerdings nur in einzelnen Berufen.
Direkte Zulassung zum Qualifikationsverfahren Art. 32 / BBV (Nachholbildung)
Bringen Sie praktische Arbeitserfahrungen und zwei bis drei Jahre Berufserfahrung in Ihrem angestrebten Beruf mit? Möchten Sie berufsbegleitend in zwei bis drei Jahren ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) oder ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) erwerben? Mithilfe von Lehrmitteln bereiten Sie sich selbständig auf die Lehrabschlussprüfung vor. Zusätzlich können Sie den Unterricht in der Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse besuchen. Dazu benötigen Sie keinen Lehrvertrag.
Informationen für Teilnehmende
Hier steht Ihnen ein informatives Merkblatt zum Berufsabschluss für Erwachsene im Kanton Basel-Stadt zum Download zur Verfügung.
Es bietet Ihnen eine erste Orientierung zu Voraussetzungen, Verfahren und Anlaufstellen.
Obligatorische Orientierungsveranstaltung
Welche der oben skizzierten Möglichkeiten kommen für Sie in Frage? In einem ersten Schritt besuchen Sie eine Orientierungsveranstaltung des Erziehungsdepartements. Diese findet rund einmal pro Monat abends statt und dauert eine Stunde. Der Besuch der Orientierungsveranstaltung ist obligatorisch für alle Personen, die sich für einen Berufsabschluss für Erwachsene (BAE) interessieren und in Basel-Stadt wohnen oder mit einer gültigen Grenzgängerbewilligung in Basel-Stadt arbeiten.
Kostenrückerstattung für überbetriebliche Kurse
Der Bereich Mittelschulen und Berufsbildung finanziert die Kosten für den Besuch überbetrieblicher Kurse (ÜK). Das gilt für Personen mit einer Prüfungszulassung nach Artikel 32, die
- in Basel-Stadt wohnen oder
- Grenzgängerin oder Grenzgänger sind und einen Arbeitgeber in Basel-Stadt haben.
Anmeldung Kostenrückerstattung
Für das Lehrjahr 2026/27 können Sie den Antrag auf Kostenrückerstattung einreichen, sobald Sie den letzten ÜK-Kurs des laufenden Schuljahrs besucht haben. Die Anträge können fortlaufend eingereicht werden.
Die Kostenrückerstattungen für das Lehrjahr 2026/27 werden ab Januar 2027 ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt spätestens 60 Tage nach Eingang Ihres Antrags.
Bitte reichen Sie Ihren Antrag spätestens bis zum 31. August 2027 ein. Später eingereichte Abrechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Senden Sie uns alle Unterlagen als PDF-Dateien per E-Mail an uek@bs.ch.
Kontaktpersonen für Fragen
Haben Sie Fragen zum Berufsabschluss für Erwachsene (BAE) allgemein oder zur obligatorischen Orientierungsveranstaltung und Anmeldung?
Bei Fragen zu den nachstehenden Punkten
- Zulassung, Verfügung
- Besuch der Berufsfachschule
- Besuch von überbetrieblichen Kursen
- Lehrabschlussprüfung (Qualifikationsverfahren)?
wenden Sie sich an:
Haben Sie Fragen zur Orientierungsveranstaltung oder zum Zulassungsverfahren? Wenden Sie sich an:
Haben Sie Fragen zur Berufswahl oder Berufsfindung? Wenden Sie sich an:
Vorbereitungskurs «Einfach besser vorbereitet»
Ihr Ziel ist ein Berufsabschluss. Unser Kurs «Einfach besser vorbereitet!» hilft Ihnen dabei.
Ein Jahr lang üben Sie jeden Freitagvormittag oder Freitagnachmittag in kleinen Gruppen Lesen, Schreiben, Rechnen, Sprechen und den Umgang mit dem Computer. So bereiten Sie sich auf Ihren Berufsabschluss vor.
Der Kurs richtet sich an Personen, die in Basel-Stadt oder Basel-Landschaft wohnen. Die Teilnahme ist freiwillig und kostet 100 Franken.
Vorbereitungskurs «Digi-fit: Einfach besser am Computer und im Internet»
Ihr Ziel: digital vorbereitet die Berufsschule besuchen. Unser Angebot: der Kurs «Digi-fit». In 12 Lektionen üben Sie Programme wie Mail, Word, Excel oder OneNote und bewegen sich sicher im Internet.
Zur Teilnahme am Kurs ist es notwendig, dass Sie Ihren eigenen PC/ Laptop mitbringen, der den aktuellen technischen Anforderungen entspricht. Der Kurs richtet sich an Personen mit Wohnort in Basel-Stadt und Basel-Landschaft.
Begleitung in belastenden Lebenslagen: «Enter»
Die Fachpersonen des Angebots «Enter» begleiten Sie, wenn Sie einen Berufsabschluss nachholen möchten und in einer belastenden Situation leben. Sie erhalten Unterstützung bei der Berufswahl, bei der Lehrstellensuche und während Ihrer Lehre.
Weitere Informationen und Angebote
- Kostenrückerstattung bei ausserkantonalem Schulbesuch
Das Erziehungsdepartement unterstützt Sie finanziell, wenn die Berufsfachschule ausserhalb des Tarifverbunds Nordwestschweiz TNW ist.
- Brauchen Sie ein Stipendium oder ein Darlehen?
Informieren Sie sich über finanzielle Unterstützung für Ihre Ausbildung.
- Benötigen Sie Kinderbetreuung?
Ihr Kind im Vorschulalter können Sie in einer Kita (Kindertagesstätte) betreuen lassen.
- Beratungsstellen in der Nordwestschweiz
Unterstützung finden Sie bei den Beratungsstellen der Kantone Basel-Landschaft, Aargau und Solothurn.
- Beratungsstellen in der ganzen Schweiz
Die Adressen der Beratungsstellen finden Sie auf der Seite berufsberatung.ch.
Informationen für Arbeitgebende
Die Fachstelle Lehraufsicht des Kantons Basel-Stadt lädt Arbeitgebende zu einer Informationsveranstaltung zum Thema «Mitarbeitende nachqualifizieren – Berufsabschluss für Erwachsene» ein.
Wann: Donnerstag, 26. November 2026, 16.30–17.30 Uhr
Wo: Haus der Berufsbildung, Rosentalstrasse 17, 4058 Basel
Wir freuen uns über Ihre Anmeldung.