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Agogik im Alter

Sie sind über 65 Jahre alt und brauchen keine oder kaum Pflege, sind jedoch aufgrund Ihrer Einschränkungen auf Unterstützung im Alltag und in der Lebensgestaltung angewiesen? In diesem Fall können Sie Hilfe in Form sogenannter agogischer Betreuung im Alter erhalten. Diese Unterstützung kann durch Fachpersonen bei Ihnen zuhause (ambulante Wohnbegleitung) oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe (Betreutes Wohnen) erfolgen. Sofern Sie vor Erreichen des AHV-Alters noch keine solchen Leistungen der Behindertenhilfe bezogen haben, ermittelt die Abteilung Langzeitpflege Ihren Unterstützungsbedarf und bestätigt Ihren Leistungsanspruch. Die Kosten für die Leistungen sind bei den Ergänzungsleistungen zur AHV anrechenbar.

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