Was ist sexualisierte Gewalt?
Sexualisierte Gewalt liegt vor, wenn eine Person gezwungen wird, sexuelle Handlungen ohne ihr ausdrückliches Einverständnis zu erdulden, zu vollziehen oder mit ihnen konfrontiert wird.
Sexualisierte Gewalt umfasst alle unerwünschten Handlungen mit sexuellem Bezug, die ohne das Einverständnis der betroffenen Person erfolgen und ihre körperliche, psychische oder sexuelle Integrität verletzen. Sie kann sowohl im direkten persönlichen Kontakt als auch über digitale Medien ausgeübt werden und stellt eine Verletzung grundlegender Menschenrechte dar.
Formen Sexualisierter Gewalt
- Sexistische, anzügliche oder erniedrigende Äusserungen und Belästigungen
- Unerwünschte sexuelle Annäherungen und sexuelle Nötigung
- Körperliche sexuelle Übergriffe bis hin zu Vergewaltigung
- Digitale Formen der sexuellen Belästigung, unerwünschte Zusendung sexueller Inhalte oder die nicht einvernehmliche Verbreitung intimer Aufnahmen
- Sexualisierte Gewalt im Zusammenhang mit Ausbeutung, Zwang oder Menschenhandel.
Sexualisierte Gewalt kann in Partnerschaften, Familien, im sozialen Umfeld, am Arbeitsplatz, in Vereinen, im öffentlichen Raum oder online auftreten. Häufig stammen die Tatpersonen aus dem nahen oder erweiterten sozialen Umfeld der betroffenen Person. Schweizweit hat gemäss Befragungen jede fünfte Frau über 16 Jahre bereits Sexualisierte Gewalt erlebt. Gleichzeitig wendet sich nur ein Bruchteil der Betroffenen an Beratungsstellen oder die Polizei.
Informationen zu Sexualisierter Gewalt in Gebärdensprache
In diesem Videos finden sie wichtige Tipps, wer hilft und was zu tun ist, wenn Sie selbst oder jemand anderes Sexualisierte Gewalt erleben musste.
Das neue Sexualstrafrecht ab 1. Juli 2024
Das neue Sexualstrafrecht mit der neuen Definition der Vergewaltigung ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Gemäss altem Recht lag eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wurde, das heisst, wenn der Täter es bedroht oder Gewalt ausgeübt hat. Neu ist diese Voraussetzung nicht mehr notwendig.
Nein heisst Nein
Eine Vergewaltigung oder ein sexueller Übergriff und sexuelle Nötigung liegt neu bereits dann vor, wenn das Opfer dem Täter durch Worte oder Gesten zeigt, dass es mit der sexuellen Handlung nicht einverstanden ist, und dieser sich vorsätzlich über den geäusserten Willen des Opfers hinwegsetzt. Damit wird die sogenannte Ablehnungslösung («Nein-heisst-Nein»-Lösung) umgesetzt. Als Zeichen der Ablehnung wird neben Worten oder Gesten auch der Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, gewertet. Erstarrt das Opfer vor Furcht und kann es sich deshalb nicht ablehnend äussern oder zur Wehr setzen, wird der Täter in Zukunft ebenfalls wegen Vergewaltigung oder sexuellem Übergriff und sexueller Nötigung bestraft, wenn er diesen Schockzustand erkannt hat.
Überdies umfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind. Der Tatbestand der Vergewaltigung wurde neu geschlechtsneutral formuliert, so dass Personen jeglichen Geschlechts Opfer einer Vergewaltigung sein können.
Im neuen Sexualstrafrecht kann auch «Stealthing» bestraft werden. Stealthing liegt vor, wenn die sexuelle Handlung zwar einvernehmlich ist, eine Person aber heimlich und ohne vorgängiges Einverständnis der anderen Person das Kondom abstreift oder von Anfang an keines benutzt.